Und schwupps... das Vet.-Amt steht vor der Tür.....
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Hallo Wakan....
ganz ruhig.... ich meinte lediglich den Paragraphen-Dschungel.... und die Art zu formulieren... suchmal was und Du bist ne Woche beschäftigt, dann denkst Du Du hast es gefunden aber leider war es doch nicht das richtige, war nur so formuliert, klang so als ob es passte, passte aber nicht...
ich musste mich während meiner Ausbildung mit Brühwürfelverordnungen beschäftigen... wenn man irgendwo ein Thema totparagraphiert, dann hier in Deutschland!
liebe Grüße
Ella
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:wink: Na denn geh mal in die USA, nach Australien oder noch besser in die ehem. afrikanischen Kolonien Portugals oder Frankreichs. Du wirst den deutschen Paragraphenjungle lieben lernen.
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Zitat
Vom Elektriker, vom Gasinstallateur, vom Archetekten, vom KFZ Mechaniker, von der Krankenschwester und vom Erzieher, von jedem wird erwartet das er weiß was er tut. Nur von Tierschützern nicht. Schon etwas absurd. Meinst Du nicht auch?
Ohne Kommentar.
Dir einen besonders schönen Tag noch
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Huhu,
nun klingt es ja fast, als müssten alle " guten " Pflegestellen diesen Sachkundenachweis schon vorliegen haben....
Muss da mal eine Lanze für viele gute, langjährige und durchaus fachkundige Pflegestellen brechen, die diesen Beleg nicht haben.
Sie haben ihn nicht deshalb nicht, weil sie zu doof wären oder keine Ahnung hätten, sondern weil die Notwendigkeit bisher nicht bestand, bzw. von Behördenseite der Nachweis nicht eingefordert wurde.
Da sollte man schon differenzieren. Das wird den Tatsachen sicher besser gerecht.
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Darf ich da berichtigen Hundebande?
Es ist einfach so, dass es im Ermessen der Veterinärämter liegt, ob der Sachkundenachweis notwendig ist/verlangt wird oder nicht.
Wenn der TSV aber nicht über diesen Umstand informiert, oder schlimmer, als unwahr bezeichnet, fragen die Pflegestellen ganz unabhängig ihrer Kompetenz, überhaupt nich nach.So könnte man z.B. mal darüber nachdenken, warum eine mir bekannte Frau aus dem Großraum Düsseldorf in ihrem Privathaushalt eine offiziell genehmigte Pflegestelle betreibt, eine andere Frau die sehr eng mit dieser Pflegestelle zusammenarbeitet aber behauptet, dass laut persönlicher Information aus dem Umweltministerium (Düsseldorf Frau Bärbel Höhn), dieser Sachkundenachweis überhaupt nicht notwendig sei? Sieht man einmal davon ab das es Frau Höhn überhaupt nichts angeht wie das Vetamt diese Frage handhabt und ganz sicher keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt.
Jedenfalls wird das Pflegestellennetz in Deutschland in den nächsten Jahren ausgesprochen übersichtlich werden.
Ach ja Hundebande. Mal ehrlich. Hat Dir jemals jemand etwas über die Rechtssituation informiert oder hast Du selbst mal nachgefragt ob und was Du beachten musst? So weit ich informiert bin arbeitest Du mit verschiedenen Vereinen zusammen bzw. für diese. War auch nur bei einem einzigen dieser Vereine mal von §11 TSG auch nur die Rede?
Und genau das ist das Problem. Die einen informieren sich überhaupt nicht und die, die Informationen haben die ihnen nicht in dem Kram passen, schweigen sie tot oder verneinen sie sogar. -
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Huhu.
Wakan: Wenn ich die Inhalte, die ich dir per E-Mail geschrieben habe ins Forum hätte setzen wollen, hätte ich es getan ( nicht, dass es etwas Unanständiges gewesen wäre...*höhö* ).
@all:
ICH habe mich Anfang März letzten Jahres, als ich von Niedersachsen nach NRW verzogen bin sehr genau über die bestehenden Richtlinien informiert. Schließlich ist Niedersachsen insgesamt wesentlich liberaler ( siehe z.B. Kampfhundegesetz... die haben das nämlich längst abgeschafft... ).
Ich bekam von meinerm zuständigen Vet.-amt die Auskunft, dass die Notwendigkeit einer § 11 Bescheinigung in meinem Fall NICHT vorliegt.
Nun, darauf habe ich mich verlassen.Dass es nun doch jemand " nett " fände, wenn ich die Prüfung absolviere, ist eine neue Sachlage, die aber nichts bedrohliches für mich in sich birgt. Zumal das " nur " die Tätigkeit als Pflegestelle betrifft.
