Guten Morgen,
Also ein Vermieter darf dir einen NICHT verbieten. Es gibt ein Beschluss vom BGH, der genau das sagt. Der Vermieter darf, wenn dein Hund im Eigentum des Vermieters Schäden anrichtet, die über die gestellte Kaution hinaus gehen, dir einen Hund verbieten. Aber auch nur genau DEN hund, der diese Schäden angerichtet hat.
Desweiteren rate ich dir im Laufe des Tages schnellstmöglich einen Fachanwalt für Mietrecht, NICHT Tierrecht anzurufen und dich zu erkundigen.
Außerdem würde ich versuchen mit den Nachbarn zu sprechen, wo denn genau das Problem liegt und eventuelle Lösungsvorschläge besprechen.
Nun kurz zu dir, insofern ich mir das erlauben kann/darf. Dein Verhalten ist bislang vorbildlich, Maulkorb auf freiwilliger Basis, etc. Halte daran fest und suche Einzelgespräche mit den Nachbarn, dem Anwalt und den Vermieter würde ich erstmal reden lassen.
Das Mietrecht in Deutschland ist zu 99% auf den Mieter zugeschnitten, zumeist geht der Eigentümer leer aus!
Allerdings können Gerichtskosten etc sehr, sehr, sehr teuer werden. 3000-5000€. Würde ich mal schätzen.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen und ihr bleibt alle Gesund und ihr könnt eure Unstimmigkeiten beiseite legen.
Hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen Max Schröten