Beiträge von citytwister

    Hallo RaFiLe.
    Wir sind doch nicht alle gleich! und solche Aussagen und Verdächtigungen geben meist auch kein gutes Bild von einem selbst ab.
    Ich habe mit dieser Situation ein echtes Problem und will nichts anpreisen.
    Ich möchte eine Änderung und hoffe, dass auch andere Betroffene/Interessierte sich ggf sinnvoll mit dem Thema beschäftigen und ggf Lösungen mit herbeiführen, die ich selbst alleine nicht erreichen kann.



    P.S.
    Wie schon erwähnt, ist eine Gewerbe- (oder eigentlich Betriebs-)haftpflicht eine Versicherung der Kategorie "Verschuldenshaftung", die nur bei Verschulden des Dienstleisters haftet. Dieses Verschulden liegt aber nicht notwendigerweise vor, wenn der Tiersitter die normale Sorgfalt bei der Tätigkeit walten lässt.

    Hallo Blessvoss.


    Nach allem, was ich wegen dieses Themas bisher an Zeit investiert und dabei auch an verwirrenden Details erfahren habe, verstehe ich, dass kaum jemand den Sinn dieses Beitrags einfach so nachvollziehen kann.
    Der ganze Vorgang ist auch für mich noch immer recht absurd.


    Zum Thema.
    Unsere Tiersitterin ist mit Minijob von uns offiziell angemeldet.


    Um die Gefährdung durch den Hund abzusichern reicht es tatsächlich grundsätzlich aus, dass eine HHH abgeschlossen wird. Das haben wir natürlich auch ohne Tiersitter schon gemacht.


    Für die Dienstleistung des Tiersitters wird üblicherweise eine Versicherung abgeschlossen, die jedoch nach dem Prinzip der "Verschuldenshaftung" haftet.
    Das heisst - wie von vielen Versicherern auch erwähnt- dass bei jedem Einzelfall das Verschulden des Dienstleisters (Hundehüter) geprüft wird.
    Nur wenn ein Verschulden (oder Teilschuld) ermittelt wird, haften die Versicherungen des Dienstleisters.
    Unberechtigte Forderungen gegen den Tiersitter werden sogar von diesen Versicherungen vor Gericht vertreten/gerichtlich abgewiesen. Das glaube ich auch!
    Ein Verschulden liegt aber regelmäßig nicht vor, wenn der Tierhüter die nötige Sorgfaltspflicht geleistet hat.
    Dann haftet notwendigerweise der Hundehalter durch die unabwendbare Gefährdungshaftung des Hundes.
    Und jetzt kommt das Problem. Die HHH haftet bei bezahltem Tiersitter wegen des Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich = gegen Entgelt)" auch nicht.
    Und das ist aus meiner Sicht bitter und völlig unnötig.


    Zu den möglichen Versicherungen des Tiersitters:
    Weder eine Betriebs-/Berufshaftpflicht oder sonstige Versicherung eines solchen Hundesitterunternehmens oder Tiersitters in Nebentätigkeit (Minijob) würde für Schäden aufkommen, die der betreute Hund verursacht, wenn kein Verschulden des Hundehüters/Hundehüterunternehmen vorliegt.
    Wir haben sogar eine recht gute Privathaftpflicht (PHV) des Tiersitters dazu befragt, die uns sogar schriftlich mitgeteilt hat, dass die Tätigkeit (eigentlich Nebentätigkeit) als Hundesitter durch die PHV abgesichert sei!?!?! Hört sich ja erstmal toll an und sieht in dem Schreiben zunächst auch so aus.


    Bei genauem Nachfragen war dann aber nur die TÄTIGKEIT versichert. D.h., weil es eine Art berufliche Tätigkeit (und damit eigentlich nicht PHV-Fall ist), würde diese PHV trotzdem für die Schäden haften, die die Tiersitterin während dieser Nebentätigkeit (bis 12000 Jahresgehalt) selbst verursacht.Z.B. wenn sie selbst beim Sitten im Feld versehentlich einen Traktor umwirft.
    Die PHV haftet aber nicht für Schäden, die der Hund verursacht, wenn der Tiersitter seine Sorgalt gewahrt hat und ihm somit kein Verschulden nachgewiesen werden kann.
    Dann geht es immer an den Hundehalter, der dann aber seine HHH nicht in Anspruch nehmen kann.

    Hallo Rafile1985.


    Tja. Das war aber genau das, was ich in der Überschrift zum Thread geschrieben habe!
    "Der bezahlte Tiersitter". Alles andere ist trivial und in den Versicherungen enthalten.



    Und leider kann auch kein Tiersitter das von mir beschriebene Risiko für meinen Hund in seiner Betreuung (Gassi-gehen) absichern.
    Ich habe zumindest keine Versicherung dazu gefunden.

    Zucchini:
    Bitte nicht einfach kündigen!
    Ich wollte damit nur klar machen, dass selbst die Versicherungsunternehmen diese nicht vorhandene Haftung in der HHH bei mir als außerordentlichen Kündigungsgrund akzeptiert haben.
    Und wenn durch meine Kündigung der unsinnige Passus verschwinden würde, wäre ich happy.
    Das Akzeptieren der Kündigung bestätigt mich aber leider darin, dass Schäden durch den Hund während des bezahlten Tiersittings nicht in den vorhandenen HHH versichert sind.
    Ich hätte viel lieber gehabt, wenn meine (oder irgendeine) Versicherung die außerordentliche Kündigung mit der Begründung abgelehnt/verweigert, dass diese Haftung enthalten ist.

    anymouse.
    Danke für die Infos.
    Meine Wünsche sind sogar mit dem ersten Satz tatsächlich "richtig" beschrieben und ich habe mich auch mit den bekannten Versicherungsvermittlern (einer ist wohl sogar hier unter uns) in Verbindung gesetzt und ich kann mich auch bei diesem und seinen Mitarbeitern nur nochmal für deren Mühe bedanken.
    Leider gibt es da das Problem, dass der eigentliche Risikoträger (Versicherung) auf meine Nachfrage andere Aussagen macht als der Vermittler. Wie würdet ihr dazu stehen??
    Eine nachweislich haftende Versicherung habe ich leider bisher nicht gefunden.



    Erfolgt das Hundesitten nicht entgeldfrei, muss eine Hundesitter-Versicherung abgeschlossen werden, denn die Haftpflichtversicherung des Hundehalters greift nicht, wenn es während der Betreuungszeit zum Schadensfall kommt. Versicherungen bieten spezielle Haftpflichtversicherungen für Hundesitter an. Die Versicherungsprämie ist dabei unter anderem von der Anzahl der betreuten Hunde abhängig. Folgende Schadensfälle sollten durch die Versicherung abgedeckt sein:

    • Schäden, die vom Tier verursacht werden, zum Beispiel verschmutzte/beschädigte Kleidungsstücke, -Kratzer an Fahrzeugen, Autounfälle, Zusammenstöße mit Passanten etc.
    • Verletzungen des Hundes selbst, zum Beispiel nach Auseinandersetzungen mit anderen Hunden
    • Verletzungen des Hundes sowie Schäden, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht des Hundesitters resultieren

    Rafile1985.


    Das ist die (oberflächliche) Leistungs- oder Tarifbeschreibung. Die habe ich schon oft in genau dieser Weise gesehen.
    Die allg. Versicherungsbedinungen sagen dann ggf auch, dass hier nur der "nicht gewerbliche" Dritte gemeint ist.


    Das Geld bekommst du tatsächlich von mir überwiesen, wenn du eine Mail mit dem Nachweis deiner Versicherung bringst, dass der bezahlte Tiersitter tatsächlich genauso behandelt wird.
    Ich gehe anschließend sogar noch weiter und würde mich zu deinen Gunsten von dir bei dieser Versicherung werben lassen.

