Wir sind nun auch angezeigt worden...
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Wir wollen jetzt als erstes Montag zu einer Anwältin mit Schwerpunkt Tierrecht gehen und die ganze Angelegenheit mit ihr durchsprechen.
das ist auf jeden fall eine gute idee. ich drücke euch die daumen, dass ihr gut aus der sache rauskommt.
übrigens, falls es zum wesenstest kommt, dann müssen alle, die den hund führen, mit dem hund gehen beim test.
aber so weit ist es ja noch lange nicht. glaube auch nicht, dass es so weit kommen wird.
gruß marion
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Hast du denn überhaupt mal bei der Haftpflicht angerufen und dich dort erkundigt, welches Vorgehen die empfehlen ... die kennen sich schließlich damit aus und sind auf deiner Seite und nicht gegen dich.
Der Brief kam Freitag nachmittag, da war unser Versicherungsbüro schon zu. Aber der Anruf beim Spezi steht morgen früh als alllererstes auf Papas Zettel, der ist nämlich unser Versicherungsmensch
Er weiss allerdings nicht genau wie sowas läuft, da er mehr auf Gewerbekunden spezialisiert ist. Wir wissen also ziemlich genau das die Versicherung auf unser Seite ist und natürlich auch das uns die Versicherung bei Streitigkeiten vertritt -
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Ich würde nicht abwarten, sondern mir einen Anwalt suchen, der sich GENAU mit sowas auskennt.
Wir hatten den gleichen Fall bei einem Mitglied unserer Orga, auch mit Dogge, der Hund hat die Leute auch definitiv nicht berührt und trotzdem hat der HH die größten Schwierigkeiten bekommen, Leinenzwang und Maulkorb, die HH hatte auch zuerst gedacht es kann ihr nichts passieren, weil der Hund ja nichts gemacht hatte. Wenn dich mit so einem großen Hund jemand anzeigt, bist du ohne Anwalt der Dumme.
Bei einem Schreiben vom Ordnungsamt oder der Staatsanwaltschaft (fahrlässige Körperverletzung) würde ich auch nicht abwarten, sondern sofort Widerspruch einlegen und einen Anwalt konsultieren. Hier geht es aber erstmal "nur" um rein zivilrechtliche Ansprüche für deren Abwehr oder Begleichung man eine Haftpflicht mit Rechtsschutz hat. -
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Der Brief kam Freitag nachmittag, da war unser Versicherungsbüro schon zu. Aber der Anruf beim Spezi steht morgen früh als alllererstes auf Papas Zettel, der ist nämlich unser Versicherungsmensch
Er weiss allerdings nicht genau wie sowas läuft, da er mehr auf Gewerbekunden spezialisiert ist. Wir wissen also ziemlich genau das die Versicherung auf unser Seite ist und natürlich auch das uns die Versicherung bei Streitigkeiten vertritt
Versicherungen haben in der Regel 24h-Nummern, die man im Schadensfall anrufen kann. Die werden dann das Schreiben haben wollen, dir sagen, dass du auf keinen Fall selbst irgendwelche Zugeständnisse machen sollst und dann selbst auf das Schreiben antworten. -
Hallo Kleinemoni,
hast du schon etwas mit einer Anwältin besprechen können?
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puh...heftige Sache....
was aus meinen Erfahrungen, wenn du die Schuld anerkennst, hat dein Hund das getan, was Vorgeworfen wird...demnach wird die Versicherung dir wegen falschem Tatvorwurf nicht mehr helfen können, eigentlich niemand mehr....Taler wandern lassen und ärgern.Aber das machst du ja nicht.
Dann zu den angeblichen schweren Knieverletzungen, bei einem solchen Vorfall muss binnen 24 Stunden ein Arzt (Unfall-Arzt überweisung ) oder Krankenhaus aufgesucht werden.
Entsprechende Bescheinigungen müssen vorgelegt werden, wenn nicht, ist es für niemanden mehr nachvollziehbar woher die Verletzung tatsächlich gekommen ist, die gute kann ja auch 2 Tage später ausgerutscht sein...Kenne das aus eigener Erfahrung wegen ner Anzeige auf Körperverletzung.....wehe da fehlt auch nur ein Schein, dann schickt dich das Gericht wieder nach Hause.
