Unsere Jack Russel Hündin sollte frühkastriert werden.
Leider konnte der TA bei der OP den zweiten Eierstock nicht finden.
Seine Aussage war, dass dieser aufgrund einer stark vergrößerten Bauchspeicheldrüse entweder stark verkümmert, oder grundsätzlich von Geburt an nicht vorhanden ist.
Er riet uns aber abzuwarten, ob sie läufig wird.
So, nun ist der Tag gekommen, sie ist läufig, also nicht kastriert.
Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass eun Tier im Recht wie eine Sache behandelt wird, und ein solcher Fall eine Dienstleistung sei, bei der man eine Nachbesserung fordern kann.
Kennt sich jemand von Euch da aus, oder hatte einen ähnlichen Fall?