Frage zu Pensions - Hundeversicherung
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Hallo,
leider habe ich noch nichts darüber gefunden, deswegen eröffne ich gleich mal meinen ersten Thread.
Bislang habe ich ja "nur" einen Patenhund aus dem Tierheim. Heute habe ich mich mit der Pflegerin unterhalten, ob es möglich ist, dass ich den Hund auch mal mit zu mir nehme oder mal in einem anderen Gebiet spazieren gehe. Möglich ist alles, ich brauch dazu eben nur oben genannte Versicherung.
Hat jemand von euch eine solche Versicherung? Wenn ja, wo und wie viel zahlt ihr dafür? Was deckt die Versicherung alles ab und was ggf. nicht.Ich würde mich sehr über zahlreiche Antworten freuen.
Liebe Grüße
l-Ziara-l -
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Hi, schau mal in deiner PHV (Private Haftpflicht Versicherung) nach. Dort ist das nicht gewebemäßige Hüten fremer Hunde mit versichert. Dafür brauchst du keine extra Versicherung. Es sei denn, du bekommst Geld dafür.
Pension? Das ist doch eine Rente. Rentenversicherung für den Hund, ich glaub das nicht
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Also soweit ich weiß ist es in der normalen Haftpflicht mit drin, wäre nämlich genauso der fall wenn du Hundesitter werden willst.
Guck einfach mal in deine Police (wird das so geschrieben? ) oder frage bei deiner Versicherung nach, dann weißt fu genau ob es drin ist.
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Hallo ihr zwei,
vielen Dank für eure Tipps. Ihr hattet vollkommen recht und alles wird von meiner Haftpflicht mit abgedeckt.
Bis jetzt konnte ich meinen kleinen Tierheimschatz noch nicht in ein anderes Wald- und Wiesengebiet ausführen, da es seit letzter Woche einen Interessenten gibt. Mal schauen.Viele liebe Grüße
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Nun als Hundesitter - besonders wenn es Gewerbsmäßig ist - greift die private Haftpflicht nicht mehr.
Es gibt spezielle Haftpflichtversicherungen für Tierpensionen, Tierheime und Hundeschulen mit Pensionsbetrieb. Die günstigen fangen bei 150 Euro im Jahr an und enthalten halt alle Dinge die so passieren können wenn man mit einem Hund im Stadtverkehr unterwegs sind. Also wie eine ganz normale Hundehaftpflicht.
Ist ganz nützlich, wenn der Hund nicht über den Halter versichert ist oder in der Versicherung das Hüten durch 3. nicht mitversichert ist oder man selber in einer gewissen Weise fahrlässig handelt. Oder auch im Streitfall, wenn der Versicherungsausschulß nicht deutlich gemacht wurde und es zu einem Schaden kommt und der Halter der verursachenden Hund sich weigert, diesen zu begleichen, weil der Hund ja in dem Moment nicht unter seiner Aufsicht war.Für den privaten Bereich, wenn man nur einen Hund testweise aus dem TH mal mitnehmen möchte reicht in der Regel die privater Haftpflicht. Beim Gassigehen ohne den Hund mit nach Hause zu nehmen, dafür sollte das TH eine eigenen Versicherung haben und dann ist es eigentlich auch egal, wo du mit dem Hund gehst - es sei denn die Versicherung greift nur, wenn es zu einem Schaden auf einen definierten Gebiet kommt, als im TH - Bereich selber und im Umkreis von 2 oder 3 km vom TH.
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