Ab wann übernimmt Agila?

  • Hallo,


    ich habe da eine Frage.
    Und zwar ab wann übernimmt Agila die Kosten für eine OP?
    Nehmen wir mal an ein Hund hat eine OP, vor der OP wird er in Narkose gelegt und es wird erstmal ein Röntgen und eine CT oder Ultraschall Untersuchung gemacht ( beide haben mit der OP zutun ), danach wird er operiert. Wird alles von der Versicherung übernommen?
    Wie sieht es mit Verbandwechseln bzw. Nachkontrolle aus, muss ja öfters mal ran, wird das auch alles übernommen?

  • Soweit ich weiß, wird von der Agila nach einem halben Jahr übernommen, müßte in den AGB drin stehen.


    Wenn die OP und alles andere mit der Krankheit zu tun haben, die Krankheit vorher noch nicht bekannt war, dürfte alles übernommen werden.


    Gruß
    Bianca

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Der Op Schutz besteht schon seit 7 oder 8 Monaten.
    Dann dürfte ja alles übernommen werden.

  • Soweit mir bekannt ist schon. Allerdings darf die OP nicht aufgrund einer Erkrankung sein, die vor dem Versicherungsschutz bestanden hat.
    Dann kann man Pech haben und die Versicherung zahlt garnichts.

  • HD und ED werden auch von der Agila übernommen. Sie bestanden ja schon vor Vertragsabschluß, da sie erblich sind. Sie sollten aber nicht vor Vertragsabschluß diagnostiziert sein denke ich.


    Grüße Bernd

  • Alles klar, dann passt ja alles. Ist eine vor kurem aufgetrettene Krankheit und nicht HD/ED

  • noch eine kleine frage.
    wie siehts mit dieser situation an.
    hund wird erst geröngt, dann mit ultraschall untersucht und dann gleich im anschluss operiert(röntgen und ultraschall hatten mit der op ursache zutun).
    Und wie sieht es denn mit Nachbehandlungen aus? Was wird da alles übernommen? :smile:

  • also die agila bezahlt soweit ich weiß alle vor- und nachbehandlungen die mit der OP zu tun haben.


    "Die AGILA Hunde-OP-Versicherung schützt Ihren Liebling für den Fall der Fälle. So werden die Kosten für die unmittelbare Vorbehandlung, sämtliche Tierarztkosten – sogar bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung – sowie die Kosten der Nachbehandlung erstattet.
    "

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