Steuerliche Frage
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Wenn ich mit meinem Hund meinen Sohnemann von der Schule abhole und die Kinder den Hund streicheln und anschließend weil entspannter usw besser Hausaufgaben machen- hab ich dann auch einen Therapiehund? Gibt es eine offizielle Prüfung für Therapiehunde? Sorry- ich hier vielleicht nicht der richtige Ort um die Frage zu stellen- die kommt mir aber gerade wenn ich mir das hier durchlese. Hat ein Anwalt dann auch einen therapiehund wenn der böse Wicht den Hund streichelt?
Sorry.. ich hab mich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinaer gesetzt und komem auch nicht aus dem sozialen Beruf, aber ich finde das schon alles seeehr merkwürdig.
Eine gute Bekannte von mir will schon seit Jahren nen hund haben und hat sich jetzt auch irgend so einen exotischen Retriever gekauft und behauptet es sei ein therapiehund weil die bei der Caritas arbeitet und den hund mit zur arbeit nimmt.
Ich bin Biologin- wenn ich meinen Hund mit zur arbeit nehem.... ne den satz beende ich lieber nicht....
Ein Polizeihund oder ein Rettungshund hat eine entsprechene Ausbildung und Prüfung mit gemacht ... da kann ich dan unterschied noch irgend wo verstehen....
Und nein, zB ein Dienstwagen ist nicht das selbe denn den bekommt man ja als steuerlichen vorteil oder wei sich das schimpft angerechnet.... das fände ich ok: Hund dienstlich absetzten dafür aber privat als steuerlichen vorteil angeben müsen so dass +/- Null....
Mal im Ernst, bin ich die einzige die das seltsam findet mit deisen "moderen" Therapiehunden? Wahrscheinlich ist es noch ein Labradoodle oder so was dann lach ich mich weg! -
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Jetzt gibst Du aber Gas, Höllenhündin.
In anderen Threads dieses Forums ist relativ exakt der Unterschied zwischen Besuchsbegleithund und Therapiehund erklärt worden. Stöber einfach ein wenig und Du wirst bestimmt etwas finden.
Einige User, insbesondere "Scherbenstern" haben das sehr gut erklärt.Kein Anwalt, kein Metzger und vermutlich auch keine Biologin werden sich einen Therapiehund kaufen können und fortan Therapien anbieten können. Geschweige denn diese mit Krankenkassen oder anderen Trägern abrechnen können.
Da hast Du recht. Das wäre tatsächlich seeeehr komisch.Ich habe ein Studium und eine therapeutische Ausbildung absolviert. Dies qualifiziert mich therapeutisch zu arbeiten. Der Hund stellt in vielerlei Art lediglich ein Hilfsmittel dar.
Wenn Deine Kinder bessere Hausaufgaben machen, wenn sie Euern Hund streicheln ist das sehr schön. Aber auch hier hast Du völlig recht: Das macht ihn sicherlich nicht zum Therapiehund.
Ich stimme also weiten Teilen mit Deinem Beitrag überein.
Die Bemerkung zu dem Labradoodle halte ich allerdings für unpassend.In meinen Überlegungen habe ich mich durchaus auch mit diesen Hunden beschäftigt, allerdings dagegen entschieden. Warum Du Dich deswegen allerdngs "weglachen" musst, erschließt sich mir nicht.
Vielleicht erklärst Du mir das nochmal.Allerdings entfernen wir uns hier von meiner Ausgangsfrage zu der es ja einige sinnvolle Anregungen gab.
-Für diese bin ich sehr dankbar!Lieben Gruß,
Lukas -
mh.. also wir können unser auto zb steuerlich geltend machen, haben aber einen prozentstz der uns als privat genuzt angesehen wird, kann mir vorstellen das es bei einem hund auch so sit.. wenn du das geklärt hast schreibs pls hier, die antwort brauch ich in ein paar jahren auch:P
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Hallo,
mein Hund ist auf Grund der Ausbildung von den Hundesteuern befreit, mir wurde die Ausbildung angerechnet, Spielzeug, evtl. Transportbox, eben alles, was man beim Einsatz mit dem Hund benötigt. Es ist aber natürlich auch von Finanzamt (bzw. dem SachbearbeiterIn) abhängig. Ich würde dort direkt nachfragen, vile sind sehr auskunftsfreudig !
VG charliene
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