    Danke für die aufbauende Ergänzung.
    Das "ugly" gefällt mir. Gerade in dem Zusammenhang, der genau mein Problem beschreibt "..keinerlei Haftung.. auch nicht durch professionelle Betriebe".
    Richtig!! Mein Hund mein Problem! Aber die HHH könnte das ganz einfach lösen indem sie den (geringfügig) entlohnten Tiersitter mit dem "ehrenamtlichen/unentgeltlichen/gefälligkeits" Tiersitter gleichstellt.
    Mit allen möglichen Versicherungsunternehmen und -vermittlern habe ich schon gesprochen und leider nichts passendes ausfindig machen können.
    Mit der Spannung könnte ich gut leben. Mittlerweile ist es aber auch belastend, da ich damit auch meine Tiersitterin unnötig verrückt gemacht habe, obwohl sie ihr eigenes Risiko eigentlich sehr gut abgedeckt hat.

    Hallo Leute.
    Ich kann ja verstehen, dass man meinen ganzen Salmon nicht unbedingt so aufmerksam liest, um ihn auch verstehen zu können. Das scheint heutzutage sogar ein allgemeines Problem in der Grundschule zu sein. Aber egal.
    Doof ist nur, dass sich die ganzen "Erleuchteten" dann mit eigenem Unwissen oder der überflüssigen Empörung auch noch so brüsten.


    Es geht hier nicht um das Kündigen der Hundehalterhaftpflicht!
    Auch ich bin der Meinung, dass diese sogar sehr sinnvoll ist.


    Es geht darum, dass dese Hundehalterhaftpflicht laut deren Leistungsbeschreibung mit diesem Passus "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerblich)" nicht für Schäden eintritt, die während des bezahlten Tiersittings DURCH DEN HUND verursacht werden. Und das, ob mit oder ohne Versorgungs- oder Tiersittervertrag!


    Beispiel: Hunde reißt sich los und verursacht einen Autounfall. Dem bezahlten Tiersitter mit allen möglichen Versicherungen kann/wird kein Verschulden nachgewiesen => Hundehalter haftet! Aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
    Ich weiß, das klingt nahezu unwirklich, absurd und unglaubwürdig. Ist aber nach meinen Recherchen so!!





    Hallo


    RafiLe.
    Ohne die Versicherung zu kennen setze ich blind 50 Euro dagegen!
    Problem nicht gelöst.


    Junimond:
    Es gibt bisher keine Versicherung! Ich hätte gerne eine.


    CH-Troete:
    Ich verdiene zum Glück so viel Geld, dass ich mir sowohl eine teure Hundehalterhaftpflicht für beide Hunde und auch eine regelmäßige, bezahlte Tiersitterin leisten kann.
    Trotzdem gehe ich oft und gerne mit den Hunden raus. Und da sind wir auch tatsächlich gut versichert.
    Der Tiersitter kann die Gefährdungshaftung des betreuten Hundes und die daraus resultierenden Schäden mit KEINER Verischerung absichern (siehe meine erste Mail).


    Querida:
    Wenn man keine Ahnung hat....



    BettiFromDaBlock
    Es ist schnell etwas gesagt, wenn man noch nicht mal was verstanden hat. Und dann ist auch eine Überraschung keine Überraschung.



    Murmelchen.
    Na dran! Anscheindend bin ich aber der einzige, der hier die Bedingungen gelesen und auch deren Zusammenhang verstanden hat.
    Es geht nicht um die Kündigung. Es geht um die real existierende Versicherungslücke, die auch durch keine Versicherung eines professionellen Tiersitters aufgefangen werden kann.


    Juno2013.
    Es wäre einfach, diesen Umstand "an anderer Stelle" bei dem Risikoträger zu klären. Das habe ich gemacht und die Aussage erhalten. Auch wenn ich das gerne würde, fällt es mir schwer, bei widersprüchlichen Aussagen auf den Vermittler zu vertrauen, wenn der Risikoträger/Versicherung etwas anderes sagt.


