Beiträge von Biff_

    Sieht man ja auch hier, viele sind sofort bereit, eine gewaltsame Lösung gegen ein Tier verständnisvoll zu entschuldigen. Gewalt wird halt immer mehr auch akzeptiert.

    Nicht entschuldigen, aber rechtfertigen. Und ja, diese Gewalt wird sogar vom Gesetzgeber akzeptiert (§§ 32 ff. StGB).


    Ersetzt doch gedanklich mal den zuckersüßen, richtig lieben und knuffigen Hund durch irgendein anderes Tier, das ihr jetzt vielleicht nicht - wie der "Treter" hier - direkt "lesen" könnt. Pferd? Wolf? Wildschwein? Krokodil? Elefant? Muss man da auch verständnisvoll abwarten, oder darf man sich und seine Familie schützen?

    Darf ich dann auch große, breite und tätowierte Männer wegtreten, nur weil ich Angst habe und die mich womöglich sogar in einem Abstand von 1m angucken?

    Im Zweifel nein, üblicherweise fällt es uns Menschen aber auch leichter mit Artgenossen zu kommunizieren als mit Angehörigen einer anderen Art.

    Ich glaube nicht, dass hier jemand den anderen Part verteidigen möchte.

    Doch, ich mache das jetzt mal, nachdem ich eine Weile nur mitgelesen habe. :)


    Objektiv betrachtet mag das eine ungefährliche Situation gewesen sein, auf die der Treter unangemessen reagiert hat. Hier wurde ja aber auch schon mehrfahr ausgeführt, dass er offenbar geängstigt war und die Ratio dann gerne mal versagt.


    Meine Frau (Anfang 1,50m, Anfang 50kg) dreht allein die Morgenrunde mit unserer Kleinpudeline (Ende 30cm, Ende 6kg) im Wald am Dorfrand. Sie ist auf dem Rückweg, bis zur ersten Dorfstraße sind es knappe 100m. Der Weg führt direkt geradeaus. Parallel zur Dorfstraße führt ein Trampelpfad "in den Wald", dorthin muss man praktisch "abbiegen" aus ihrer Sicht. Dort, quasi schon "abgebogen" (aus dem Dorf kommend), sieht sie plötzlich eine Frau mit zwei Hunden. Unser Hund hängt an der Schleppleine. Und einer der anderen Hunde kommt im Freilauf auf unseren Hund zu - also von der Halterin, die gerade abbiegen wollte, weg. Die Perle schreit wie verrückt dem Hund hinterher, der aber nicht hört - sie bewegt sich aber auch keinen Zentimeter, um ihren Köter einzusammeln. Unser Hund hat Angst vor dem anderen Hund, rennt zu meiner Frau zurück, die ihn schnell auf den Arm nimmt. Den anderen Hund hat sie später als "doggenartig" beschrieben, aus ihrer Perspektive also riesengroß und im Zweifel genauso schwer wie sie. Und der steigt jetzt an meiner Frau hoch und will zu unserem Hund, der Panik schiebt. Irgendwann haut der Köter ab, die Halterin verschwindet blitzschnell im Wald. Im Nachhinein schätzte meine Frau den anderen Hund so ein, dass der wohl nicht angreifen wollte, sondern nur "gucken".


    Wenn da jetzt nur ein Kleinsthund angedackelt gekommen wäre, mag das nochmal anders aussehen. Aber für den hier beschriebenen Fall habe ich mir schon überlegt, wie ich reagiert hätte, wäre ich dabei gewesen:

    1. In dieser Stresssituation auf meine mangelhaften Kenntnisse zurückgreifen und den mir unbekannten Hund korrekt einschätzen, also dass dieser gegenwärtig nicht angreift und auch im Verlauf nicht angreifen wird. Gleichzeitig also der mir unbekannten Halterin, die ihren Hund nicht kontrollieren kann - und die gerade auch nicht kommt, um einzugreifen - einen Vertrauensvorschuss geben. Wenn mein Hund und/ oder meine Frau geschädigt wird, kann ich hinterher ja immer noch mit den Achseln zucken und mit den Folgen leben.
    2. Das Risiko, dass mein Hund und/ oder meine Frau von einem unkontrollierten Tier geschädigt wird, steht außer Verhältnis, weshalb ich diesen - möglichweiser nur vermeintlichen - Angriff abschließend beende. Und mit den Folgen lebe.

