Ich habe nie kommuniziert, dass der Preis mir generell zu teuer ist und auch handeln wollte ich nie. Ich habe mich lediglich unwohl damit gefühlt eine Anzahlung zu leisten ohne den Hund gesehen zu haben.
Vielleicht hat das der Züchter aber geglaubt und möglicher Weise hatte er tatsächlich etwas zu verbergen. Letzen Endes sollte immer das Bauchgefühl entscheiden, bei beiden Seiten.
In dem Moment, wo du die Anzahlung überweist, ist diese dokumentiert und du kannst sie später auch gerichtlich zurückfordern, falls der Züchter seinen Teil des Vertrages nicht einhält.
Ebenso verhält es sich mit Klauseln, die Züchter gerne mal in Kaufverträge einbauen. Bsw. keine Rückgabe, wenn der Hund nach der Übergabe beim Tierarzt-Check (den man immer machen sollte) "Mängel" (Krankheiten, Missbildungen, etc., zeigt). Im Zweifelsfall sind solche Klauseln null und nichtig. Es gilt immer das BGB.