Problem am Zaun

    • Neu

    Hi


    Schau mal hier: Problem am Zaun* Dort wird jeder fündig!


    • mal so aus Interesse:

      Zitat

      Ein tatsächlich so passierter Fall: Eine ältere Frau, etwas über 60, kletterte über einen 1,5 Meter hohen Zaun. Überall an diesem Zaun hingen Schilder mit der Warnung, "vorsicht freilaufende Hunde. Die Frau ging mehrere hundert Meter tief in das Grundstück hinein. Plötzlich traf sie auf einige Hunde, erschrak, stürzte und brach sich dabei den Knöchel.
      Der Halter wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt und haftete für die medizinische Versorgung der Frau.
      Die Frau hatte behauptet, sie hätte sich verlaufen. Das Gericht vertrat die Ansicht, der Hundehalter hätte dafür Sorge tragen müssen das niemand durch die Hunde gefährdet würde. Die Hinweisschilder und die 1,5 Meter hohe Umzäunung sah das Gericht nicht als ausreichend an.


      Hätte man die Dame hinterher nicht wegen Haus-/Landfriedensbruch anzeigen können?


      Ansonsten schließe ich mich einigen Vorrednern an: Zaun höher machen (sobald der Geldregen da war), Sichtschutz, Hund nicht allein im Garten lassen, , Kinder in den Garten holen, damit die die Steine wieder aufsammeln, Fotos machen, anzeigen

    • Zitat

      Im übrigen sieht der wirklich so gefährlich aus?!



      Nö, könnt aber der Bruder von meinem Hund sein! Ist schwarz und sieht aus wie der Böse Wolf! :wink: Das Problem ist nur, die sehen so lieb und streichelfähig aus, sind se aber nett. Deshalb langen Leute schonmal über den Zaun. Bist du sicher, dass die Oma nicht durch den Zaun gelangt hat?


      Also, ich hab allen Nachbarn gesagt, sie sollen janicht durch den Zaun langen. Das haben sie kapiert. Und wenn Hund mal bellt, ruf ich sie rein. Dann darf sie nimmer raus. Sind aber auch schon mal Disc-Scheiben geflogen. Dann war endlich Ruhe. Ich würd den Kindern drohen, dass du den Hund raus läßt, wenn se nochmal böse sind.


      Und laß ja Schilder weg, wie Achtung bissiger Hund und so was! Dann gibst du zu, dass du einen gefährlichen Hund hats. Wenn dann was passiert, ist das ein Schuldeingeständnis! Deshalb geht ja vor Gericht so viel schief. Wer solche Schilder am Haus hat und es passiert was, ist dadurch automatisch schuldig! Also, Hinweis für alle! Gut ist, einfach einen Hundeaufkleber, also einn Bildchen, an den Briefkasten zu kleben.


      Gruß Kindhund

    • Zitat

      ]
      Hätte man die Dame hinterher nicht wegen Haus-/Landfriedensbruch anzeigen können?


      Ansonsten schließe ich mich einigen Vorrednern an: Zaun höher machen (sobald der Geldregen da war), Sichtschutz, Hund nicht allein im Garten lassen, , Kinder in den Garten holen, damit die die Steine wieder aufsammeln, Fotos machen, anzeigen


      Anzeige wegen was? Dafür das sie sich verlaufen hat?


      Zaun höher machen ist so eine Sache. In einem Wohngebiet gibt es dafür nie und nimmer eine Baugenehmigung. Selbst in einem Mischgebiet könnte die Genehmigung verweigert werden wenn der Zaun nicht ins Stadtbild passt.


      Noch ein Beispiel für das Kuriosenkabinett namen Rechtsprechung: Ein TH existierte schon seit 25 Jahren in einem Mischgebiet. Dann wurde ein Teil dieses Gebietes als Wohngebiet ausgewiesen. Eine Baugesellschaft kaufte den kompletten Teilbereich und setzte eine Reihenhaussiedlung drauf. Der Käufer, der das Eckhaus das am weitesten von dem TH entfernt lag, erwarb, klagte schon in der Rohbauphase wegen Lärmbelästigung gegen das TH und gewann den Prozess. Das TH musste eine Lärmschutzmauer ziehen. Diese passte aber nicht ins (neu entstandene) Landschaftsbild und musste, um genehmigt zu werden, komplett begrünt werden.
      Für das TH bedeutete dies, entweder rund 120,- Euro für den Mauerbau auftreiben oder dicht machen.
      Alles nur weil manche Leute offenbar zu viel mit der Birne in der Sonne stehen. Wohl gemerkt, sowas passiert nicht irgendwo auf Cuba oder irgendeiner Bananenrepublik am Kongo, sondern mitten in Deutschland.


      Germany goes Banana!


      Ein Kumpel aus meiner Jugendzeit brachte mal Fotos von seinem Kanadaurlaub mit. Auf einem dieser Fotos stand er unter einem Schild an einer Straße die mitten in den Wald führte. Auf dem Schild stand:No service the next 500 Miles. Das wär's. Mitten drin ne Hütte und 250 Meilen im Umkreis nichtmal ein Dixi Klo.

