Hier (Niedersachsen) ist im Formular zur An-/Abmeldung auch nach Vorbesitzer bzw. Verbleib/Euthanasiebescheingung o.ä. gefragt.
Als mein letzter Hund eingeschläfert wurde, habe ich beim Amt gefragt, was gewesen wäre, wenn ich keine solche Bescheinigung hätte nachweisen können, weil der Hund z.B. zuhause verstorben wäre. Ich hätte dann eine Bescheinigung vom TA gebraucht, die nachweist, dass der Hund krank/altersschwach war - ansonsten hätte ich ihn nicht abmelden können und weiter Steuer bezahlt.
Auch habe ich gefragt, was denn wäre, wenn man bei Anmeldung keinen Vorbesitzer angeben kann. Antwort: Dann müsse man gerade bei Welpen nachweisen, dass der Hund aus Deutschland stammt, es kein Fundhund ist (wegen eventueller rechtmäßiger Eigentümer) und es müsse geklärt werden (damals erhöhte Steuer in meiner Gemeinde), ob es sich phänotypisch um einen Listenhund handelt. In Bremen wäre ich da entsprechend vorsichtig, wenn der Hund keine Papiere hat (aus denen dann aber ja der Vorbesitzer hervor ginge).
Ich erinnere mich das ich auch darueber gestolpert bin. War die ganze Zeit am Ueberlegen ob oder nicht ich den “Vorbesitzer” angegeben habe, ich glaube nach langem hadern hab ich mich dafuer entschieden, weil es letztlich sowieso erzwungen werden wuerde. Der Verein hat das von sich aus eh angegeben, dementsprechend unsinnig finde ich die doppelte Abnahme.(Auslandshund, 6 Monate alt damals)
Es ging mir richtig gegen den Strich.
Also laut dem neuesten Datenschutz Wahnsinn kann das eigentlich nicht erlaubt sein die Daten der Vorbesitzer einzufordern.
Ich finde es lächerlich, sich bei Hundeameldung an zu stellen, sorry.
ich find das garnicht lächerlich, wenn ich (meiner Meinung nach auch völlig unnötig) Daten weitergeben muss um meinen Hund anzumelden und die realistische Möglichkeit besteht, dass ich mich damit strafbar mach...
Ich muss bei der kostenpflichtigen Anmeldung meines Hundes Unnuetze Daten angeben, darf danach jaehrlich Hundesteuer zahlen ohne Zweck und dann fordern die einen noch zum begehen einer Straftat auf durch erzwingen von Datenweitergabe durch Dritte?
Dann noch der Alibi Hundefuehrerschein. Wenn man dann in der Hundeschule ist und eine Besitzerin von 2 Hunden seit 3 Jahren Hundebesitzerin einen erzaehlt so langsam sollte sie mal den Hundefuehrerschein machen kommt man sich einfach verarscht vor.
Ich hab noch im Stress 2 Tage vor Hundeankunft die theoretischepruefung gemacht... nur um zu sehen das es voellig irrelevant ist.
Da wundert sich das Amt das eine so hohe Diskrepanz zwischen Tasso Anmeldung und Hunderegister gibt? Ich kann es verstehen.