Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dann könnt ihr euch anwaltlich beraten lassen. Das wäre vermutlich das Beste.
Außerdem findest Du im Internet Anwälte, die online gegen eine Gebühr beraten. Da die Frage vermutlich juristisch einfach ist, wäre das vermutlich auch nicht so teuer.
Hier zwei Gerichtsurteile dazu:
OLG Köln: vereinzeltes Bellen von max. 30 Minuten pro Tag ist erlaubt, max 10 Minuten am Stück (OLG Köln, VersR1993/1242).
AG Düsseldorf: kurzes Bellen, das vom Hundehalter nicht beeinflußt werden kann, wird nicht als unzumutbare Lärmbelästigung eingestuft (AG Düsseldorf, DWW1989/365).
Es spielt auch eine Rolle, zu welchen Zeiten der Hund bellt: während der Nachtruhe, Mittagsruhe, an Sonn- und Feiertagen wird das Bellen eher als Störung eingestuft als zu den normalen Tageszeiten.
Es ist natürlich wichtig, Zeugen benennen zu können.
Ich würde vor dem nächsten Termin mit der Wohnungsgesellschaft auf jeden Fall die Mitbewohner, die sich nicht gestört fühlen, um eine schriftliche Bestätigung bitten, daß eure Hunde nur gelegentlich kurz bellen.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
LG,Gisela