Hallo!
Ich binde meinen Hund regelmäßig vor der Schule oder vor der Kita an, um die Kinder abzuholen/hinzubringen. Ich binde ihn nicht vor Läden oder ähnliches an, da ich das immer so organisiere, dass mein Mann oder ich zu Hause bin.
Heute sprach mich eine Frau an, dass ich den Hund gemäß Gesetz nicht anbinden darf. Ehrlicherweise habe ich das das erste Mal in meinem Leben gehört. Ich habe also im Hundegesetz nachgelesen und ich vermute, dass sie sich auf den Teil bezieht, wo geschrieben steht, dass ich den Hund nicht unbeaufsichtigt lassen darf.
Um welche Rasse handelt es sich denn? Wahrscheinlich hing die Reaktion der Frau ja vor allem damit zusammen. Bei 'nem angebundenen Chihuahua auf dem Schulhof vermutet sie wohl weniger Einschüchterungspotential für Kinder als bei einem Hovawart. Oder so. ;-) Und das könnte ich dann schon nachvollziehen.