Beiträge von Zuckerkatze

    Ich komme mit meinem Wisch vom DBTV bislang überall durch...... ich will aber auch weder fliegen, noch ins Krankenhaus oder so

    Ja habs grad noch editiert. Im innerdeutschen Bereich ist das eher unwichtig. Sollte aber bei Finanzierung durch Krankenkasse durchaus dabei sein finde ich. Wir sprechen hier von Beträgen die Krankenkassen für E-Rollstühle nur unter Protest ausgeben. Und die durhclaufen diverse TÜV-Prüfungen und unterliegen strengen Richtlinien. Warum sollte ien anderes Hilfsmittel zum selben Preis dann halt einfach von Lieschen Müller Ich-hab-den11er-und-nen-Zertifikat-von (hier beliebiges einfügen, z.b den Rütter) bezahlt werden?

    Weils nett und flauschig ist und auf der HP im Auslandstierschutz so traurig geguckt hat? Super... nein ernsthaft wenn da Gelder aus öffentlicher Hand für eingesetzt werden sollen, dann nur mit klaren Kriterien und Überprüfungen.

    Sollte ich mich angesprochen fühlen?

    Das ist ja alles sehr schön, freut mich für dich. Ich habe mich allerdings bereits über alles informiert und brauche hier keine ellenlange Belehrung. Und nochmal, falls du es die letzten 5x überlesen haben solltest: Es handelt sich nicht um mich, sondern eine rein theoretische Frage. Meine Behinderungen und/oder die Ausbildung meiner Hündin steht hier nicht zur Debatte und ist meine Privatsache.

    Hat der Tierarzt denn noch auf andere Krankheiten getestet?


    Es könnte natürlich inzwischen auch eine neue Krankheit sein, nur weil der Test auf XY damals negativ war heißt das ja nicht, dass sie es nicht noch bekommen hat. :denker: Meine Fellnase hatte zuerst Demodex-Milben und gleich im Anschluss Giardien, die jedoch zuerst negativ getestet worden waren.

    Hier noch ein Link zum Thema Assistenz-Begleithund. Es geht dabei nicht um die Prüfung, wie gesagt. Der Begleithund ist in diesem Fall eine Unterordnung der Assistenzhunde.

    Ging ja auch nicht gegen dich, deshalb schrieb ich ja "die meisten Schreiber". Und nach wie vor geht es ja um eine theoretische Frage, immerhin ist es ja nicht "nur" ein Hund. Ich verstehe die Gesetzgebung dazu einfach nicht, jedes Gerichtsurteil zum Thema Assistenshund sagt etwas anderes und offenbar wird man sich ja nicht einig. :ka:

    Woher wollt ihr denn wissen, dass der Hundehalter keine Behinderung hat, bei denen ihm/ihr der Hund hilft? Vielleicht ist das ja auch der Grund, weshalb er ihn mit in den Supermarkt begleiten soll?

    Wer sich keinen Hund leisten kann, sollte sich auch keinen zulegen. Und nicht dann durch irgendwelche Hintertürchen versuchen, die Kosten an die Allgemeinheit abzudrücken.

    Sorry, da kommt mir echt die Galle hoch, ich glaube, ich muss bei der Krankenkasse einen Hund beantragen - als Beruhigungsmittel.

    Es geht auch nicht darum, dass die Allgemeinheit das Futter für den Pfiffi zahlt - wisst ihr wie teuer so eine Ausbildung zum Assistenzhund ist? Das kann schon locker in den fünfstelligen Bereich gehen, je nach Umfang und Anforderung. Dann hier solche Sätze rauszuhauen ist ziemlich anmaßend. Ist ja schön, wenn dein Hund keine bestimmten Tasks können muss.


    Ich glaube den meisten Schreibern hier ist gar nicht klar, welche Arbeit ein Assistenzhund leistet.

    So einfach ist die Kiste.

    Eben nicht. Es gibt keine eindeutige Definition für einen Assistenzhund. In der Regel hat der Halter ja auch eine Schwerbehinderung (und einen entsprechenden Ausweis), die ihn im Alltag einschränkt, und ein ärztliches Attest, die ihm bescheinigt, dass der Hund ihn oder sie begleiten muss. Dieses Wissen habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt.

    Sowohl Signal- als auch Begleithunde fallen in den Bereich Assistenzhund und sind medizinische Hilfsmittel.

    Seit wann denn das? Wenn ich jetzt meine Krankenkasse anschreiben würde und um Kostenerstattung bitten, weil meine Hunde die "Begleithundeprüfung" haben und somit Begleithunde zu sein scheinen, lachen die mich wahlweise aus oder empfehlen mir einen guten Psychologen.

    In Deutschland müssen sie keine Begleithundeprüfung abgelegt haben. :ka: Ob die Krankenkasse die Kosten für den Hund übernimmt, ist eine Einzelfallentscheidung. Bei mir läuft z. B. gerade der Antrag.

    Ich habe 2 ausgebildete Besuchshunde und gehe ehrenamtlich mit Ihnen in öffentliche Einrichtungen. Die gelten seit 2019 auch als Tiere, die im öffentlichen Interesse gehalten werden. Da muss ich jährlich einen Test machen, haben Pflichtanwesenheit und Pflichttrainings und muss nervig viel Papierkram ausfüllen, nur damit mir 50% Hundesteuer erlassen wird. Hab das also schwarz auf weiß. Trotzdem dürfen die Hunde weder mit irgendwo rein noch kann ich beim Vermieter durchdrücken, dass er die Hunde akzeptiert.


    Solange es keine Anerkennung von Assistenzhunden gibt, wird man da auch nichts tun können.

    Was haben Therapie- oder Besuchshunde mit Assistenzhunden zu tun?


    Ich meinte Begleithund auch in dem Sinne, dass der Hund den Besitzer begleitet - genauso wie Signalhunde ein Signal geben - und nicht die Hundebegleitprüfung. Die wird ja meines Wissens nach eher wegen dem Hundesport gemacht, weil sie sonst nicht bei Turnieren mitmachen dürfen? Irgendwie so war das doch.

    Nein, lies doch den Post von Toshara . Assistenzhunde welcher Art auch immer stehen mit Blindenführhunden nicht gesetzlich auf einer Stufe. Und selbst dann ist das im Mietrecht noch lange nicht geregelt.


    Zumal das Aufgabenfeld so gefächert ist und die Ausbildungsstätten von selbsternannten Trainern und Zertifizierungen wie Pilze aus dem Boden schießen.

    Ein Begleithund, wie du es dir vorstellst, ist kein Assistenzhund im engeren Sinne.

    Es gibt verschiedene Arten von Assistenzhunden, zum Beispiel eben Begleit- oder Signalhunde. Woher willst du denn wissen, was ich mir "vorstelle"? Das ist nach wie vor eine theoretische Frage. :muede: