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Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ihr habt uns schonmal ein ganzes Stück weitergeholfen.
ZitatSeit ihr rechtschutzversichert?
Ich würde mir nen Anwalt suchen, denn DASS klingt nach ner klassischen Masche für Schmerzensgeld...
Könnte durchaus sein dass der Brief nicht mal von nem Anwalt stammt, sondern selbst aufgesetzt war. da ist immer recht schnell Ruhe wenns nen gesalzenes Antwortschreiben gibt. Und sucht euch einen der sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Bloß keine Schuldanerkennung, sonst gebt ihr denen den Freibrief zum Geldabzocken![...]
Bei der Befragung nichts zusehr beschönigen wie gut euer Hund hört. Zubehaupten der Hund würde nicht start wenn die Katze rennt, kaufen sie einem meistens nicht ab, aber zusagen er ist abrufbar oder ich kann ihn ins Platz brüllen reicht denen vollkommen.
Achja eins noch. Wie ballgeil ist der Hund?
Aber bei euch gabs ja garkeinen Vorfall. Somit macht euch keinen Kopp.Ja, Rechtsschutz ist vorhanden. Einen passenden Anwalt suche ich noch raus.
Ich gehe mal davon aus, dass der Brief wirklich vom Anwalt kommt, der Briefkopf ist nämlich von einer örtlichen Kanzlei. Allerdings ist der Anwalt auf Mietrecht spezialisiert. Was vielleicht auch den seltsamen Brief erklärt, zumindestens was die Fristen angeht.
Der Hund ist ein bisschen ballgeil. Er geht gerne hinterher, lässt sich aber kontrollieren. zum Beispiel bleibt er im Platz bis er das okay bekommt. Wieso ist das wichtig?
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nicht rumsitzen und warten! widerspruch einlegen. wenn der "anwalt" eine forderung gemacht hat, dann erkennt ihr diese an, wenn ihr euch nicht rührt.
es kann jeder privatmann eine solche forderung an irgendwen stellen, solang der sich nicht rührt, wird das rechtens. -
Ach weils hier mal 'ne üble Geschichte mit nem Maliaussimix gab, der von einer meiner "groooßen" Freundinnen vom Vetamt, als extrem gefährlich eingestuft wurde.
Die haben den jungen Hund angebunden und nen Tennisball rumgekickt und als der dann kläffend und doch recht massiv in der Leine stand, wurde eine schwere Beuteagression bescheinigt... :zensur:
Sowas einfach üben. Genauso wie anbinden und von anderem Rüden anpöbeln lassen, oder komischer Mann mit Umhang humpelt vorbei, oder jemand pöbelt euch an,etc.
Wie gesagt es kommt auf den Prüfer an, es gibt leider welche mit Vollmeise, sorry.
Wenn die Diensthundeführer kommen, die sind echt lässig. Aber wie gesagt ih glaube echt niht dass bei euch überhaupt was passiert,wenn ihr jetzt 'nen guten Anwalt einschaltet -
Also ich möchte mal behaupten das unser nicht kläffend in der Leine steht nur wegen eines Balls. Auch mit vorbeihumpelnden Personen o.ä. hat er in der Regel keine Probleme. Das einzige Problem was wir haben könnten, wäre das er mich verteidigt wenn er mich bedroht sieht, z.B. durch jemand der mich aggressiv angeht oder mit nem Gegenstand bedroht. Das sieht dann so aus das er in die Leine steigt und durch bellen warnt, aber er lässt sich durch ein scharfes Sitz oder nein sofort wieder runterholen. Ich wurde mal in seinem Beisein
mit einem Butterfly bedroht seit dem ist er da ein wenig komisch.
Allerdings würde eh mein Vater den Test mit ihm machen, bei ihm zeigt er solche Verhaltensweisen nicht. -
dieses Vorgehen riet mir die nette Dame von unserer Ordnungspolizei mit der ich letztens ein nettes Schwätzchen im Park hatte...sie riet mir mich sofort an die Polizei zu wenden und Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede zu stellen sollte so ein Fall einmal bei mir eintreten...ist nämlich heutzutage nix neues bzw ungewöhnliches mehr aus Hundehaltern Kohle rauszuhauen..sie meinte das Große Problem wäre das die Leute sich zu sicher sind da sie ja eine Versicherung haben bzw Anwalt einschalten..und mmeist viel zu spät erst reagieren..ein Anwalt interessiert aber das OA nicht Die gehen nur nach Anzeige..allerdings nicht wenn der HH sich auf die Anzeige beruft die er selber gestellt hat.
