5 Wochen alter Welpe!

  • Zitat

    Gott seid ihr doof ... Muhahahahaha


    Wer hier doof ist - und wem das lachen noch im Hals stecken bleiben wird zeigt die Zukunft. Fakt ist dass gegen Dich (und andere) Strafantrag gestellt wurde.


    Über den "Verbleib" des (vermeintlichen) Welpen kannst Du dann den Ermittlungsbehörden Auskunft geben. Sollten die Ermittlungsbehörden zu dem Schluss kommen dass Deine Aktion hier eine grosse Luftnummer war und Du diese Behörden grundlos in Atem gehalten hast, was ja mit unnötigen Kosten verbunden ist die wir alle tragen, so steht noch ein Schmankerl im Raum


    Zitat

    Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei ... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ...


    Und jetzt? Immer noch ..?


    Zitat

    Muhahahahaha


    Schadenfroher Gruss, RtR

  • Zitat

    Vielleicht solltet ihr nicht immer so glaubwürdig sein wie wärs?


    Vielen Dank für das Kompliment, dass wir glaubwürdig sind, wengleich ich glaube, Du wolltest etwas anderes sagen. Manchmal reicht der eigene Wortschatz nicht aus, ich helf Dir gerne, meintest Du leichtgläubig?


    Gern geschehen


    Ella <-- die immer wieder gerne Deutsch Nachhilfe gibt!

  • Was es doch für geistig minderbemittelde Menschen es gibt!
    Total krank in der Birne!
    Hoffentlich ist sie nie auf die Hilfe irgendeines Menschen, oder Tieres angewiesen und wird dann auch noch ausgelacht, oder schlimmer, man glaubt ihr nicht. Tja, in dem Fall: Wär das dumm gelaufen! :shock:
    Obwohl, darüber könnt ich mich dann köstlich amüsieren. :)


  • Na denn haben Du Schlaumeier und Deine hochinteligente Freundin ja ein ganz anderes Problem. Dann geht es eben nicht um die Tierschutz- Hundeverordnung sondern um Irreführung der Behörden, Vortäuschung einer Ordnungswidrigkeit unsw.. Wie auch immer, bei einer Ermittlung läppern sich die Tausender zusammen und das findet niemand witzig- mit Ausnahme von Euch vielleicht. Das wird sich aber geben.
    Die Staatsanwaltschaft wird Christian anschreiben um an Deine mail- addy und Deine Computer IP zu kommen. Dann suchen Computerspezialisten über die IP Deinen PC und darüber Deine Adresse. Die haben wir dann die ersten Tausender schon zusammen. Die Beamten weren nämlich nicht schlecht bezahlt.
    Tja, in jedem Fall kommt da einiges auf Dich zu.
    Hast Du eigentlich schon einen Ausbildungsplatz? Die Sache ist die, Ausbildungsplätze sind heute recht rar. Und es gibt für jeden Ausbildungsplatz reichlich Bewerber. Ob man dann gerade Dich haben will, wenn Du den Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch darauf hinweisen musst das Dein Ausbildungsentgeld gepfändet wird ist fraglich. Aber vielleicht hat Deine Geniale Freundin ja einen Job für Dich.
    Wenn nicht, wende Dich vertrauensvoll an mich. Ich kenne da einige nette Herren in schicken Anzügen und teuren Autos, die nehmen sowas wie Dich mit Kusshand.
    Du hast Deine Spaß gehabt und hälst uns hier alle für blöde. Blöde bist aber nur Du und in nächster Zukunft werde ich sehr viel Spaß haben.


    Sowas wie Dich braucht wirklich niemand.


    Mit der Dir gebührenden Achtung
    Wakan

  • Zitat

    Meine Freundin meinte ich solle hier mal einen Beitrg reinstellen mit einem 5 Wo.alten Welpen und schauen wie sie reagieren, denn bei ihr war das wirklich mal so..


    ahja... das bedeutet, daß es trotzdem passiert ist, nur eben vor drei jahren... ist doch trotzdem ein verstoß...

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