Schadensfall wirst ja schon gemeldet haben, bin mal gespannt was dir der Anwalt geraten hat und evtl der Versicherung den wink auf vermuteten Versicherungsbetrug geben, die freuen sich und wenn sich so was bewahrheitet hat die Lady echt ein Problem weil sie bei den Versicherungen dann auf der berühmten-nicht-vorhandenen Liste steht und bei jeden weiteren gemeldeten Schadensfall besonders genau überprüft wird.
Schön dumm wer so etwas versucht und auf die Nase fällt.
Gruß Gwen
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Ich schlage vor, neben einem erklärenden Gespräch mit der Haftplichtversicherung (leider zahlen die meiner Erfahrung nach meistens ohne hinzugucken, weil jede Beschäftigung mit solchen "Bagatellen" für die Versicherungen intern teurer sind als gleich ohne Abzug zu zahlen - was besonders ärgerlich ist, wenn eindeutig und unzweifelhaft einfach nur abgezockt werden soll - habe ich schon mehrfach erlebt) ein persönliches Gespräch mit dem Ordnungsamt zu führen.
Das beugt eventuellen späteren Problemen meistens vor. Die Leute beim Ordnungsamt sind in der Regel nicht auf den Kopf gefallen und kennen solche Spielchen auswendig. Wer da "proaktiv" für Klarheit sorgt, hat bessere Karten als der "Anschwärzer" ...Zum Anwaltsschreiben:
Ich habe viel mit anwaltlichen Schreiben zu tun. Extreme Schreibfehler, sinnentstellende Grammatikfehler und hahnebüchener inhaltlicher Unsinn scheinen mir die absolute Regel zu sein, Ausnahmen wüsste ich bei den mir bekannten Schreiben aus dem Kopf keine. Wenn man sich die Gebührenordnung anschaut, fragt man sich manchmal schon, wie ernst die ihre Mandanten eigentlich nehmen.
Leider muss man auf diese Zumutungen und Frechheiten dennoch SCHNELL reagieren. Deutschland wird von Juristen regiert -
Der Gang zur Anwältin ging heute leider schief. Ich habe eine Anwältin im Internet mit Schwerpunkt Tierrecht rausgesucht, leider war sie überhaupt nicht das Gelbe vom Ei. Auch die Beratung war nicht wirklich hilfreich. Wir werden morgen nochmal einen Bekannten von uns fragen der Anwalt ist, zumindest was das Thema Anzeige wegen Verleumdung angeht.
Die Versicherung ist informiert, der Brief ist weitergeleitet, zusammen mit der Beschreibung des Hergangs. Zumindest über die zivilrechtliche Seite brauchen wir uns also keine Gedanken mehr zu machen, das übernimmt die Versicherung. -
Hallo,
schön doof was Dir passiert ist. Wir drücken alle Daumen und Pfoten dass es gut ausgeht.
Zitatmir ist allenfalls lieber das OA steht vor meiner Tür und sagt ihr Hund hat aber yx gemacht und ich sage hat er nicht..hier Aktenzeichen bla blub hab schon Anzeige gestellt und der andere hat die Beweißlast zu tragen als " Ihr Hund hat Herr/Frau Xy angegriffen und es wurde Anzeige gegen sie erstattet..dann bin ich in der Beweißlast das er das nicht getan hat
Wie ? Wer bei einem Vorfall zuerst zum OA rennt und Anzeige erstattet hat Recht ? Glaube ich nicht, werde mich aber nochmal erkundigen.
Wenn sich die Frau vor dem Hund erschreckt hat und stürzt, kann es sein, dass da doch der Hund Schuld ist, auch wenn er nichts gemacht hat. Aber das klärt die Versicherung.
Grüße Bernd
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Hallo,
schön doof was Dir passiert ist. Wir drücken alle Daumen und Pfoten dass es gut ausgeht.
Wie ? Wer bei einem Vorfall zuerst zum OA rennt und Anzeige erstattet hat Recht ? Glaube ich nicht, werde mich aber nochmal erkundigen.
Wenn sich die Frau vor dem Hund erschreckt hat und stürzt, kann es sein, dass da doch der Hund Schuld ist, auch wenn er nichts gemacht hat. Aber das klärt die Versicherung.
Grüße Bernd
wer richtig lesen kann hat Vorteile..für dich nochmal ganz langsam.....es geht um unberechtigte Vorfälle..unberechtigt..wo nix passiert ist aber jemand meint zu Unrecht einen Hundehalter anzuscheißen...obwohl NIX passiert ist..und dann eine Falschaussage macht...also sich einfach etwas aus den Fingern zieht..wie in diesem Fall hier..alles klar?
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