Mein Kopf ist und bleibt oben
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Nun, dann hat man in Ennepetal eine neue Vorgehensweise beschlossen. An dem Tierschutzgesetz und der Durchführungsverordnung zum TSG, übrigens beides Bundesrecht und somit durch Städte und gemeinden nicht zu beeinflussen, hat sich nichts geändert.
Ich persönlich wollte 2000/2001 in Düsseldorf ein Tiertaxi für Tierschutzvereine anbieten. Also Hundetransporte von TH zu TH, von Abgabe Ort nach X unsw. Das hätte aus terminlichen Gründen erfordert das gelegentlich der eine oder andere Hund für ein bis zwei Tage bei mir geblieben wäre. Es ging dabei zwar in erster Linie um Listenhunde, aber das betraf das Gefahrenabwehrgeset bzw. die einzelnen Landeshundeverordnungen und Gesetze. Nicht das Tierschutzgesetz.
Ich erkundigte mich schriftlich nach den Voraussetzungen. Ergebnis: Sachkundenachweis nach §11 TSG, gesonderter abschließbarer Raum, nochmal ein Pol. Führungszeugnis obwohl das wegen meiner eigenen (Kampf)Hunde schon vorlag. Zwei Tage Später stand der Außendienst des Ordnungsamtes vor der Tür und wollte schonmal die Räume sehen- dann plötzlich doch nicht, wegen der Hunde.
Sechzig (60) Kilometer zwischen Ennepetal und Düsseldorf und trotzdem zwei völlig unterschiedliche Handhabungen der Vetämter betreffend des selben Gesetzes.
"MUSS NICHT" ist daher schlicht und ergreifend falsch.Gruß
Wakan -
Klar, aber was willste machen, wenn die offizielle Behörde dir eine Auskunft gibt und diese auf Nachfrage sogar noch einmal bestätigt.
Da glaubt armes, einfaches Bürgerlein eben, was ihm das Kreis-Vet.-Amt sagt.
Ich zweifle ja nicht das Bestehen der Gesetze an.... wie auch...
Aber es ist eben so, dass die mir erteilten Auskünfte seinerzeit ein völlig anderes Bild ergeben haben.
Nun ja, ich hatte den Beitrag aber auch nicht hier eingestellt um mich anmachen zu lassen, ob und welche Auskunft ich bekommen habe.
Ich habe einfach gegoogelt und hier im Forum Infos gefunden, die auf mein Thema passten. Habe mich an den Verfasser gewandt und dort auch erst mal sehr gute und hilfreiche Infos bekommen. Danke noch mal dafür.
Die jetzigen Beiträge befassen sich aber nun wenig mit dem § 11 Schein und seinen Voraussetzung, sondern damit, was ihr an mir rummäkeln mögt.... schade.
An sich war der einfache Grundgedanke, für andere Pflegestellen mal einen Denkanstoß zu geben... wie es wohl dort mit der örtlichen Auslegung zugeht.... und ob so etwas kurzfristig auf sie zukommen könnte. Schließlich sind viele andere PS sicher genauso gutgläubig und relativ unbedarft wie ich.
Aber Unwissenheit bedeutet nicht, dass man nicht aufstehen und etwas ändern kann!
Ich mach mein Ding und werde weiter im TS aktiv helfen, wie es mir möglich ist! Ich werde alle geforderten Bedingungen erfüllen, fleissig lernen und auch das bestehen. Tschakka
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Wer mäkelt denn an Dir rum?
Du hast gefragt und eine Auskunft vom Vetamt bekommen. Damit warst Du rechtlich auf der sicheren Seite. Jetzt möchte das Vetamt etwas anderes. Gut, Du legst die Prüfung ab und bist wieder auf der sicheren Seite.
Manch anderer denkt aber, die gesetzlichen Regelungen träfen auf ihn nicht zu und fragt erst garnicht. Damit kann er Glück haben, aber auch schwer auf die Nase fallen.
Das ist bis jetzt die Kernausage.
Allerdings verstehe ich die Haltung derer nicht, die sich hartnäckig weigern einzusehen, das entsprechende Gesetze auch für sie gelten. Den Sachkundenachweis sollte im Prinzip jeder machen der im Tierschutz direkt mit Tieren umgeht. Wissen tut weh, Unwissen tut aber vielleicht anderen weh.
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Hallo Wakan,
da ich mich seit einiger Zeit am überlegen bin mir einen Pflegehund zu holen (soll bei einem bleiben) und in Hessen wohne, interessiert mich ob ich auch den §11 absolvieren sollte / muss und wenn ja was genau muss ich da machen?
Dann noch eine Frage:
Kennst du die SOS-Dalmatinerrettung?
Wenn ja, was hälst du von denen?(Alle anderen können mir natürlich auch gerne Antworten )
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