Beiträge von SaTönning

    Hallo zusammen,


    ich hoffe, dass ich hier jemanden finde der sich mich der ganzen Thematik "Sachkundenachweis in Niedersachsen" auskennt.


    Folgende komplizierte Ausgangsituation:

    Ich habe kurz vor Inkrafttreten der "Hundeführerschein-Pflicht" im März 2013 einen Yorki aufgenommen. Das übliche Chaos bei Behörden nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes (keiner konnte mir damals wirklich sagen, ob ich zu diesem Zeitpunkt noch einen Schein nachmachen musste oder nicht) sorgte dafür, dass sich das ganze bis zum Unfalltod meines Hundes im Juni 2015 hinauszögerte.

    Im Juli 2015 zog ein neuer Hund ein. Man sagte mir dann, da ich zuvor bereits nachweislich über 2 Jahre (März 2013-Juni 2015) einen Hund gehalten habe, bräuchte ich keinen Sachkundenachweis mehr.


    So weit, so gut bis dato...


    Jetzt ist im letzten Monat mein Vater verstorben, der ebenfalls Hundehalter war. Meine Geschwister und ich überlegen nun, wer von uns seinen Hund aufnehmen kann. Da schoss mir natürlich gleich der Sachkundenachweis in den Kopf.


    Meine Geschwister sind zwar auch mit Hunden aufgewachsen, hatten aber noch nie einen Hund auf den eigenen Namen laufen. Die müssten also definitiv den Schein machen.

    Aber was ist mit mir? Kann ich Papas Hund aufnehmen, ohne einen Sachkundenachweis vorlegen zu können? Das ist bei mir damals ja alles irgendwie komisch verlaufen.


    Ich würde das natürlich machen, wenn es notwendig ist. Hauptsache Papas Hund muss nicht weggegeben werden und weitere Bezugspersonen verlieren.


    Ich danke euch jetzt schon für alle Antworten. :-)