Vermieter verbietet auf einmal Hundehaltung =(
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Snoepje, das ist genial!!!!
Der Mieterschutzbund hat eine Klausel, dass er nicht bei laufenden Sachen einschreitet, sondern eine Frist von, ich glaube 3 Monaten einhält.
Du hättest also vor 3 Monaten eintreten müssen. Trotzdem solltest du das für die nächste Wohnung unbedingt machen. -
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Hi
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Oh je, das klingt fast, als wärst du in das Haus gezogen, wo ich mal gewohnt habe. Auch wenn ein Umzug blöd ist- es ist die nervenschonendste Variante.
Der Brief von Snoepje ist genial, denn dann steht es 1:1 ... Beschwerde gegen Beschwerde, da ist es für ihn vermutlich nicht so einfach, zu handeln. Die Frist hat ja erst einmal er gesetzt, aber was will er denn machen? Um seine Forderung durchzusetzen müsste er schon ein Gericht bemühen und bis die was entschieden haben, bist du längst raus. Übrigens ist die Anzeige beim Tierschutz dabei ein Punkt für dich- zeigt die Kontrolle doch, dass die Frau dich auch dort unberechtigt beschuldigt hat. Dass solche Sachen in Nachbarschaftsstreitereien öfter vorkommen, weiß auch ein Gericht.
Ich wünsche dir, dass du recht bald eine tolle (viel bessere) Wohnung mit netten Nachbarn findest, wo du mitsamt Vierbeiner akzeptiert wirst.
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besorg dir lieber ne vernünftige rechtsschutzversicherung ansttat in den mieterschutzbund einzutreten, denn der beitrag dort steht in keinem verhältnis zur leistung.
auf das hundeverbot würde ich auch mit widerspruch reagieren.
weiter müssen die dir nachweisen, daß es hundeurin is, und das können sie ja nicht.
wegen deiner kündigungsfrist würd ich mir mal gar keine gedanken machen und mit wauwau locker bis zum 1.1. drin bleiben. rausklagen kann er gern versuchen, bis es da zu nem verfahren kommt können bis zu zwei jahre vergehen. ich würd sogar an deiner stelle noch die miete für den rest der zeit mindern wegen dem katzengestank im flur, 5-10% sind da locker drin.wenn du ansonsten keine fläche zum angriff zeigst is das i.o., ich würd deiner netten nachbarin mal mit ner anzeige wegen übler nachrede winken, wenn sie net die füße stillhält. du weißt ja vom tierschutz, wer dich angeschwärzt hat wegen nix.
ich habs bei meinem letzten vermieter sogar so gemacht, daß ich gesagt habe: entweder, der hund bleibt noch 3 monate hier, wenn sie auf ihrer kündigungsfrist bestehen, oder ich kann zum nächsten ersten raus. ihre entscheidung.
lass dich net ärgern, die können dir nix.
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Hallo,
ausziehen würde ich wahrscheinlich auch. Schon allein um meine Nerven zu schonen
Was das Schreiben an die Hausverwaltung angeht, so werde die wahrscheinlich nur drüber lächeln und an ihre Anwälte weiterreichen. Und die befassen sich nunmal Tagtäglich mit solchen und ähnlichen Fällen. Meine Meinung: Bringt nicht wirklich was
Allerdings verhält es sich bei einer zuvor Schriftlich erteilten Genehmigung zur Hundehaltung in einer Mietwohnung wie folgt:
1. Hat der Vermieter eine Zustimmung zur Hundehaltung einmal erteilt, so kann er sie nicht willkürlich widerrufen, sondern entsprechend der Bestimmung im Mietvertrag nur dann, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Hause erforderlich ist.
2. Selbst wenn im Mietvertrag die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung erforderlich ist, ist es anerkannten Rechts, dass die Mietparteien einverständlich auf die Einhaltung dieser Formvorschrift verzichten können.
3. Gehört das Verbot der Tierhaltung zu dem Vorgedruckten Text des Deutschen Einheitsmietvertrages, so ist ein weniger strenger Maßstab bei Auslegung dieser formularmäßigen Bestimmung anzulegen, als wenn diese Bestimmung in einem besonderen Anhang zwischen den Parteien besonders und bewusst ausgehandelt worden wäre.
AG Wuppertal, Az.: 9 C 369/62
Es wird sicherlich noch andere Urteile geben. Aber ich würde mir auf jedenfall eine schriftliche Begründung von der Hausverwaltung wegen der Abschaffung des Hundes geben lassen. Auch wenn die Wohnung schon gekündigt ist.
Und solange keine fundierte Begründung der Hausverwaltung vorliegt, würde ich den Hund auch nicht abgeben.LG
Toni -
Na, im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung ist es ja wenn der Vermieter glaubt dass der Hund ins Treppenhaus pinkelt.
Damit wird sie also nichts anfangen können.
Ist der Vermieter denn eine Gesellschaft, oder ein Privatmensch?
Wir haben mal der Gewoba mit Mietminderung gedroht wenn die es nicht schaffen unsere Nachbarn zur Ruhe zu berdonnern. Du lguabst garnicht wie schnell die bei denen auf der Matte standen.Ich würde den Brief schreiben wie Snoepje ihn formuliert hat und mit Mietminderung drohen falls der Katzenurin nicht angestellt wird. Man muss Mietminderungen immer mit einer Frist zur Beseitigung androhen, niemals einfach die Miete kürzen.
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*lach*
also den brief finde ich schon mal sehr gut
aber ich kann doch meine miete nicht kürzen, wenn ich angeblich der verursacher bin, oder ?
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Zitat
*lach*
also den brief finde ich schon mal sehr gut
aber ich kann doch meine miete nicht kürzen, wenn ich angeblich der verursacher bin, oder ?
Ich denke es wäre Katzenurin gewesen? Und der war doch nicht von dir, oder?
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das ist richtig, deswegen ja auch mein "angeblich"
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Naja, somit setzt du den Vermieter (ist es ein Privatmann?) unter Druck.
Wenn der Urin nicht von deinem Hund ist, dann muss er etwas tun um das abzustellen.
Warum die falschen Anschuldigungen stehen lassen?
Soll er doch Proben nehmen und untersuchen lassen von welchem Tier das ist. -
Hallo,
ich würde den Brief, der hier vorgeschlagen wurde, auch schreiben.
Und zusätzlich einen an die "Dame" plus Kopie an Vermieter mit dem Inhalt:
Sehr geehrte Frau xy,
Sie haben mich in der Vergangenheit permanent diskreditiert.
So weit, dass ich hier nicht mehr wohnen möchte und mein Mietverhältnis zum xx.xx.xxxx gekündigt habe.
Sollten Sie auch für den Rest meiner Mietzeit Ihre infamen Unterstellungen und Anschuldigungen mir und meinem Hund gegenüber nicht unterlässen, werde ich Sie wegen Rufschädigung anzeigen!
Eine Kopie dieses Schreibens erhält Herr xy (Vermieter meiner Wohnung).
Sie verstehen sicher, dass ich ohne Grüße verbleibe.
vorname nachname
Solchen Leuten muss man einfach Paroli bieten
Die vom Vermieter gesetzte Frist, den Hund abzuschaffen, würde ich geflissentlich ignorieren. Wie bereits geschrieben wurde: Du ziehst eh aus und wegen der paar Wochen wird er sicher keinen Prozess beginnen.
Viel Erfolg bei der Suche nach einer Wohnung mit vielen netten Nachbarn!
Doris
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