    Frankyfan
    Kommentar überflüssig



    Ich möchte, dass sich dieser unnötige und den Hundehalter belastende Passus ändert! Mehr nicht!

    Hier eine wichtige Info für alle Hundehalter mit bezahltem Tiersitter.


    Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten, kann ein Versicherungsnehmer seine Hundehalterhaftpflicht jederzeit außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Er muss nur angeben, dass er mittlerweile einen bezahlten Hundesitter beschäftigt und sich darauf berufen, dass sich sein Haftungsrisiko verändert hat und dieses von der aktuellen Versicherung nicht abgesichert wird.
    Ich habe das erfolgreich durchgeführt!
    Der relevante Passus in den Tarifdetails und Versicherungebdingungen lautet unter "versicherte Personen und Aktivitäten" auf "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)"
    Für mein aktuelles Problem (siehe "Wichtiger Hintergrund") nutzt das natürlich nichts, da auch die neue Versicherung aktuell keinen diesbezüglichen Schutz bietet.


    Wichtiger Hintergrund:
    Ich bin sehr verärgert über die Tatsache, dass viele Hundehalter aus unerfindlichem Grund über die obige, eklatante Versicherunglücke beim bezahlten Tiersitting im Unklaren gehalten werden und somit sogar gegenüber "angeblich unbezahlten Tiersittern" ohne relevanten Grund benachteiligt werden.
    Sobald der für mich normalste aller Tiersittingfälle eintritt, nämlich dass ein Entgelt gezahlt wird und die Tätigkeit sinnvollerweise sogar offiziell als Minijob angemeldet ist, haftet regelmäßig KEINE Versicherung für Schäden, die durch den Hund während des Hundehütens/Gassi-gehens in der Obhut des bezahlten Tiersitters verursacht werden.
    Weder die Hundehalterhaftpflicht als verantwortliche Gefährdungshaftung, noch eine Tiersitterhaftpflicht, noch eine Privathaftpflicht und auch keine Betriebs-/Gewerbe- oder Berufshaftpflicht.
    Der Hinweis zum Ausschluss in der Hundehalterhaftpflicht lautet: "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig = gegen Entgelt)".
    Der Hinweis zum Ausschluss bei den anderen Versicherungsarten lautet: Verschuldenshaftung, die nur beim Verschulden des Versicherungsnehmers (hier Tiersitter) haftet.
    Hat der Tiersitter aber die "normale" Sorgfaltspflicht walten lassen und wird somit kein Verschulden (oder möglicherweise nur eine Teilschuld) festgestellt, haftet folglich der Hundehalter, aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
    Dieser Zustand ist aus meiner Sicht untragbar und auch nicht gerechtfertigt.
    Ich habe mir das von mehreren Versicherungsunternehmen bestätigen lassen.


    Besondere Aufmerksamkeit ist zumindest bei Vermittlern geboten, da diese ggf sogar (ggf aus Unwissenheit) behaupten, dass dieser Fall abgesichert sei.
    Schaut man dann aber nach dem Risikoträger des Vermittlers, findet man meist ein Versicherungsunternehmen, das auf Anfrage eine ganz andere Antwort zum Haftungsrisiko gibt.


    Da die Versicherer und Vermittler hierüber aber zum Teil gar keine Kenntnis haben (oder haben wollen) und u.U. auch keinen Änderungsbedarf sehen, kann ich nur empfehlen, diesen sinnlosen Passus als positiven Kündigungsgrund für alle Kunden hier zu veröffentlichen.


