Vermutlich meinst du mit Begleithund den sog. Behindertenbegleithund. Dann benutz bitte auch den entsprechenden Fachbegriff um weitere Missverständnisse zu vermeiden.
Eins der Grundprobleme mit Assistenzhunden in Deutschland ist schon die uneinheitliche Bezeichnung. Jeder Hundetrainer denkt sich da eigene Namenskonstrukte aus, i.d.R. (so wie in deinem link) ohne die ernsthaft mit belastbaren Punkten zu erklären. Und ein Trainer bzw. Verkäufer von Hilfsmitteln (und als solche soll der Hund hier ja gesehen werden) der von "dein treuer Begleiter gibt dir Sicherheit und schenkt... Zuwendung..." und von "Herrchen und Frauchen" schreibt, hat bei mir schon echt versch.... Entweder wir verkaufen hier ein echtes Hilfsmittel, dann möchte ich wissen was das kann und leistet. Oder wir machen Feelgood-Training für Fiffi und Frauchen und dann darf der treue Begleiter gerne trösten und Seelenheil massieren. Aber bitte nicht auf Kosten der Krankenkasse.
Sollte sich dein Antrag für die Kostenübernahme bei der KK an die Blindenführhunde anlehnt sehe ich für eine Kostenübernahme eher schwarz. Denn Blindenführhunde werden erst nach erfolgreicher Ausbildung und erfolgreich bestandener Gespannprüfung von der Krankenkasse bezahlt. Sie müssen, wie hier schon weiter vorne verlinkt, zu Recht sehr strikte gesundheitliche, charakterliche und herkunftsspezifische Kriterien erfüllen. Für Blindenführhundschulen bedeutet das, dass sie erstmal mit Anschaffungs- und Ausbildungskosten in Vorleistung gehen. Sollte ein Kandidat in der Ausbildung durchfallen (tun leider sehr viele) bleiben sie auf diesen Kosten sitzen.
Da dein Hund aus dem Tierschutz stammt erfüllt er schon die Kriterien zur Herkunft die für Blindenführhunde bei der Krankenkasse gelten nicht.
Eine ärtzliche Verordnung für einen Assistenzhund ist nett, aber rechtlich gesehen halt wenig wert. Ein Assistenzhund ist in Deutschland bisher einfach ein nettes, nützliches, schweineteures Hobby.
Ja, ich bin E-Rollstuhlfahrerin, arbeite auch beruflich mit Menschen mit Handicap, habe einen selbst ausgebildeten, selbst bezahlten Assistenzhund und werde ihren (hoffentlich) Nachfolger demnächst beim Züchter abholen, aufziehen und gemeinsam mit einer erfahrenen Trainerin ausbilden. Ich hoffe sehr, dass wir den richtigen Welpen aus dem Wurf gewählt haben und in den nächsten zwei Jahren alles gut läuft damit ich dann mit diesem Hund weiterarbeiten kann. Falls es dumm läuft und die Prüfungen nicht klappen bleibt sie halt Haustier.
Aber: meine Schwerbehinderung kann sie im allerbesten Fall etwas mildern und das Leben erleichtern. Eine menschliche Assistenz kann so ein Hund nur sehr situativ ersetzen. Anders als ein Blindenführhund oder womöglich ein Signalhund. Insofern ist für mich folgerichtig, dass diese Hunde kein Hilfsmittel im SInne der Krankenkasse sind.