    • Zitat

      Anzeige wegen was? Dafür das sie sich verlaufen hat?


      Fürs übern Zaun klettern! Ich muß doch nicht jedem erlauben, daß er einfach mein Grundstück betritt. Aber da fehlte wohl das Schild "Betreten verboten"



      Zitat

      Ein Kumpel aus meiner Jugendzeit brachte mal Fotos von seinem Kanadaurlaub mit. Auf einem dieser Fotos stand er unter einem Schild an einer Straße die mitten in den Wald führte. Auf dem Schild stand:No service the next 500 Miles. Das wär's. Mitten drin ne Hütte und 250 Meilen im Umkreis nichtmal ein Dixi Klo.


      Das hätte mir als Urlaubziel gut gefallen!

    • Bedingung für ein erfolgreiches Ändern dieses Verhaltens wäre, daß ihn nichts und niemand mehr am Zaun provozieren kann. Also entweder müßte sich das Verhalten der Leute ändern, oder du mußt einen Sichtschutz vor den Zaun machen.


      Auf jeden Fall darf der Hund erstmal nur unter Aufsicht in den Garten. Da ich davon ausgehe, daß du deinen Hund ansonsten ausreichend beschäftigst und er regelmäßig das Grundstück verläßt, dürfte ein täglich nur kurzer Aufenthalt im Garten kein großes Problem sein. Ebenso würd ich die Zeiten meiden, in denen am meisten hinter dem Zaun los ist. Dann bliebe dir nur, sobald der Hund verteidigend/angreifend/bellend in Richtung Zaun laufen will, ihn sofort abzurufen. Wenn er kommt sofortiges Lob & Leckerli, wenn nicht hingehen, abholen – warten bis er wieder ruhiger ist und erneut in den Garten lassen. Das wird natürlich eine gewissen Zeit dauern und muß immer konsequent duchgeführt werden. Irgendwann reicht ein Nein oder Lass es und Ziel ist, daß er gar nicht mehr reagiert. Je konsequenter, überzeugender und ausdauernder du vorgehst, desto schneller wird er es verstehen.


      Wenn das nicht möglich ist, bleibt dir nur den Hund unter ständiger Aufsicht im Garten zu lassen und jeden Zaunkontakt zu unterbinden.

    • Zitat

      Und laß ja Schilder weg, wie Achtung bissiger Hund und so was! Dann gibst du zu, dass du einen gefährlichen Hund hats. Wenn dann was passiert, ist das ein Schuldeingeständnis! Deshalb geht ja vor Gericht so viel schief. Wer solche Schilder am Haus hat und es passiert was, ist dadurch automatisch schuldig! Also, Hinweis für alle! Gut ist, einfach einen Hundeaufkleber, also einn Bildchen, an den Briefkasten zu kleben.


      Gruß Kindhund



      Bitte gaaaanz vorsichtig mitsolchen Aussagen. Zumal Du damit eine unzulässige Rechtsberatung betreibst. Immer schön auf die Fprmulierung achten.


      Tatsächlich ist es so, das selbst ein witzig oder verharmlosendes Hinweisschild in den Augen vieler Gerichte genügt, um auf eine mögliche Gefahr aufmerksam zu machen. Es muss aber auf eine potenzielle Gefahr hingewiesen werden, damit der zu Schaden kommenden Person zumindest eine Teilschuld zugerechnet werden kann. Ein Hinweisschild "bissiger Hund" ist aber noch kein Eingeständnis einer überportionalen Gefährlichkeit, da jeder Hund im Zuge einer natürlichen Territorialaggression potenziell gefährlich ist. Gerade diese potenzielle Gefährdung durch den Hund ist aber durch den Halter auszuschließen.


      Ob einfach "Warnung vor dem Hund, Vorsicht bissiger Hund, achtung, hier wache ich oder vergiss den Köter, pass auf das Herrchen auf", ist irrelevant.

    • Zitat

      ...vergiss den Köter, pass auf das Herrchen auf


      Hast du das an deiner Haustüre ? :bindafür:


      Harmlose, nur-spielen-wollende Grüße


      staffy

    • Hallo,


      aber mir ist nur bekannt, hast du kein Schild als Warnung vor dem Hunde aufgestellt, hast du dann auch ein Problem hinterher wenn was passiert.
      Oder bin ich jetzt auf dem Holzweg? :gruebel:


      Ich weiß auch das keiner das Grundstück von uns ohne unsere Erlaubnis betreten darf, weil es sonst Hausfriedensbruch ist.


      Jeder ist für seinen Hund natürlich verantwortlich keine Frage, aber wofür muss ich ein Schild sichtbar festmachen. Dann kann ich mir das Schild ja schenken, wenn es eh nicht zählt. :shock:

    Jetzt mitmachen!

    Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!