Alles anzeigenHallo zusammen,
ich bin derzeit auf Züchtersuche Deutsch Drahthaar. Nun begegne ich immer wieder dem Argument, ich dürfe als Nicht-Jägerin gar keinen Deutsch Drahthaar halten, da die Welpen gleich nach der Geburt kupiert werden. Begründet wird dies mit §6, (1) b.
Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 1.der Eingriff im Einzelfalla)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b)bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
Also ich lese da kein Haltungsverbot für Nicht-Jäger heraus. Es soll ja auch vorkommen, dass sich einzelne Welpen gar nicht für die Jagd eignen, z.B. Und die gehen dann in Nicht-Jäger-Hände obwohl kupiert.
Oder sehe ich das falsch? Kann mich jemand aufklären?
Vielen Dank,
RafiLe
Also das Wort "vorgesehen" ist hier von entscheidender Bedeutung m.M.n. Vorgesehene Nutzung heißt nicht, dass der Hund jagdlich geführt werden muss, sondern dass das der grundsätzliche Verwendungszweck ist, auch wenn der einzelne Hund dann später nicht in der Jagd eingesetzt wird. Also liegt der Fall für mich so, der Züchter hat einen Wurf, die Welpen sollen alle in der Jagd eingesetzt werden und werden kupiert. Wenn dann der ein oder andere Welpe übrig bleibt oder sich schlicht nicht eignet, dann haben sich weder der Käufer noch der Züchter tierschutzwidrig verhalten.