Katzenhaltung vom Vermieter zu erlauben?

  • Hallo!


    Ich bin am Überlegen, ob ich mit 2 Kätzchen anschaffe zur Wohnungshaltung mit Zugang zum Balkon.
    Inwiefern ist das vom Vermieter erlaubt bzw. darf es verboten werden?
    Im Mietvertrag steht folgendes: Kleintiere wie Vögel, Zierfische, Schildkröten, Hamster, Zwergkaninchen oder vergleichbare Tiere, darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters in haushaltsüblichen Umfang halten.
    Andere Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung, ist nur bei vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.


    Zählen Katzen nun zu Kleintieren oder nicht? 2 meiner Nachbarn haben jeweils eine Katze, dementsprechend darf meine Vermieterin die Haltung einer Katze nicht verbieten. Diese haben allerdings keinen Hund so wie ich.
    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

  • Die Katze zählt nicht zu den Kleintieren- also muss vom Vermieter die Erlaubniss da sein. Sonst kann es ein Kündigungsgrund sein. Nur weil eine Partei eine Katze halten darf, heisst es nicht automatisch dass alle andere sich auch einfach so eine "anschaffen" dürfen. Bei uns steht das auch im Mietvertrag... wobei ich als Vermieter nicht generell gegen "Tierhaltung" bin, aber vorher gefragt werden möchte ich schon.

  • Die meisten Urteile gehen in die Richtung, dass man eine Katze nicht verbieten kann - es gibt aber leider auch einige Urteile, die dem Vermieter Recht geben und eine Kündingung der Wohnung als statthaft ansehen, wenn man sich ohne Nachfrage eine Katze anschafft.


    Da die Tiere bei Nachbarn geduldet werden und du sogar einen Hund halten darfst: Frag doch deinen Vermieter einfach mal freundlich, ob es ok wäre wenn du dir noch zwei Katzen zulegst :)

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