    Als notwendige Änderung bei den Versicherungsangeboten sehe ich die Abänderung des Passus durch den Wegfall des Zusatzes in den Leistungsbeschreibungen.
    Die versicherte Leistung sollte der Einfachheit halber grundsätzlich das "Hüten durch dritte Personen" ohne Einschränkung beinhalten.
    Falls aus Sicht der Versicherer eine Abgrenzung zum hauptberuflichen Tiersitter erforderlich wäre, könnte der Passus "nicht gewerblich" m.E. folgendermaßen geändert werden:
    "bei geringfügiger Nebenbeschäftigung bis xxx Euro Jahresentgelt" oder einfacher "auch als angemeldeter Minijob".

    Hier eine wichtige Info für alle Hundehalter mit bezahltem Tiersitter.


    Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten,
    kann ein Versicherungsnehmer seine Hundehalterhaftpflicht jederzeit außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Er muss nur angeben, dass er mittlerweile einen bezahlten Hundesitter beschäftigt und sich darauf berufen, dass sich sein Haftungsrisiko verändert hat und dieses von der aktuellen Versicherung nicht abgesichert wird.
    Ich habe das erfolgreich durchgeführt!
    Der relevante Passus in den Tarifdetails und Versicherungebdingungen lautet unter "versicherte Personen und Aktivitäten" auf "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)"
    Für mein aktuelles Problem (siehe "Wichtiger Hintergrund") nutzt das natürlich nichts, da auch die neue Versicherung aktuell keinen diesbezüglichen Schutz bietet.


    Wichtiger Hintergrund:
    Ich bin sehr verärgert über die Tatsache, dass viele Hundehalter aus unerfindlichem Grund über die obige, eklatante Versicherunglücke beim bezahlten Tiersitting im Unklaren gehalten werden und somit sogar gegenüber "angeblich unbezahlten Tiersittern" ohne relevanten Grund benachteiligt werden.
    Sobald der für mich normalste aller Tiersittingfälle eintritt, nämlich dass ein Entgelt gezahlt wird und die Tätigkeit sinnvollerweise sogar offiziell als Minijob angemeldet ist, haftet regelmäßig KEINE Versicherung für Schäden, die durch den Hund während des Hundehütens/Gassi-gehens in der Obhut des bezahlten Tiersitters verursacht werden.
    Weder die Hundehalterhaftpflicht als verantwortliche Gefährdungshaftung, noch eine Tiersitterhaftpflicht, noch eine Privathaftpflicht und auch keine Betriebs-/Gewerbe- oder Berufshaftpflicht.
    Der Hinweis zum Ausschluss in der Hundehalterhaftpflicht lautet: "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig = gegen Entgelt)".
    Der Hinweis zum Ausschluss bei den anderen Versicherungsarten lautet: Verschuldenshaftung, die nur beim Verschulden des Versicherungsnehmers (hier Tiersitter) haftet.
    Hat der Tiersitter aber die "normale" Sorgfaltspflicht walten lassen und wird somit kein Verschulden (oder möglicherweise nur eine Teilschuld) festgestellt, haftet folglich der Hundehalter, aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
    Dieser Zustand ist aus meiner Sicht untragbar und auch nicht gerechtfertigt.


    Da die Versicherer und Vermittler hierüber zum Teil gar keine Kenntnis haben (oder haben wollen) und u.U. auch keinen Änderungsbedarf sehen, kann ich nur empfehlen, diesen sinnlosen Passus als positiven Kündigungsgrund für alle Kunden hier zu veröffentlichen.


    Als notwendige Änderung bei den Versicherungsangeboten sehe ich die Abänderung des Passus durch den Wegfall des Zusatzes in den Leistungsbeschreibungen.
    Die versicherte Leistung sollte der Einfachheit halber grundsätzlich das "Hüten durch dritte Personen" ohne Einschränkung beinhalten.
    Falls aus Sicht der Versicherer eine Abgrenzung zum hauptberuflichen Tiersitter erforderlich wäre, könnte der Passus "nicht gewerblich" m.E. folgendermaßen geändert werden "bei geringfügiger Nebenbeschäftigung bis xxx Euro Jahresentgelt" oder einfacher "auch als angemeldeter Minijob".