Ich habe mich für Tofu jetzt auch fürne Hunde-OP Versicherung entschieden.
Komm mir als Punk damit zwar irgendwie dämlich vor , aber Hundehaftpflicht musste jaauch in Berlin haben ...und bei den ganzen Hundehassern und Vollspinnern die mitlerweile durch Berlin gurken ist für den unfall/krankheitsfall versichert zu sein garnichtmal so doof.
Zumal ich nie Kohle auf der hohen Kante hab und wenn dann was passiert könnte ich mir das nie verzeihen das ich Ihr nicht die bets mögliche Versorgung garantiere.
Hab bissel rumgegoogelt/duckduck got und ecosiat und am ende hab ich über check24 was gefunden was irgendwie am bezahlbarsten ist und anscheinend auch nen guten ruf bei der auszahlung hat
Hunde-OP Vericherung Best HanseMerkur
Tofu würd am 5 Februar 3 Jahre alt und ist nen Labradormixhund und die wollen 21,97 in monat ohne das es später wegen alter teuerer wird.
Hiermal nen auszug aus den Versicherungsangebot:
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Der Versicherer ersetzt die Kosten aufgrund eines Versicherungsfalls an dem versicherten Hund oder der versicherten Katze.
1.1 Versicherungsfall
Der Versicherungsfall ist eine Operation wegen Krankheit oder Unfall.
1.1.1 Eintritts des Versicherungsfalls
Der Versicherungsfall muss nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor Vertragsende eingetreten sein (siehe Ziffer 9).
1.1.2 Was sind versicherte Operationen?
Eine Operation ist ein veterinär-medizinisch erforderlicher, chirurgischer Eingriff am oder im Körper des Hundes oder der Katze. Die Operation dient dazu, den Gesundheitszustand wieder herzustellen. Der Eingriff erfolgt unter Narkose oder Schmerzausschaltung. Die Haut und das darunter liegende Gewebe muss mehr als punktförmig durchtrennt werden.
1.1.3 Definition Krankheit
Eine Krankheit ist ein anormaler, unvorhersehbar eintretender, körperlicher Zustand.
1.1.4 Definition Unfall
Ein Unfall ist ein Ereignis, welches plötzlich von außen auf den Körper des versicherten Hundes oder der versicherten Katze einwirkt und eine körperliche Schädigung nach sich zieht.
Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 2
2.1 Krankheiten, Unfälle, Fehlentwicklungen
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt, angeraten oder erforderlich waren.
2.2 Herstellung von Rassestandards
Nicht versichert sind Operationen, die der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Hundes oder der Katze.
Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz 2.3
Nicht versichert sind Operationen zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz (Prothetik).
Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle 2.4
Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen, die der Versicherungsnehmer oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen vorsätzlich herbeigeführt haben. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Nicht versichert sind zudem Operationen von Krankheiten und Unfällen, wenn der Versicherungsnehmer oder die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen einen Anspruch arglistig erhoben haben.
Operationen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes 2.5
Nicht versichert sind Operationen durch Krankheiten und Unfällen, wenn diese Ursachen während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weitere Ausschlüsse 2.6
Nicht versichert sind Operationen von Krankheiten und Unfällen durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hoheitliche Eingriffe, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erdbeben, Überschwemmung, Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
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2.7 Dysplasien
Nicht versichert sind Operationen aufgrund einer Ellbogengelenksdysplasie (ED) oder Hüftgelenksdysplasie (HD). Dies gilt auch für alle im Zusammenhang stehenden Behandlungen unabhängig von der Ursache (zum Beispiel angeboren, erworben, genetisch- oder unfallbedingt).
Für die Produktvarianten Easy und Best gilt dieser Ausschluss nicht.
Welche Kosten sind versichert? Welche Kosten sind hier nicht versichert? 3 Welche Kosten sind zusätzlich versicherbar?
