Und schwupps... das Vet.-Amt steht vor der Tür.....


  • Hallo Kenjada,


    mit dem Bundesand in dem Du wohnst hat das überhaupt nichts zu tun. Das Tierschutzgesetz und die Durchführungsverordnung sind "Bundesrecht" und somit für alle Länder bindend.
    Dieses "Bundesrecht" muss irgendwie umgesetzt werden. Wie die Städte und Gemeinden das machen ist ihre Sache. Unter Berücksichtigung des Landesrechtes, zum Beispiel Polizeigesetz, Hundeverordnung, Hundegesetz oder Gefahrenabwehrgesetz, erlassen die Städte und Gemeinden entsprechende Dienstverordnungen, Dienstanweisungen, Kommunalverordnungen unsw. Nach diesen Verordnungen, Dienstanweisungen und natürlich auch nach dem Geldbeutel der entsprechenden Gemeinde, richtet sich die Vorgehensweise der zuständigen Behörde.
    So weit der theoretische Kram und daher auch die großen Unterschiede in der Handhabung und der Rechtsunsicherheit der potenziellen Pflegestellen.
    Eines noch: Verantwortlich für die Einhaltung tierschutzrelevanten Rechtes ist das zuständige Veterinäramt, dass je nach kommunaler Ordnung dem Ordnungsamt unterstellt ist. Somit ist das Veterinäramt im jeweils aktuellen Fall auch der Kläger. "Wo kein Kläger, da kein Richter"
    Theorie ENDE!
    Wenn Du als Pflegestelle, für welche Organisation auch immer, arbeiten möchtest, dann solltest Du das dem Veterinäramt in jedem Fall schriftlich mitteilen. Beschreibe dabei genau, welche Tierart du für welchen durchschnittlichen Zeitraum aufnehmen möchtest, und für wen. Also eine Tierschutzorganisation, eine zeitweilige Unterbringeung für Privatpersonen etc. Frage in dem Schreiben eindeutig nach Auflagen die Du eventuell erfüllen musst. Die schriftliche Anfrage ist ganz wichtig! Mit der Antwort erhälst Du einen "rechtsmittelfähigen Bescheid", wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Damit kann Dir rein juristisch nichts mehr passieren.
    Da Du ja angeblich nur einmalig einen Hund aufnehmen möchtest, wird sich das Amt nicht dafür interessieren und Dir vermutlich mitteilen, dass Du alles Weitere mit der Tierschutzorganisation regeln musst.
    Andernfalls wird jemand vom Veterinäramt bei Dir vorbeischauen, Deine Räumlichkeiten begutachten und ggf. bestimmte Auflagen machen. Diese müsstest Du dann selbstverständlich erfüllen.
    Wenn das Veterinäramt den Sachkundenachweis nach §11 TSG verlangen sollte kannst Du entsprechende Seminare des DTB oder einer zustandigen IHK belegen. Die Seminare enden in einer Sachkundeprüfung gemäß §11 TSG und werden nahezu bundesweit anerkannt.
    Du kannst auch bei entsprechender Vorbildung eine mündliche Prüfung beim Veterinäramt ablegen. Das Veterinäramt "kann" Dich zur Prüfung zulassen, muss es aber nicht. Einige Veterinärämter verbinden die Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises auch an den "Antrag zum Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung". Auf deutsch: Man lässt Dich die Sachkundeprüfung nur machen, wenn Dein Haus/deine Wohnung/dein Garten auch zur Aufnahme von Hunden geeignet ist.


    Die SOS- Dalmatinerrettung kenne ich nicht. Ich enthalte mich "vorläufig" eines Urteils.


    Gruß
    Wakan

  • Hallo,


    seit Herbst letzten Jahres sind alle Klippen genommen.


    Erlaubnis nach § 11 erlangt, alle erforderlichen Umbauten und Auflagen erfüllt.


    Na und wenn das schon mal alles da ist.....


    ....kann man auch eine Hundepension betreiben ( mit erweiterter Erlaubnis ).


    7 Tage Woche, viel Trubel, noch mehr Arbeit, aber 100 % mehr Spaß am Leben !!!

  • Hallo Jaro, ich finde es Klasse von Dir wie Du Dich um die Hunde bemühst.
    Alles Gute und viel Glück und Erfolg weiterhin!


    Hallo Wakan, auch Deine Erklärungen finde ich sehr gut! Du bringst die Leute hier immer wieder auf den Boden der Tatsachen.
    Vieles wusste ich von diesen "Paragraphen" nicht.


    Schön, dass es Foren gibt, wo man sich auch richtig gut informieren kann.


    Ich gebe zu , ich war lange nicht hier... es gibt so viel zu lesen..wenn man mal ein paar Tage raus ist, hat man das Gefühl wirklich "raus" zu sein :roll:


    ich bin froh, den Faden zu Euch hier wieder gefunden zu haben.


    LG
    CC

  • Zitat


    Meine eigenen 7 Hunde sind zum Glück alle ordnungsgemäß zur Steuer angemeldet.


    Öhm .. wie machst du das?


    Zitat


    Quarantäneraum auch ok. Nur für ansteckende Krankheiten müssen wir zusätzlich was schaffen.


    Hä?


    Zitat


    Ich werde den § 11 Schein beantragen ( was sie befürwortet und davon ausgeht, dass ich den locker kriege ) und den Test absolvieren.


    Wofür ist der Schein, und was für ein Test?

  • Zitat


    Öhm .. wie machst du das?

    Ganz einfach, zum Ordnungsamt gehen, Hunde anmelden - Formular ausfüllen - Steuerbescheid abwarten, Hundesteuer zahlen.

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