    Ganz ehrlich: Nr. 2. Damit kann ich nämlich viel besser leben. Ich finde jetzt schon, dass "unser" Vorfall gravierender war als der hier bisher behandelte Sachverhalt. Andererseits hat der "Treter" den vermeintlichen Angriff ja auch nicht abschließend beendet.


    Er hat sich und das Leben seiner Tochter zu beschützen. Warum genau soll es jetzt ihm obliegen, fremde Menschen und Tiere richtig einzuschätzen, die hier ein Risiko darstellen, weil der Hund nicht gefahrenabwendend geführt wurde? Von außen und im nachhinein ist's immer leicht einzuschätzen, dass es keine Gefahr gab und es einem Leid tut um das Tier (sehe ich beides auch so). Aber dass plötzlich ein Hund im Freilauf direkt bei einem steht, dürfte nicht das normale Lebensrisiko sein bei einem Waldspaziergang.

    Wenn man als Ehepaar gemeinsam den Hund hält, dann KANN eine Gemeinde das als Sachkundenachweis ansehen, weil rein rechtlich der Hund steuerlich nur auf eine Person angemeldet werden kann. Den Ehepartner dann zu benachteiligen, wäre auch nicht okay.

    Auch wenn ich dir gern zustimmen würde: nein. :)


    Wer in Niedersachsen einen Hund "hält", der muss die erforderliche Sachkunde besitzen (§ 3 Abs. 1 S. 1 NHundG). Wie schon hier würde ich nochmals auf die FAQ des ML verweisen wollen.

    Tierhalter ist derjenige, der nach der Verkehrsanschauung darüber entscheidet, ob Dritte der von einem Tier ausgehenden, nur unzulänglich beherrschbaren Gefahr ausgesetzt werden und deshalb auch das entsprechende Risiko tragen soll. [..] Eigentum und Eigenbesitz am Tier sind zwar nicht Voraussetzung, aber Indiz; ebenso Sorge für Obdach und Unterhalt für das Tier. Auch mehrere Personen können Tierhalter sein. [..] Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Ob dies der Fall ist, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.

    Insofern ist beides möglich: vielleicht haben beide den Hund gehalten, ggf. nur eine Person.

    [..] Nur die Halterin/der Halter (siehe Fragen 30 und 31) muss seine Sachkunde nachweisen können. [..] Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Dann muss jeder der Halter die Sachkunde nachweisen können. Sofern Familienangehörige, die keine Halter sind (z.B. Kinder, Ehepartner) den Haushalt verlassen (oder verlassen haben) und eine eigene Hundehaltung aufnehmen (oder nach Juli 2011 aufgenommen haben), müssen diese Personen als Neuhundehalterinnen und -halter im Besitz eines Sachkundenachweises sein.

    Wie schon gesagt sieht das NHundG keine "Befreiung" o.ä. vor. Und deshalb gibt es diese Rolle rückwärts m.E. auch nicht, weil es nur zwei Alternativen gibt:

    1. Der Mann hat den Hund "gehalten". Das könnte jetzt prinzipiell als Ersatz (§ 3 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 NHundG) zum Sachkundenachweis gelten. Andererseits: der Hund wurde "vor drei Jahren" angeschafft, also lange nach der Novellierung des NHundG. Wäre er - in der Einzelfallbetrachtung - tatsächlich (alleine oder mit der Frau zusammen) der "Halter" gewesen, hätte er (s.o.) die Sachkunde besitzen müssen. Da er die nicht hat, handelte er ordnungswidrig (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 NHundG).
    2. Der Mann hat den Hund nicht "gehalten", sondern teilweise nur geführt oder betreut. Das wäre zulässig gewesen, andererseits könnte er sich jetzt nicht auf die Ausnahme aus § 3 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 NHundG berufen, die die "Haltung" in der Vergangenheit voraussetzt (vgl. auch die FAQ des ML, Nr. 2, s.o.). Das wäre also wieder ein Fall der Haltung ohne Sachkunde, was ordnungswidrig ist (s.o.).

    Ein Problem gibt es also immer, und ein anderes Szenario ist bei dieser Betrachtung auch nicht möglich. Klar kann man jetzt Glück haben, und die zuständige Gemeinde ist entweder inkompetent oder handelt vorsätzlich rechtswidrig. Das würde ich aber nicht testen wollen (z.B. durch kurz mal eben anrufen), weil ich immer eine Ordnungswidrigkeit begangen habe oder gerade begehe.


