Und schwupps... das Vet.-Amt steht vor der Tür.....

  • Hallo Foris,


    ... stand gestern Vormittag doch so eine Amtstante vor der Tür und stellte sich als Frau vom Vet.-Amt vor. Es läge eine Anzeige vor.


    Hundehandel und illegale Einfuhr von Hunden... :?:


    Aha, so so....


    Nun ja, sie zückte schon vor der Tür ihr Kärtchen. Ich hab sie erst mal reingebeten, da der mutmaßliche Denunziant nur 4 m weiter weg auf seiner Terasse saß und spinxte.


    Hab die Dame reingelotst. Die übliche Hurra-Begrüßung durch meine Hunde. Nix gefegt.... Na denn sieht sie wenigstens, wie es hier üblicherweise aussieht. War schließlich ohne Vorankündigung der Besuch.


    Hab aber nix zu verbergen. Gar nix!! Gut so!


    Sie hat Impfpapiere gründlich durchsucht und geguckt, Hunde angeschaut, viiieeele Fragen gestellt, noch viel mehr Notizen gemacht
    und war insgesamt eigentlich richtig nett.
    Meine eigenen 7 Hunde sind zum Glück alle ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet.


    Nach Begutachtung der Wohnungssituation innen sind wir dann noch im Außenbereich gewesen.
    Chappy planschte da gerade im provisorischen Pool, das es eine Lust war zuzusehen. Alle anderen lümmelten rum, oder spielten. Ganz harmonisch und ohne Gebelle. Tja, kannste mal sehen.....


    Also Terassenauslauf auch prima. Gartenauslauf ( oh, so ein schön hoher Zaun... ) auch ganz prima.
    Quarantäneraum auch ok. Nur für ansteckende Krankheiten müssen wir zusätzlich was schaffen. Aber auch das kriegen wir hin.


    Nun wird sie wohl einen Bericht schreiben.


    Ich werde den § 11 Schein beantragen ( was sie befürwortet und davon ausgeht, dass ich den locker kriege ) und den Test absolvieren. Dann ist auch offiziell alles in trockenen Tüchern.


    Ne sowat abba auch... schon am frühen Vormittag....


    ... und da mich hier bisher nur wenige kennen...


    Ich bin auch " nur " Pflegestelle für seriöse Tierschutzorgas, die Hunde aus dem Mittelmeerraum retten. Ich verdiene nichts an den Hunden... eher steckt man jeden Cent noch zusätzlich in die Hunde rein...
    Und ich nehme keine Hunde, die nicht ordnungsgemäß vorbereitet wurden, deren Impffristen nicht eingehalten wurden oder die keinen einwandfreien EU-Impfnachweis aus dem Ursprungsland haben.


    Gestern hat sich gezeigt, dass ich mit dieser Einstellung auf der richtigen Seite bin.


    Liebe Grüße
    Jaro und ihre Hundebande


  • Hallo Jaro,


    hat die Dame vom Vetamt den §11 bzw. die Sachkundeprüfung befürwortet oder war das eher ein Wink mit dem Zaunpfahl? Empfehlen kann man viel, fordern noch mehr.


    Gruß
    Wakan

  • Eigentlich ist die Bezeichnung "§11" falsch. Es geht um die Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz, in der geregelt wird wie der §11 des Tierschutzgesetzes zu behandeln ist.
    Ich setze die VO und §11 mal rein.


    Vom Mod editiert - Uwe, bitte setz einen Link oder schreib die wichtigen Passagen heraus!

  • Mir ist zwar nicht klar warum, aber bitte. Der Link wäre zu meiner Site. Das wäre Euch auch nicht recht. Davon abgesehen im Moment offline.


    Eine Erklärung hätte ich schon gerne. Auch per Mail, damit wir es diskutieren können. :wink:
    Die jeweilige Quellangabe ist übrigens angegeben. Bundes Gesetzblatt XX. Nu könnt Ihr es nicht mehr sehen.


    Also: Tierschutzgesetz §11


    und der entscheidende Teil der Verordnung:

  • Hallo Wakan,


    da hab ich doch spontan noch eine Frage: Auf manchen webseiten von Hundeschulen steht:


    Unsere Hundeschule ist gemäß dem §11, Absatz 1 Nr.2b des Tierschutzgesetzes behördlich genehmigt und anerkannt.
    Durch eine beim Amtsveterinär durchgeführte Prüfung haben wir die offizielle Genehmigung, Hunde auszubilden.



    Unter dem Paragraphen find ich aber nix was jemanden zur Ausbildung mit hunden befähigt? Bin ich im falschen Gesetzestext?


    liebe Grüße


    Ella

  • Hallo,


    ob nun befürwortet oder nahe gelegt oder empfohlen oder mit dem Pfahl gewunken, selbst wenn es offiziell gefordert worden wäre.....


    Wie auch immer...


