Alles anzeigenAlles anzeigenWeil es eben keiner zu 100% weiß.
Wir machen es nicht so.
Wir lassen unsere Gäste unterschreiben dass sie geschäftlich reisen, was für ein Geschäft dies ist geht uns aber nichts an.
(Ich arbeite in der Hotelreservierung)
Ich komme ja auch aus der Hotellerie und kenne es wirklich nur so, dass es eben ein geschäftlicher Aufenthalt ist, wenn eine Firma dahinter steht und mir als Hotel bestätigt, dass die Reise geschäftlich bedingt ist, somit auch keine Beherbergungsabgabe anfällt und eine Firmenanschrift auf der Rechnung steht.
Ob das nun bei Corona anders ist weiß ich nicht aber in meinem alten Betrieb würde man zur Abholung eines Welpen kein Zimmer bekommen...
Es geht ja gar nicht darum, dass eine Reise geschäftlich sein muss (da würde ich deiner Definition zustimmen).
Das Gesetz besagt, dass Beherbergung zu touristischen Zwecken verboten ist und alles andere was notwendig und nicht aufschiebbar erlaubt ist.
Was das jedoch genau bedeutet, steht halt nicht geschrieben. Lässt also Interpretationsspielraum.
Ist aber jetzt auch ein bisschen OT.
Wir werden jedenfalls übernachten ?