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
3.1 Vergütungen des Tierarztes für die Operation
Das sind Kosten nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls gültigen Fassung bis zur 3-fachen Höhe des Gebührensatzes. Für die Ersatzpflicht ist Voraussetzung, dass die Behandlung nach dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der veterinär-medizinischen Wissenschaft in Deutschland erfolgte. Die Behandlung muss medizinisch notwendig, zweckmäßig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Für die Produktvariante Best gilt: Bei Notdienstzeiten ersetzt der Versicherer bis zur 4-fachen Höhe des Gebührensatzes.
3.2 Kosten für eine Nachbehandlung nach einer Operation
Dies sind Kosten für die notwendige Behandlung nach einer Operation, um die Gesundheit des Hundes oder der Katze wieder herzustellen oder zu verbessern. Die Kosten werden längstens für die Dauer von zwei Wochen nach der Operation ersetzt.
Für die Produktvariante Easy gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von vier Wochen nach der Operation ersetzt.
Für die Produktvariante Best gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von sechs Wochen nach der Operation ersetzt.
3.3 Kosten für eine stationäre Unterbringung nach einer Operation
Dies sind Kosten für die Unterbringung in einer Tierklinik oder einer Tierarztpraxis, um die Genesung des Hundes oder der Katze medizinisch sicherzustellen. Die Kosten werden längstens für die Dauer von zwei Wochen nach der Operation ersetzt.
Für die Produktvariante Easy gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von vier Wochen nach der Operation ersetzt.
Für die Produktvariante Best gilt: Die Kosten werden längstens für die Dauer von sechs Wochen nach der Operation ersetzt.
3.4 Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise
Dies sind Kosten, die entstehen, wenn der Versicherungsnehmer eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten erforderlichen Operation des versicherten Hundes oder der versicherten Katze nicht antreten kann. Der Versicherer ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
Der Versicherer leistet nur eine Entschädigung, soweit kein Ersatz über einen anderweitigen Vertrag erlangt werden kann.
Die Rücktrittskosten für die Urlaubsreise werden bis zu 500 EUR ersetzt.
Für die Produktvariante Best gilt: Die Rücktrittskosten werden bis 1.000 EUR ersetzt.
3.5 Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen
Dies sind Kosten für eine operationsvorbereitende Untersuchung, welche unmittelbar vor der Operation durchgeführt wird, um zu einer Diagnose und Behandlungsmethode zu gelangen.
Wenn die Operation nicht durchgeführt wird, sind die Kosten für die operationsvorbereitende Untersuchung nicht versichert.
Für die Produktvariante Smart gilt: Die Kosten für operationsvorbereitende Untersuchungen sind nicht versichert.
3.6 Nicht versicherte Kosten
Nicht versichert sind Kosten für eine nach der Operation durchgeführte Physiotherapie (zum Beispiel Laufband, Aquatrainer, usw.).
Für die Produktvariante Best gilt: Die Kosten für eine medizinisch erforderliche Physiotherapie werden ersetzt. Die Kosten werden längstens für die Dauer von vier Wochen nach der Operation ersetzt. Es ist Voraussetzung, dass der Physiotherapeut/die Physiotherapeutin nachweislich eine entsprechende Ausbildung erfolgreich absolviert hat und in dem Bereich gewerblich tätig ist.
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Der nachfolgende Deckungsumfang nach Ziffer 3.7 (Kosten für Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen) ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
3.7 Kosten für Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen
Der Versicherer ersetzt die Kosten für die veterinär-medizinisch notwendige Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien und Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung richtet sich nach Ziffer 4 und Ziffer 7.2.
Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag? 4
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben. Zur Bedeutung der Begrifflichkeiten wird auf Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 verwiesen.
Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach Versicherungsfall und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Sie werden im Versicherungsschein jeweils ausgewiesen.
Wie ist der Geltungsbereich? In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 5
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Ausland besteht bis zu 12 Monate weltweit Versicherungsschutz.
Die Entschädigung erfolgt gemäß der im jeweiligen Land geltenden üblichen Vergütungen der Tierärzte.
Also hab keine ahnung aber für mich sieht das doch top aus oder?