Sicher..? Ist bei Verkehrsunfällen (dir fährt jemand den Außenspiegel ab) genau anders: du hast ein Wahlrecht, wen du beanspruchst. Mir wollte mal jemand untersagen, seine Haftpflichtversicherung zu beanspruchen. Höhö, nein danke :)
Ist doch gerade Sinn der Haftpflichtversicherung: du bekommst, falls erforderlich, einen solventen „Gegner“ präsentiert. Aber grundsätzlich richtet sich der Anspruch an wen anderes.