Guten Tag zusammen.
Nach vielen weiteren Aktivitäten habe ich heute von einer Hundehalterhaftpflichtversicherung (HHV) die Mitteilung bekommen, dass der von uns detailliert beschriebene Umfang der bezahlten Tätigkeit unserer Hundesitterin bei diesem Versicherungsunternehmen als "nicht gewerbsmäßig" betrachtet wird und diese bezahlte Tätigkeit in unserem Fall somit in der HHV dieses Unternehmens mitversichert ist.
Das ist genau das, was wir uns gewünscht hatten. Wir werden jetzt mit beiden Hunden zu dieser Versicherung wechseln.
Somit ist auch keine zusätzliche Betriebshaftpflicht- oder Tiersitterversicherung in unserem Fall nötig. Und es besteht so auch nicht der Zwiespalt/Lücke zwischen möglicher Gefährdungshaftung (HHV) und der möglicherweise nicht ausreichenden Verschuldenshaftung (BHV).
Es war allerdings notwendig, dass wir den Umfang der Tätigkeit und noch ein paar andere Angaben auf die spezielle Anforderung des Versicherungsunternehmens beantworten mussten. Denn grundsätzlich steht auch bei dieser Versicherung in der Leistungsbeschreibung, dass das Hüten durch dritte Personen nur mitversichert ist, wenn es nicht "gegen Entgelt" durchgeführt wird.
Ein besonderes Lob möchte ich auch nochmal den beteiligten Vermittlern aussprechen. Auch hier zeigte sich wiederholt, dass es auch gut sein kann, bei den Versicherungsbüros vor Ort nachzufragen. An der Besonderheit diese Falles waren doch auch mehrere dieser Büros so interessiert, dass sie sich auch ohne abzusehenden Abschluß mit einigem Aufwand eingebracht haben.
Besonders aber auch wiedermal das Online-Vergleichsportal mit dem Check vorne. Die haben sich wiederholt toll für uns eingesetzt und alle notwendigen Kontakte/Schreiben und auch Widerrufe bis zu diesem jetzigen Abschluß eingebracht. Danke Danke Danke.
Ausserdem noch vielen Dank an alle, die sich hier im Forum mit gut brauchbaren Infos und Ideen beteiligt haben.