Problem am Zaun

  • Also, ich hab von einem Fall gehört in dem war kein Schild am Garten festgemacht. Die Leute hatten einen großen Hund (weiß nicht was, glaube war ein Mischling) und in einer Nacht ist jemand über den Zaun gestiegen, der Hund war draußen und hat demjenigen in den Hintern gebissen.
    Der in den Hintern gebissen wurde hat das Herrchen angezeigt und vor Gericht bekam er recht. Die Begründung: Die Leute hätte wenigstens ein Hinweisschild an der Mauer anbringen können: Vorsicht bissiger Hund. Dann wäre der Mann nicht in den Garten gestiegen und der Hund hätte nicht gebissen.


    Fazit: Egal wie man es macht, es ist falsch und du bekommst die Schuld bzw. der Hund. :( :?:

    • Neu

    Hi


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    • Deutscher Schilderwald ganz schön verwirrend! Haste kein schild ist es falsch, haste eins, ist es auch falsch.


      Apropos Zaun erhöhen. Bei uns in BW gilt das Nachbarrecht. Da ist alles schön drin gereglt! Also ich darf da, wo Zaun erlaubt ist, also um mein Haus, einen Maschendrahtzaun machen, der auch über 1,80m sein könnte. Nur ein dichter Zaun darf bis 1,50m. Wenn aber der Nachbar einverstanden ist, kannste sogar ne richtige Bretterwand machen. Vielleicht gibt es ein Nachbarrecht bei euch auch. Kostet ein paar Euro und gibts in jedem Buchladen. Nur in Landschaftschutzgenieten und so, darf man bei uns Wiesen, Felder ...in der Regel nicht einzäunen.

    • Jepp, Leute.


      Ich kann es nur immer wiederholen. Man haftet als Hundehalter in der Regel schon dafür, das sich der Hund wie ein Hund verhält, was er ja eigentlich immer tut. allein aus der theoretischen Gefährdung durch den Hund ergibt sich eine besondere Sorfaltspflicht. In einem Maße, das eigentlich überhaupt nicht zu erfüllen ist.


      Ein übertragenes Beispiel: Der Halter eines PKW hat keinen Führerschein und parkt sein Fahrzeug auf einem offiziellen Parkplatz am Ausgang einer Kurve. Er holt beispielsweise seine Brille aus der Ablage des Amaturenbrettes, als ein anderer PKW- Fahrer innerorts bei Tempo 180 die Kontrolle über das KFZ verliert und in das parkende Fahrzeug rast. Der führerscheinlose Halter des parkenden Fahrzeugs wird dabei schwer verletzt. Ihm wird eine Mitschuld zugewiesen, weil er als Führerscheininhaber die Gefahr hätte abschätzen können bzw. das Fahrzeug hätte entfernen können.
      Diese Beispiel ist natürlich stark übertrieben, spiegelt aber die gängige Rechtsprechung im Bezug auf die "Halterhaftpflicht/Betriebshaftpflicht" generell wieder. Diese gelten generell für jede Sache die in öffentlichen Verkehrsräumen bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen und öffentlich zugänglichen Orten bewegt werden.
      Die eigene Grundstücksgrenze ist aber immer öffentlich zugänglich.

    • @ Wakan:


      Kompliment, als Holländer kennst du dich aber mit deutschen Recht hervorragend aus.


      Dann einen schönen Tag noch.

    • Zitat

      @ Wakan:


      Kompliment, als Holländer kennst du dich aber mit deutschen Recht hervorragend aus.


      Dann einen schönen Tag noch.


      Danke für das Kompliment. Ist aber übertrieben. Ich bin hier in D geboren und aufgewachsen. Habe nie in den Niederlanden gelebt. Außerdem habe musste/ ich mich schon immer mit den Gesetzen beschäftigt. Als Teenager und Rebell mit dem Schulrecht und diversen Kleinigkeiten nach STGB, später als Harleyfahrer dann mit dem Helmgesetz, STVzO und TÜV, und seit 2000 mit Kampfhundeverordnungen- und Gesetzen.
      Ich denke, man kann nur auftrumpfen und etwas erreichen, wenn man sich etwas auskennt.


      Wusstest Du das unser ehem. Bundespräsident Johannes Rauh das Hund- einfuhr- und Verbringungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) ausgerechnet am Geburtstag von Adolf Hittler unterzeichnet hat? Ich habe Herrn Rauh damals noch schriftlich dazu gratuliert.


      In der Regel mache ich mich aber recht unbeliebt mit dem Hinweis auf Tatsachen. :wink: :)

    • Zitat

      Danke für das Kompliment. Ist aber übertrieben. Ich bin hier in D geboren und aufgewachsen. Habe nie in den Niederlanden gelebt.


