Beiträge von citytwister

    Hallo Selkie.


    Das war nur meine "Wutreaktion". :hot:
    Natürlich brauchen Hundehalter eine entsprechende Haftpflichtversicherung.


    Ich war nur so entsetzt über den Passus und die "schmerzfreien" Reaktionen der Versicherungsunternehmen (VU), dass ich mir gedacht habe "Jetzt machen wir euch mit euren eigenen Waffen" mal recht viel Arbeit.
    Denn wenn die VU mit dem Hinweis auf diesen Passus sofort unheimlich viele, außerordentliche Kündigungen mit sofortiger Wirkung hätten durchwinken/akzeptieren müssen (wie in meinem Fall), hätten die sich u.U. schon mehr Gedanken zum Abschaffen oder Ändern dieses Passus gemacht (blanke Hoffnung :lepra: von mir).


    Auch ich habe natürlich sofort wieder eine neue Kombi-HHH für unsere beiden abgeschlossen. Auch wenn diese natürlilch sogar den gleichen Passus hatten.


    Warten wir vielleicht mal auf Pinkytina-Reaktion auf meine letzte Anfrage. Das hört sich wirklich deutlich besser an.

    Hallo Pinkytina.
    Nix doof. Gut!


    Das hört nämlich zumindest schon sehr mal besser und flexibler an.
    Es wäre höchstens vielleicht noch gut zu wissen, was diese Versicherung dann als "anderweitigen Haftpflichtschutz" bezeichnen/empfinden würde.
    Wenn - wie von mir aktuell noch vermutet- tatsächlich aber keine andere Versicherungsart greifen würde, hättest du auch nach meiner Einschätzung dann beim bezahlten Tiersitter (besser Hundesitter, denn das ist seltsamerweise auch noch was besonderes) einen Versicherungsschutz durch die HHH.
    Das ist genau das was ich gesucht habe.
    Vielleicht kannst du dein Versicherungsunternehmen hier doch irgendwie verschleiert darstellen/bekanntgeben.
    Also für mich wäre das auf jeden Fall interessant und auch eine hundehalterfreundliche Info (keine Werbung) :bindafür:

    Flexi (Gurt, Neon) ist bei unseren beiden auch Standard und für die Laufhunde sicher auch manchmal schöner als immer nur kurz bei Fuß zu gehen.


    Leider ist unser Kleiner etwas ängstlich. Und sowohl meiner Sitterin als auch bei mir ist die Flexi schon mal aus der Hand gefallen und hat dann den Hund durch ständiges Auf- und Abrollen "verfolgt", so dass er sich nicht beruhigen konnte.
    Bei normaler Leine oder Schlepp bleibt er in solchen Fällen sofort stehen. Bei der Flexi nicht.
    Deshalb benutzen wir mittlerweile auch oft einen Hüftgurt mit Schlaufe, mit der wir die Flexi sichern.

    Danke anymouse.
    Genau das ist der Zusammenhang kurz und knapp mit den beiden Paragraphen zusammengefasst.


    Und die Antwort der Versicherung dazu lautet: "Nein! Keine Haftung durch die Hundehalterversicherung (HHH) bei bezahltem Tiersitting".
    Genau das ist mein Problem.


    Mit diesem Ausschluss in der HHH könnte ich ja auch leben. Auch wenn es aus meiner Sicht gegenüber dem Tiersitting aus Gefälligkeit unpassend und nicht sehr sinnig ist.
    Dann sollte es aber wenigstens ein Versicherungsprodukt (für den Halter oder Sitter) geben, das genau diese Lücke im Fall des fehlenden Verschuldens (des Tiersitters) auffängt.
    Und die Versicherung gibt es nach meiner Recherche nicht!

    Hallo Snoopyinaachen.



    Der Minijobber kann eine Betriebshaftpflicht (BHV = Gewerbehaftpflicht) abschließen.
    Er kann auch ein Gewerbe anmelden. Braucht er aber gar nicht!
    Die 20 Euro und die zugehörigen Fragen vom Finanzamt kann man sich in dem Fall sparen.


