Gilt ein Pferd als Nutz - oder Haustier?

  • Huhu!


    Weiß jemand, wie das so vor dem Tierschutzgesetz mit Pferden aussieht? Es ist ja verboten, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten.


    Nehmen wir an, ich würde ein Pferd einfach so zum Schlachter bringen.....eigentlich wäre es ja Nutztier, denn das Pferd könnte man zu Wurst verarbeiten. Normale Fleischgewinnung. Aber ich könnte es auch vom Tierarzt töten lassen. Damit ist es schlachtmäßig unbrauchbar und käme zur Tierkörperbeseitigung wie jedes andere Haustier.


    Ab wann ist ein Nutztier denn ein Nutztier? Pferde werden ja an sich nicht gezielt gezüchtet zur Fleischgewinnung. (...oder gibts das irgendwo? :???: )



    Wie verhält es sich bei Pferden?

  • Ja sicher werden Pferde zur Fleischgewinnung gezüchtet, auch in Deutschland !
    Du darfst jedes Pferd, sofern es als Schlachtpferd und somit nicht mit allen Medikamenten behandelt gilt, zum Metzger bringen und in Einzelteile zerlegen lassen.


    Bei TÄ ist das etwas anders, da diese Tiere nur bei ausweglosen Situationen einschläfern. Kein TA wird ein kerngesundes Pferd töten, sonst hätte er nicht TA werden dürfen.


    Pferde sind Nutztiere.

  • aber man kann nur ein pferd zum schlachter bringen wenn es als schlachtpferd eingetragen wurde. es wird dann dementsprechend mit anderen medikamenten behandelt ( die nicht irgendwie die qualität des felisches beeinrtächtigen)falls es mal krank werden sollte.

  • Wenn ich ein Wirbeltier zur Nahrungsgewinnung schlachte, dann ist das ein vernünftiger Grund im Sinne des Gesetzes. ;)


    Diese "Doppelnutzung" hat man nicht nur bei Pferden, sie trifft z.B. auch bei Tauben oder Kaninchen zu.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Ei n Pferd läuft als Nutztier (z.B. in der Versicherung) wenn es als solches genutzt wird. Wenn man z.B. einen Biohof hat und mit dem Pferd pflügt, ist es ein Nutztier. Oder wenn du Kutschfahrten anbietest. Oder einen Wald hast und das Pferd als Holzrückepferd eingesetzt wird.
    Beim Schlachten ist es so das das Pferd als Schlachtpferd eingetragen werden muss (im Equidenpass) und über Medikamentengaben Buch geführt werden wird. Allerdings glaube ich nicht das es reicht wenn das Pferd den Schlachtpferd Zusatz im Pass hat, um es als Nutztier zu deklarieren. Das wird man dir bei einem z.B. 16 Jahre alten Pferd nicht abkaufen.
    Im Sinne des Tierschutzgesetzes ist es imho sowieso egal, ob Nutztier oder nicht.

  • Wenn das Pferd zur Schlachtung vorgesehen werden soll, muss das im Equidenpass eingetragen werden. Seit 2003 muss jedes Pferd einen Equidenpass haben.
    Das Pferd von uns ist laut Pass leider auch zur Schlachtung vorgesehen. Aber man kann das auch wieder ändern. Wir haben das Pferd erst vor einem Monat übernommen.


    Lg
    Sacco

  • Das hat mich schon immer interessiert, vielleicht weiß das ja jemand von euch.
    Wird in den Equidenpass bei der Geburt festgelegt ob es sich um ein Schlachtpferd oder TApferd (Sportpferd?) handelt? Oder wird das bei jedem Besitzerwechsel neu bestimmt?

  • Hier ein interessanter Link, der Dikr hoffentlich Deine Fragen beantwortet.


    http://www.buergerbusch.de/haupt/amtsschimmel.htm



    Aber kurz vorab. Die Erklärung im Equidenpaß, daß das Pferd kein Schlachttier ist, kann nicht mehr widerrufen werden. Daher die Empfehlung der FN es so lange wie möglich als Nutztier/Schlachttier zu deklarieren. Jeder neue Besitzer kann dann neu entscheiden. Allerdings auch Du, wenn sich Deine Meinung im Laufe der Jahre ändert.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs[/b]

  • Sacco: es spielt überhaupt keine rolle, wenn dein pferd als schlachtpferd eingetragen ist. einschläfern lassen könntest du es trotzdem. umgekehrt geht es halt nicht, weil schlachtpferde bestimmte medikamente nicht kriegen dürfen oder wartezeiten einzuhalten sind.
    lediglich der eintrag "kein schlachttier" kann nicht widerrufen werden, wie quebec schon schreibt.


    ansonsten streiten sich die geister, ob einschläfern oder schlachten die bessere alternative ist. in meinen augen ist beides "ok", wenn es gut und fachmännisch gemacht wird.
    von bösen zwischenfällen hört man leider immer mal wieder in beiden
    bereichen.


    Lasbelin: man kann ein pferd auch noch später als schlachtpferd eintragen lassen. und auch ein sportpferd kann als schlachtpferd eingetragen werden, das eine schließt das andere nicht aus.


    gruß cjal

  • Zitat

    Das hat mich schon immer interessiert, vielleicht weiß das ja jemand von euch.
    Wird in den Equidenpass bei der Geburt festgelegt ob es sich um ein Schlachtpferd oder TApferd (Sportpferd?) handelt? Oder wird das bei jedem Besitzerwechsel neu bestimmt?


    Bei der Erstausfertigung des Equidenpasses bestimmt der Eigentümer, ob sein Pferd als Schlacht- oder Nicht-Schlachtpferd geführt werden soll.
    Mit der eigentlichen Nutzung hat diese Entscheidung überhaupt nichts zu tun.


    Hat das Pferd den Status eines Schlachtpferdes, so müssen Medikamentengaben im Pass eingetragen werden und einige wenige Medikamente dürfen nicht verabreicht werden. Außerdem ist vom Stallbetreiber ein Bestandsbuch zu führen.
    Der Status Schlachtpferd kann zu jeder Tag- und Nachtzeit durch Unterschrift des Eigentümers in den Status Nicht-Schlachtpferd verändert werden.


    Hat das Pferd den Status eines Nicht-Schlachtpferdes so gilt dies lebenslang und kann auch von späteren Besitzern nicht mehr geändert werden.

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