Alles anzeigenDie Frist beträgt 12 Monate. Also hätte die Abrechnung spätestens am 1.10.2024 zugestellt werden müssen.
Daher kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Ich persönlich würde empfehlen trotzdem zu zahlen wenn sich der Vermieter ansonsten bisher immer korrekt verhalten hat und eine harmonische Fortsetzung des Mietverhältnisses gewünscht ist.
Ich zahle definitiv, das steht außer Frage. Mich nervt nur, dass der 'ach so akurate Erbe', der bei einem Problem mit den Wasserabflüssen mir versucht hat die Schuld zuzuschieben, es hier offenbar nicht so genau nimmt. Bis er geerbt hat, kam die Abrechnung über die Verwaltung. Er möchte sich das aber sparen und mach es selbst.
Bin etwas knarzig bei ihm, als er geerbt hat meinte er ich könnte 'erstmal' hier bleiben, es würde sich 'erstmal' nichts ändern. Er kann mir ja gar nicht einfach kündigen und Eigenbedarf auch nicht anmelden, weil er nun unter mir wohnt im der geerbten Wohnung der Voreigentümerin. Miete erhöhen kann er aufgrund Staffelmiete auch nicht, würde er aber wohl gern, schätze ihn ein wie 'Modell Raffzahn'.
Ich liebe diese Wohnung und die Hausgemeinschaft hier und habe echt Angst irgendwann weg zu müssen. Ich wollte sie kaufen, aber da gab es schon das Testament und meine Vermieterin war nicht mehr in der Lage was zu ändern. Da tauchte er schon seit ein paar Monaten hier 14tägig auf- Jahre vorher nie gesehen....
Ha sowas hatten wir auch. Alter Vermieter verstorben und plötzlich hat man den Sohn vor der Nase sitzen ( im übertragenen Sinne,er hat weiter in Berlin gewohnt).
Überprüf bloß die Abrechnung oder lass sie prüfen vom Mieterschutzbund( wenn du kein Mitglied bist,musst du ein bisschen was bezahlen).
Bei uns hat der Sohn z.b. einfach bei den Umlagen den Schlüssel geändert ( also vorher war's nach Wohneinheiten und jetzt plötzlich nach qm der Wohnung). Das darf man aber ohne vorherige Ankündigung (zur nächsten Abrechnung)nicht und hätte uns mehrere hundert Euro gekostet.