Ich würde da auch nochmal nachhaken bei der Versicherung und alles weitere über einen Anwalt regeln, auch die weitere Kommunikation mit den Geschädigten. Entschuldigt wurde sich ja bereits und das Gespräch gesucht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Auch wenn das hütende Kind jung war, unsere Haftpflichtversicherung zahlt zb auch bei grober Fahrlässigkeit und würde diesen Fall übernehmen, weil kein Mindestalter vereinbart ist (mein Mann hat auch gerade nochmal in unserer Police nachgeschaut).
Die Rechtsschutzversicherung könnte auch nochmal gucken, ob die Hundehaftpflicht gezwungen werden kann zu leisten. Kommt aber dann wirklich auf die Bedingungen im "Kleingedruckten" an.
Hab mittlerweile auch Bedingungen gewälzt.
In der Police steht „grobe Fahrlässigkeit abgedeckt“ in den Bedingungen behält sich dich die Gesellschaft aber Kürzungen bis hin zur kompletten Ablehnungen des Schaden vor, wenn der HH seinen Obliegenheiten nicht nach kam… so das kann alles oder nichts heißen.
Wird also immer im Einzelfall entschieden.
Das ist also alles gerade Mutmaßung.
Dadurch dass in Bayern das führen eines Hundes unter 14 Jahren untersagt ist, könnte ich mir das als Aufhänger zur Ablehnung gut vorstellen.