So eine Gleichgültigkeit kenne ich fast ausnahmslos von Leuten mit Kindern. Viele Kinder werden ja heute kaum noch erzogen und wenn man sich da schon keine Mühe gibt, ist es beim Hund erstrecht egal und außerdem "ist der totaal lieb zu unseren Kindern." Und das genügt ja wohl. Wen interessieren schon die anderen Menschen und Hunde, zu denen er nicht so lieb ist. Die haben halt alle keine Ahnung.
Ich bin wenig optimistisch, dass die Justiz da zu mehr Einsicht verhelfen wird. Denn es hat ja keinen "richtigen" Menschen getroffen, sondern nur einen anderen Hundehalter.
Anwalts Strategie wird sein, seinen Mandanten möglichst unschuldig aussehen zu lassen. Ja, der Hund hat sich losgerissen, ja das tut dem Mandanten auch sehr leid, aber es ist nunmal ein Tier, ... Sonst ist er natürlich immer an der Leine. Und wenn der andere Hundehalter nicht eingegriffen hätte, wäre es bei einem "Sachschaden" geblieben, den die Versicherung bezahlt hätte. So wird der Geschädigte mindestens eine Teilschuld bekommen, wenn nicht die Alleinschuld. Bei einem "normalen" Menschen (= ohne Hund) wäre das was anderes.
Schmerzensgeld? Wohl kaum, schon gar nicht ohne bleibenden Schaden. Der Geschädigte kann froh sein, wenn ihm nicht auch noch unterstellt wird, den Schaden provoziert zu haben, um Schmerzensgeld zu kassieren.
Und außerdem: Was hatte er denn mit seinem Hund an einem Spielplatz zu suchen?
Ich hoffe, ich irre mich, aber so wird es wohl laufen.