Naturschutzgebiet und Leinenpflicht --> Irrglaube!

  • Hallo,


    nachdem ich nun in den letzten beiden Tagen zum Thema generelle Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten geforscht habe, bin ich doch nun um einiges schlauer.
    Ich beziehe mich hier jedoch nur auf Baden Württemberg, für andere Bundesländer sollte es aber möglich sein in der gleichen Art und Weise die Informationen zu finden.


    1. Hundeverordnung Deutschland oder auch Kampfhundeverordnung regelt lediglich die Maulkorb- und Leinenpflicht für Kampfhunde.


    2. Bundesnaturschutzgesetz gilt für ganz Deutschland, hier ist nichts zum Thema Hund zu finden.


    3. Die Landesnaturschutzgesetze reglen den Naturschutz auf Landesebene. Für BaWü ist ebenfalls hier nichts zum Thema Hund zu finden.


    4. Über die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg LUBW lassen sich über den Daten - und Kartendienst die Naturschutzgebiete anzeigen und die Steckbriefe des jeweiligen NSG anzeigen und im Verordnungstext steht dann was man in einem NSG nicht darf.


    5. Für jedes NSG gibt es eine eigene Verordnung. Diese Verordnung regelt warum ein bestimmtes Gebiet zum NSG erklärt wurde, Größe usw.


    6. In der Polizeiverordnung der Ortschaft, Stadt oder Gemeinde ist aufgeführt wo diese greift. Das ist laut Baurechtsverordnung meißt auf den Innenbereich beschränkt. Innenbereich ist alles bis zu Orts- oder Stadtgrenze. Sie greift nicht auf einzelnen Gemarkungen.


    Ein generelles Führen von Hunden an der Leine in einem Naturschutzgebiet ist absoluter Nonsens.

  • Muss ich mit einem unangeleinten Hund denn unbedingt in einem NSG laufen gehen??? Wir reden hier von meist recht kleinen, oft nur wenige Hektar großen Flächen...die kann man doch wunderbar aussparen auf seinen Spaziergängen, oder?
    Es gibt in unserer dichtbesiedelten Kulturlandschaft so wenige Flächen wo sich wildlebende Tiere zurückziehen können, wo kein Jagddruck herrscht etc....da muss man doch nicht noch unbedingt einen Hund durchscheuchen...

  • Zitat

    Muss ich mit einem unangeleinten Hund denn unbedingt in einem NSG laufen gehen??? Wir reden hier von meist recht kleinen, oft nur wenige Hektar großen Flächen...die kann man doch wunderbar aussparen auf seinen Spaziergängen, oder?
    Es gibt in unserer dichtbesiedelten Kulturlandschaft so wenige Flächen wo sich wildlebende Tiere zurückziehen können, wo kein Jagddruck herrscht etc....da muss man doch nicht noch unbedingt einen Hund durchscheuchen...


    Ich wohne mitten im Naturschutzgebiet und laufe deshalb auch hier. Solange Mensch und Hund auf den Wegen bleiben und sich benehmen sehe ich da auch kein Problem. Das Wild stört sich auch nicht an den Menschen, bleibt oft stehen und beobachtet. Übrigens, von wegen kein Jagddruck, hier wird im Naturschutzgebiet auch gejagt.

  • Nur mal so aus Wildbiologischer Sicht:


    Wildtiere ziehen sich gezielt dahin zurück, wo sie aus Erfahrung wissen dass sie nicht gestört werden.
    Dabei kann es sich um Gebiete handeln, wo Mensch/Hund immer auf dem Weg bleibt, oder wo überhaupt niemand anwesend ist. Nur darf sich nichts am Verhalten von Mensch/Hund ändern, sonst ziehen sich die Wildtiere sofort zurück und meiden das Gebiet.


    Was natürlich nicht der Sinn eines Naturschutzgebietes ist.


    Der Schweizer Nationalpark hat während den letzten Jahren Untersuchungen gemacht, wie die Wildtiere auf Störungen reagieren.
    Wenn die Tiere aus Erfahrung wissen, dass die Menschen IMMER auf den Wegen bleiben, zeigen die Wildtiere keine Reaktionen von Angst/Flucht.
    Verlässt aber plötzlich ein einziger Mensch den Weg, kann dies eine Massenpanik auslösen - so geschehen im Val Truptschun, wo 200 Hirsche in Panik davonsoben und Wochen lang das Gebiet mieden. Nur weil ein Idiot dachte er müsse sich nicht an die Regeln halten und den Weg verlassen.
    Geschieht dies nun im Winter kann es schwerwiegende Folgen für die Wildtiere haben. Rehe (Gämse und Hirsche) fahren ihren Kreislauf im Winter runter um Energie zu sparen. Müssen sie nun plötzlich fliehen, verbrennen sie auf einen Schlag so viel Energie, dass es sein kann dass ihnen diese Energie für den Rest des Winters fehlt - einfach mal um zu zeigen wie fragil die ganze Sache ist.


    Es geht in Naturschutzgebieten nicht nur um die Tiere - sondern auch um empfindliche Pflanzen, die genau darum dort wachsen weil z.B. niemand den Weg verlässt. Sie sind trittempfindlich!


    Also haltet doch bitte aus Rücksicht auf die Natur eure Hunde an der Leine, ob es nun ein Gesetz dazu gibt oder nicht - wir vernichten schliesslich jeden Tag genug intakter Lebensraum, dann müssen wir nicht noch aktiv nachhelfen - oder?

  • Achja was ich vergessen habe zu erwähnen, schaut man sich mal die Karten vom Bodensee an, reiht sich hier ein NSG ans andere. Hinzu kommt der Wald, es ist also kaum ein Stück was nicht Wald, NSG oder Ort ist. da muss man zwangsläufig in ein NSG.
    Ich wollte hier auch keinen Streit deswegen entfachen, ich wollte nur gegen die langläufige Meinung, dass man generell in einem NSG einen Hund anleinen muss wiedersprechen.

  • Aha, da sieht man mal.


    Wir haben direkt vor der Nase ein Naturschutzgebiet wo wir immer Gassi gehen. Eine Alternative wäre viel zu weit weg... Also die einzigste zu Fuß erreichbare Möglichkeit.
    Wir gehen prinzipell an der Leine, nur wenn andere Hunde dabei sind, ohne Leine. Dann wird gespielt und rumgetollt...


    Es geht hier bei uns auch das Gerücht rum, dass im NSG Leinenpflicht ist und ich hab schon gesucht aber nie was gefunden ob das stimmt oder nicht...


    Gut zu wissen...

  • Zitat


    Es geht in Naturschutzgebieten nicht nur um die Tiere - sondern auch um empfindliche Pflanzen, die genau darum dort wachsen weil z.B. niemand den Weg verlässt. Sie sind trittempfindlich!


    Also haltet doch bitte aus Rücksicht auf die Natur eure Hunde an der Leine, ob es nun ein Gesetz dazu gibt oder nicht - wir vernichten schliesslich jeden Tag genug intakter Lebensraum, dann müssen wir nicht noch aktiv nachhelfen - oder?


    hm, heißt für dich
    Hund ohne Leine = weg von Wegen?


    meine beiden wissen z.B. ganz klar, Feldwege ja, aber nicht aufs Feld
    waldwege ja, aber nur die Wege

  • Bei uns sind diese Gebiete mit Schildern gekennzeichnet die auf die Leinenpflicht, das Blumenpflückverbot und was es da sonst noch so gibt hinweisen. Diese Schilder stehen dann so ziemlich an jedem Weg, der in das Gebiet rein führt.


    Ist das in Deutschland anders? Wie erkennt ihr denn, dass ihr in einem Naturschutzgebiet seid?

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