und für alle anderen!
Das mit dem Minijob und der Arbeitsbeziehung zum Hundehalter ist relativ egal.
Die Anmeldung des bezahlten Tiersitters bei der Minijob-Zentrale macht aber trotzdem auch für den Hundehalter sehr viel Sinn, da sowohl die sehr günstige Aufnahme in die gesetzliche Unfallversicherung enthalten ist, als auch alle steuerrechtlichen Dinge legalisiert werden und der Sitter sogar noch zumindest von dem AG-Anteil zu Rentenversicherung profitieren könnte
Die Anmeldung zeigt allerdings nachweislich (auch für eine Versicherung!), dass es sich um eine bezahlte Tätigkeit handelt. Ansonsten könnte man als betroffener Hundehalter ja versuchen, sich im Schadensfall mit dreisten Lügen aus der Affäre zu ziehen.
Und nun zu den anderen Themen "der Hundesitter kann/muss sich ja versichern".
Stimmt auch! Er kann aber mit allen möglichen Versicherungen nur für sein Verschulden haftbar gemacht werden. Das ist anders als beim Hundehalter!
Liegt kein Verschulden des Sitters vor, da er die normale Sorgfaltspflicht während seiner Tätigkeit walten ließ und der Schaden auch so eingetreten wäre, haftet er mit seiner Versicherungen grundsätzlich nicht. Diese Versicherungen unterstützen den Tiersitter sogar und helfen bei der Abwehr unberechtiger Forderungen vor Gericht (siehe ggf deren Leistungsbeschreibung).
Insofern machen diese Versicherungen für den Sitter durchaus Sinn.
Dem Hundehalter helfen sie aber nicht, die Gefährdungshaftung bei Schäden durch den Hund abzusichern, die während des bezahlen Sittings passieren könnten.
Ich weiß, das hört sich absurd an.
Übrigens: Die Absicherung einer Tierpension ist anders (und sogar einfacher) als bei einem Gassi-Service.
Zusatz zu RedPaula.
Der Fachbeitrag macht grundsätzlich Sinn und wurde neben der Rechtsanwältin wohl vom Geschäftsführer einer Versicherungsvermittlung für spezielle Versicherungen (Hund und Pferd) erstellt. Das ist m.E. durchaus auch gut so.
Auch mit diesem (Vermittler) hatten wir mehrfach Kontakt und wir haben dort sehr engagierte Mitarbeiter angetroffen und auch Antworten vom Geschäftführer selbst bekommen, die uns grundsätzlich sogar gut gefallen haben und zu unseren Wünschen gepasst hätten.
Leider ist der Versicherungsvermittler in diesem Fall nicht der Risikoträger des Versicherungsproduktes. Und der Risikoträger hat auf meine spezielle Anfrage zur Haftung beim bezahlten Tiersitting den Ausschluss erneut bestätigt.
Selbst wenn der Vermittler dann sogar vielleicht irgendwie sachlich recht hätte, hat mich der bloße Widerspruch des Risikoträgers deutlich verunsichert. Ich hoffe, das ist verständlich und nachvollziehbar.
Genau deshalb ist m.E. auch eine Klärung zwischen den Anbietern/Vermittlern und den Risikoträgern nötig. Und wenn diese auf die ggf nötige Anpassung des Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich)" einwirken und im Halterinteresse verbessern würden!?!? => Result & success!!!!