    Und es stimmt. Die BHV leistet im Grunde ähnliches wie die Sitterversicherung. Das habe auch ich so festgestellt. Sie kostet auch in der gleichen Größenordnung (~ 150 bis 200 Euro im Jahr. Auch wenn es eine für 1000!! Euro (ohne große Leistungsunterschiede) gibt.
    Man kann sich sogar recht leicht einen unverbindlichen Antrag für eine BHV über das Vergleichsportal ver..vox schicken lassen. Dazu aber besser "Gassi-Service" und nicht "Hundesitter" angeben.
    Schön fand ich auch, dass abhängig von der eingegebenen Tätigkeit schon empfohlen wird, ob man eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht abschließen sollte.
    Beim Tiersitting wird die Betriebs... empfohlen.


    Das Vergleichstportal Check... ist m.E. auch sehr kompetent und hiflsbereit. Bietet aber keine gewerblichen Angebote an.



    Nachträglich.
    Bei dem von mir jetzt gefunden Versicherungsunternehmen ist dieser Rechtsschutz sogar enthalten. Das muss aber nicht unbedingt nützlich sein (wenn man z.B. gegen die eigene HHH oder BHV) vorgehen möchte. Aber für alles andere ist das ganz o.k.
    Einfach mal beim Vergleichsportal anschauen.

    Hallo dalai_Lina.


    Eine beste Lösung gibt es da meiner Meinung nach noch gar nicht im Falle des bezahlten Tiersitters!
    Wenn der Hundesitter seine Tätigkeit jedoch nur gelegentlich und nur aus Gefälligkeit (also ohne Entgelt) erledigt ....!?!?!? Ja dann gibt es jedenfalls kein Problem. :fear:



    Wir versuchen jedenfalls unsere Hundehalterhaftpflicht für die beiden Jungs bei der gleichen Versicherung abzuschließen, bei der wir eine Betriebshaftpflicht (~ 170 Euro/Jahr) für unsere Tiersitterin sponsorn werden.
    Eine Garantie, dass damit die Versicherungslücke (möglicherweise aus Kulanz) im Schadensfall auch unsichtbar "geschlossen" - oder vor Gericht im Sinne des Hundehalters umsetzbar ist, ist das aber nicht.

    und für alle anderen!


    Das mit dem Minijob und der Arbeitsbeziehung zum Hundehalter ist relativ egal.
    Die Anmeldung des bezahlten Tiersitters bei der Minijob-Zentrale macht aber trotzdem auch für den Hundehalter sehr viel Sinn, da sowohl die sehr günstige Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung enthalten ist, als auch alle steuerrechtlichen Dinge legalisiert werden und der Sitter sogar noch zumindest von dem AG-Anteil zu Rentenversicherung profitieren könnte :drgreen:
    Die Anmeldung zeigt allerdings nachweislich (auch für eine Versicherung!), dass es sich um eine bezahlte Tätigkeit handelt. Ansonsten könnte man als betroffener Hundehalter ja versuchen, sich im Schadensfall mit dreisten Lügen aus der Affäre zu ziehen.


    Und nun zu den anderen Themen "der Hundesitter kann/muss sich ja versichern".
    Stimmt auch! Er kann aber mit allen möglichen Versicherungen nur für sein Verschulden haftbar gemacht werden. Das ist anders als beim Hundehalter!
    Liegt kein Verschulden des Sitters vor, da er die normale Sorgfaltspflicht während seiner Tätigkeit walten ließ und der Schaden auch so eingetreten wäre, haftet er mit seiner Versicherungen grundsätzlich nicht. Diese Versicherungen unterstützen den Tiersitter sogar und helfen bei der Abwehr unberechtiger Forderungen vor Gericht (siehe ggf deren Leistungsbeschreibung).
    Insofern machen diese Versicherungen für den Sitter durchaus Sinn.
    Dem Hundehalter helfen sie aber nicht, die Gefährdungshaftung bei Schäden durch den Hund abzusichern, die während des bezahlen Sittings passieren könnten.
    Ich weiß, das hört sich absurd an.