    Denkbar ist natürlich, dass allein die Frau in der Vergangenheit und auch jetzt die Halterin war bzw. ist. Das wäre hilfreich, weil die Aufgabe der Hundehaltung wie schon angerissen mitteilungspflichtig ist (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 NHundG), die Zuwiderhandlung ordnungswidrig (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG). Dann würde ich aber unverzüglich den Wauzi einsammeln, weil bei einem Vorfall mit diesem sonst im Zweifel ganz viel Ärger auf mich zukäme :)

    Es kann je nach Gemeinde auch klappen, eine Befreiung zu beantragen, weil er mit dem Bullterrier in einer Wohnung gelebt und ihn auch betreut hat. Manche Gemeinden winken das so durch, andere lassen sich nicht drauf ein.

    Bloß sieht das NHundG eine „Befreiung“ gar nicht vor, d.h. eine solche wäre rechtswidrig. Das wäre mir persönlich zu heiß, zumal ich mir vorstellen könnte, dass es zu Problemen führt, wenn man die Behörde wechselt (Umzug), oder dort plötzlich Personal eingesetzt wird, das sich ans Gesetz halten mag :)

    Stimmt, wenn er zwei Jahre durchgängig Hunde gehalten hat, ist er befreit. Allerdings kenne ich dafür den Zeitraum „10 Jahre vor Antragstellung“. Bin da aber nicht sicher.

    Zur Frist hatte ich mich weiter oben - hier - ausgelassen.

    Bzw. ich bezweifel das man da mal eben so ran kommt, probiert hab ich es noch nie.


    Spritze, mit Kanüle, kann man zb auch ganz bequem bei ebay bestellen. So von wegen 'ran kommen'.

    Oder einfach in jeder (Online-)Apotheke. Ich nutze Kanülen seit Jahren, um die eigene Haut aufzubrechen, z.B. bei einem Pickel, einem Splitter, einem eingewachsenen Haar ..

    Weiß jemand wie es rechtlich aussieht, wenn man vom AG auf Dienstreise geschickt werden soll, aber an diesem Tag einen privaten Termin außerhalb der üblichen AZ hat, den man bei Antritt der DR (eintägig oder mehrtägig) nicht wahrnehmen könnte?

    Das dürfte v.a. davon abhängen, inwieweit es hierzu Regelungen - vorzugsweise im Arbeitsvertrag - gibt.

    Zugegeben, ich hatte mit etwas mehr Resonanz gerechnet :)


    Tatsächlich habe ich jetzt aufgegeben:

    Anstelle der Tabs nehme ich reine Soda (im Programm bei 50°C), was hervorragend reinigt.

    Die reine Soda reinigt tatsächlich super. Außer Töpfe, wie ich feststellen musste. Geschirr, Besteck, Gläser, Tassen - kommt alles gereinigt aus der Maschine. Aber die Töpfe schauen meistens aus, als hätte sich etwas in den Boden gebrannt. Mein eigener Klarspüler hat toll funktioniert. Also, meistens. Bei einem von etwa zehn Spülgängen kamen die Gläser völlig verschliert aus der Maschine, obwohl genug Klarspüler im Tank gewesen war.


    Ich könnte mir vorstellen, dass sich diese Probleme mit weiterem Feintuning beheben lassen könnten, aber das ist mir dann doch zu bastelig.


    Ab jetzt also wieder Tabs..

    Unsere Kleinpudeline ist jetzt erst sechs Monate alt, entsprechend zurückhaltend sind wir noch bei der Bewegung. Zum Lösen geht's raus in den Garten, wann immer das erforderlich ist. Wenn es zeitlich passt, jagt meine Frau den Wauzi vor der Arbeit kurz durch den Wald, also 10-20 Minuten. Wenn nicht, dann nicht. Die Hauptrunde drehe ich dann mit ihr (dem Hund, nicht mit der Frau). Irgendwann zwischen dem späten Vormittag und dem Abend, je nachdem, wie es zeitlich passt. Aktuell sind wir da bei 30-55 Minuten. Nur etwa 30, wenn es ansonsten viel Programm gab, z.B. auch eine kleinere Runde mit meiner Frau. Richtung 50 Minuten, wenn ansonsten noch nicht so viel passiert ist.