Mir wär das zu heiß..soryy..wer so dreist lügt der hat noch ganz andere Sachen auf Lager..aber ich kann nur von mir ausgehen und ich geh immer vom schlimmsten aus -
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und noch etwas...ich versteh nicht warum keine Anzeige gemacht werden sollte..mal ganz frei in den Raum gestellt.....was diese Dame getan hat ist eine Falsche Behauptung und üble Nachrede...dieses stellt der Gesetzgeber unter Strafe..könnt euch die Gesetzgebung gerne raussuchen...ich finde allein für diesen dreisten Betrugsversuch gehört ihr eine vor den Bug geknallt..ich hör das so oft das von einer Anzeige abgesehn wird mit der Begründung .."Ach bin ja froh das es vorbei ist" und der Täter kommt davon und kann so weitermachen.( was die Dame vom OA auch bestätigt hat)..nö..und mir ist allenfalls lieber das OA steht vor meiner Tür und sagt ihr Hund hat aber yx gemacht und ich sage hat er nicht..hier Aktenzeichen bla blub hab schon Anzeige gestellt und der andere hat die Beweißlast zu tragen als " Ihr Hund hat Herr/Frau Xy angegriffen und es wurde Anzeige gegen sie erstattet..dann bin ich in der Beweißlast das er das nicht getan hat
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Mal vom Deutsch abgesehen ist das ne interessante Masche. Man bringt noch keine Forderung, verlangt aber ne Schuldanerkenntnis. Das ist der Dreh und Angelpunkt. Wenn ihr die Schuld anerkennt, dann steigt die Haftpflicht aus! Zudem habt ihr dann, dadurch dass auch im Schreiben keine Forderung festgelegt ist, quasi nen Blankoschein ausgestellt. Ihr würdet damit jede x-beliebige Forderung anerkennen.
Versicherung ist ja verständigt, es bleibt zu überlegen, sich zumindest schon mal nen spezialsierten Anwalt zu suchen. Ich glaube Pablos Eve (hatte hier eh schon geschrieben) hatte da mal ne gute Adresse... Der muss ja nicht gleich aktiv werden. Aber man kann ihm die situation schildern und ist vorbereitet wenn von Seiten des OA noch was kommen sollte.
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Ich würde es z.B. deshalb nicht machen, weil die Frau vielleicht plötzlich ihren Neffen, Enkel, Bruder, guten Freund oder sonstwen als Zeugen angibt (auch wenn dieser gar nicht dabei war) und dann der Hund tatsächlich überprüft wird. Das kann man erstmal umgehen, wenn man die Behörden außen vor lässt und schaut, ob die Frau nach Androhung der Klage einen Rückzieher macht.
Die Klage wegen falscher Verdächtigung und/oder übler Nachrede kann auch der Anwalt einreichen, ohne die Polizei einzuschalten.
Diese Klage kann man gleich im ersten Gegenschreiben des Anwaltes androhen lassen, dann ist es aktenkundig.
Sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen, würde ich diese Option natürlich nutzen und die Frau diesbezüglich verklagen. -
Wir wollen jetzt als erstes Montag zu einer Anwältin mit Schwerpunkt Tierrecht gehen und die ganze Angelegenheit mit ihr durchsprechen. Wir werden sie auch zum Thema Anzeige wegen Verleumdung ansprechen und evtl. eine solche anregen.
Allerdings wäre es uns wirklich deutlichst lieber gewesen die ganze Sache einfach so zu regeln, aber der Zug ist ja wohl abgefahren...
Die Schuld werden wir auf gar keinen Fall anerkennen, wär ja noch schöner ne Schuld anzuerkennen, die man gar nicht hat...
Aber warum würde denn die Haftpflicht austeigen, wenn wir die Schuld anerkennen würden? (Natürlich nur wenn es so gewesen wäre, wie von der Frau dargestellt wurde.) -
Hast du denn überhaupt mal bei der Haftpflicht angerufen und dich dort erkundigt, welches Vorgehen die empfehlen ... die kennen sich schließlich damit aus und sind auf deiner Seite und nicht gegen dich.
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