Ich fände eine Normierung der Ausbildung und die Prüfung nach festen Qualitätsstandards durchaus sehr zu begrüßen. Ist mMn auch eine logische Voraussetzung für eine staatliche Anerkennung und wäre zusammen mit einer ärztlichen Indikation ein Schritt gegen „Missbrauch“.
Ich hoffe, die Diskussion hier ist nicht frustrierend für Dich. Aber ich denke leider, dass Du Dich nicht auf eine Gleichstellung verlassen solltest. Zumal Deine bezaubernde Bailey nach den Kriterien in der Hilfsmittelverordnung auch nicht zum (bezahlten) Blindenführhund ausgebildet werden dürfte, Tierschutzhunde sind da bedauerlicherweise von vorneherein ausgeschlossen.
Was absolut nicht heißen soll, dass Du sie nicht erfolgreich zu einer wertvollen Begleitung und Assistenz ausbilden kannst.
Ich schätze mal du meinst mich ... lies doch bitte nochmal meinen Eingangspost, wie oben schon erwähnt geht es hier nicht um mich oder meinen Hund.
Tierschutzhunde sind außerdem nicht ausgeschlossen, da du selbst schon erwähnt hast, dass es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben gibt.