    Wenn ich den § 11 Schein bekomme, habe ich zumindest was in der Hand. Es ist immerhin eine behördliche Erlaubnis das zu tun, was ich tue. Mit vermutlich regelmäßigen Überprüfungen etc.


    Was will man mehr? Ich habe, wie bisher auch, nicht vor etwas zu tun, was der Gesetzgebung widerspricht.


    Werde mich jetzt schnellstens mit allen Dingen vertraut machen, die man wissen muss, aber eben im normalen Ablauf nicht unbedingt benötigt.


    Warte auf das per Post versandte Antragsformular und dann sehe ich weiter....


    Danke für den Auszug aus dem TSG. :gut:


  • :wink: Das besagt nur, dass die Hundeschule Kenntnis der Rechtslage besitzt und durch die Form der Haltung und Erziehung keine Bestimmungen des Tierschutzgesetzes negativ berührt. Ein ganz plattes Beispiel. Sie haben in einem Fachgespräch nachgewiesen, dass sie kein Tier schlagen dürfen, ihm unangemessene Schmerzen bereiten dürfen, Leid verhindern müssen und keine Tele- Impulsgeräte verwenden dürfen.
    Über die Fähigkeit Hunde in der gewünschten Richtung auszubilden, sagt diese Besceinigung überhaupt nichts aus.
    Einen Sachkundenachweis muss jeder erbringen, der in irgendeiner Form ehrenamtlich, nebengewerblich, gewerblich oder beruflich mit Tieren Arbeitet. Dabei gilt die Sachkunde bei bestimmten Berufen allein durch diesen als erbracht. So z.B. Bilogen, Veterinärmediziner, Tierarzthelfer, Tierpfleger, Zoologen, Jäger, Züchter u.ä. Ein "Fischfachverkäufer" erlangt beispielsweise durch seine Ausbildung den Sachkundenachweis der zur Tötung von Tieren berechtigt. Allerdings eingeschränkt auf die Tötung von Fischen. Auch ein Verkäufer mit einer Ausbildung in einem Terraristikgeschäft erlangt mit der Ausbildung auch den Sachkundenachweis im Bezug auf Reptilien.


    Grundsätzlich hat aber jede Person die professionell oder semiprofessionell mit Tieren umgeht, den Sachkundenachweis nach §11 TSG zu erbringen.
    Wenn Du z.B. einmal jährlich in der Urlaubszeit den Hund deiner Eltern/Freunde/Bekannte in Pflege nimmst, ist das OK. Wenn Du aber einen Hund für Dritte, also z.B. einen TSV in Pflege nimmst oder täglich mehrere Hunde aus der Nachbarschaft fütterst und ausführst, brauchst Du aus rein rechtlicher Sicht den Sachkundenachweis nach §11 TSG. Letzteres ist aber unterm Strich eine Ermessensfrage des Veterinäramtes, da diese für die Einhaltung veterinärrechtlicher Angelegenheiten verantwortlich wären und somit auch klageführend.

  • Hallo Wakan,


    klasse erklärt... ist aber auch wieder was anderes als der Sachkundenachweis, den man in NRW braucht um einen 20/40 Hund zu halten?


    ächz... wer denkt sich den ganzen Mist eigentlich aus?


    liebe Grüße


    Ella


  • Ich halte das keineswegs für "Mist". Wenn jemand Tiere behandelt, therapiert, vermittelt,, versorgt, importiert, züchtet unsw. sollte schon wissen was er tut und welche Folgen das für das Tier, für ihn selbst und für andere Menschen hat. Stell Dir z.B. einen Schweinemastbetrieb vor, dessen Betreiber keine Ahnung hat welche Medikamente verabreicht werden dürfen oder Anzeichen infektiöser Krankheiten nicht erkennt. Möchtst Du das Fleisch essen?
    Was z.B. wenn ein Tierpfleger/Tierheimleiter schwerwiegende Verhaltensstörungen eines Hundes nicht erkennt und diesen Hund in eine Familie mit drei kleinen Kindern vermittelt?
    Was wenn ein Tierpfleger die Anzeichen einer Katzenseuche nicht erkennt und das infizierte Abgabetier zu den 120 anderen Tieren ins Katzenhaus steckt?


    Ich halte es für absolut sinnvoll das sich eine Person die sich aktiv mit Tieren beschäftigt, auch darüber informiert sein muss, welche Konsequenzen und welche Bedingungen der Umgang mit sich bringt. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht.
    Schon komisch, darüber das man einen Führerschein braucht um autofahren zu dürfen, regt sich niemand auf. Vom Elektriker, vom Gasinstallateur, vom Archetekten, vom KFZ Mechaniker, von der Krankenschwester und vom Erzieher, von jedem wird erwartet das er weiß was er tut. Nur von Tierschützern nicht. Schon etwas absurd. Meinst Du nicht auch?

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