      Aber wieso bist du dann Niederländischer Staatsbürger? Das hast du jedenfalls mal am 14.06.2006 10:03 geschrieben:

      Zitat

      .......Falsch Fisch. Ich bin niederländischer Staatsbürger und überzeugter Staatenloser.


      Nur mal so interssenhalber.


      Schönen Tag noch

    • Zitat


      Nö, könnt aber der Bruder von meinem Hund sein! Ist schwarz und sieht aus wie der Böse Wolf! :wink: Das Problem ist nur, die sehen so lieb und streichelfähig aus, sind se aber nett. Deshalb langen Leute schonmal über den Zaun. Bist du sicher, dass die Oma nicht durch den Zaun gelangt hat?


      Also,wir haben das vorhin mal versucht nachzustellen...Nach der Aussage meiner guten Nachbarin,die auch zu mir hält und weiß,das der Hund nicht so ist.
      Es ist schlicht unmöglich,das mein Hund da einfach mal eben so beisst...Denn das würde er meines Wissens nach nur machen,wenn man den Zaun anfasst oder aber trotz seines bellens weiterhin näherkommt...Also an den Zaun.Was ich schon öfters hatte,das die dann dichter kommen und den noch vollquatschen...
      Dann haben wir das wie gesagt versucht nachzustellen,nach Aussage und was möglich ist/wär und es ist einfach unmöglich,wenn man da ganz normal langläuft,das der Hund einen beisst,weil er dann schon zwangsläufig Abstand hat,weil die Einfahrt selbst ca 50cm zurückliegen als der übrige Zaun.Sprich,was die da so sagt,kann so garnicht sein.Komische Sache alles.





      Zitat


      Also, ich hab allen Nachbarn gesagt, sie sollen janicht durch den Zaun langen. Das haben sie kapiert. Und wenn Hund mal bellt, ruf ich sie rein. Dann darf sie nimmer raus. Sind aber auch schon mal Disc-Scheiben geflogen. Dann war endlich Ruhe. Ich würd den Kindern drohen, dass du den Hund raus läßt, wenn se nochmal böse sind.


      Letzteres haben wir gemacht...Ohne Erfolg wie gesagt



      Zitat


      Und laß ja Schilder weg, wie Achtung bissiger Hund und so was! Dann gibst du zu, dass du einen gefährlichen Hund hats. Wenn dann was passiert, ist das ein Schuldeingeständnis! Deshalb geht ja vor Gericht so viel schief. Wer solche Schilder am Haus hat und es passiert was, ist dadurch automatisch schuldig! Also, Hinweis für alle! Gut ist, einfach einen Hundeaufkleber, also einn Bildchen, an den Briefkasten zu kleben.


      Gruß Kindhund


      Hatten wir dran...So nen Dings mit Ich brauch 5 Sek und du? Und nen Bild vom Hund,das man drauf vorbereitet is,das hier nen Hund rumschwirrt...
      Ist jetzt ab,weil wir am Tor was gemacht haben...Mach ich das nach der Disskusion hier jetzt wieder dran oder nicht...*dummguck*

    • Zitat

      Aber wieso bist du dann Niederländischer Staatsbürger? Das hast du jedenfalls mal am 14.06.2006 10:03 geschrieben:


      Nur mal so interssenhalber.


      Schönen Tag noch


      Mein Großvater war ein richtiger Kaaskopp, meine Oma eine Germanin. Daher waren ihre Nachkommen auch Holländer. Mein Alter, ein Germane, konnte meine Mutter nicht heiraten weil er schon mit einer Germanin verheiratet war. Also war ich auch holländischer Staatsbürger.
      Um mir den Bund und den damit verbundenen Knast und die unehrenhafte Entlassung zu ersparen, habe ich nie die teutonische Staatsbürgerschaft beantragt. Wenn Du mehr wissen möchtest musst Du mich heiraten. Das ist in NL kein Problem. :) :wink: :D :D

    • Zitat

      Wenn Du mehr wissen möchtest musst Du mich heiraten. Das ist in NL kein Problem. :) :wink: :D :D


      Nu, so neugierig bin ich nun auch wieder nicht. :lol:



      Äh wir war das nochmal:


      Sind nicht die Holläner die Nachfahren der Gallier???

    • XXX Wie groß ist Euer Garten? Wäre es eine Möglichkeit einen zweiten Zaun weiter innen (1/2 m oder so ) zu bauen (der muß dann ja nicht so hoch sein) und zwischen die Zäune Büsche zu pflanzen?

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