    Übrigens: Die Absicherung einer Tierpension ist anders (und sogar einfacher) als bei einem Gassi-Service.



    Zusatz zu RedPaula.
    Der Fachbeitrag macht grundsätzlich Sinn und wurde neben der Rechtsanwältin wohl vom Geschäftsführer einer Versicherungsvermittlung für spezielle Versicherungen (Hund und Pferd) erstellt. Das ist m.E. durchaus auch gut so.
    Auch mit diesem (Vermittler) hatten wir mehrfach Kontakt und wir haben dort sehr engagierte Mitarbeiter angetroffen und auch Antworten vom Geschäftführer selbst bekommen, die uns grundsätzlich sogar gut gefallen haben und zu unseren Wünschen gepasst hätten.
    Leider ist der Versicherungsvermittler in diesem Fall nicht der Risikoträger des Versicherungsproduktes. Und der Risikoträger hat auf meine spezielle Anfrage zur Haftung beim bezahlten Tiersitting den Ausschluss erneut bestätigt.
    Selbst wenn der Vermittler dann sogar vielleicht irgendwie sachlich recht hätte, hat mich der bloße Widerspruch des Risikoträgers deutlich verunsichert. Ich hoffe, das ist verständlich und nachvollziehbar.


    Genau deshalb ist m.E. auch eine Klärung zwischen den Anbietern/Vermittlern und den Risikoträgern nötig. Und wenn diese auf die ggf nötige Anpassung des Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich)" einwirken und im Halterinteresse verbessern würden!?!? => Result & success!!!!

    Hallo Aoleon.
    Schicke Hunde im Profilbild!


    Danke für die Infos.
    Du hast recht! Der Link mit zur "Betrieblichen Hundehaftpflicht" wäre auch meiner Meinung nach genau das was ich brauche, wenn die Hundehalterhaftpflicht (HHH) aus dem beschriebenen Grund nicht greift. Leider führt der Link im wesentlichen wieder zu Infos der normalen Hundehaftpflichtvers. und irgendwie nicht zu weiterführenden Infos über die Betriebs..!
    Ist aber egal, denn wie Juno2013 auch erwähnt, würde die ggf auch nicht greifen.
    (Zwar nicht, weil die gar nicht abschließbar wäre. Das habe ich nämlich gerade über das Vergleichsportal V...vox für unseren Minijobber und mit der Tätigkeitsbezeichnung Gassi-Service zumindest schon mal angefordert)
    Es könnte aber sein, dass sich die Betriebshaftpflicht trotzdem wegen der Verschuldensfrage/-haftung im Zweifelsfall aus der Affäre ziehen könnte.


    Aus diesem Grund habe ich unsere neuen Hundehalterhaftpflichtvers. bei der gleichen Versicherung beauftragt. Da gibt es meiner Meinung nach zumindest einen Anbieter mit guter Leistungsbeschreibung und akzeptablen Preis. Sowohl in der -einen wie in der anderen Versicherung.
    Und im Zweifel kann die Versicherung selbst klären, welche der beiden Versicherungsarten dann hoffentlich zahlt.



    Die anderen Links sind mir alle bekannt und helfen ggf dem Tiersitter zur eigenen Absicherung wenn er denn die nötige Sorgfaltspflicht bei seiner Tätigkeit walten lässt. Aber leider nicht dem Hundehalter, der bei fehlendem Verschulden des Tiersitters (oder einer Nur-Teilschuld) nach meiner bisherigen Recherche trotz HHH erstmal ohne Versicherungsschutz selbst haftet, wenn das Tiersitting gegen Entgelt (für die HHH = gewerblich) geleistet wird.