Dies hier mal zur Hundehaftpflicht an Mietsache Parkett .
"Nun kam das Gericht auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung des Klägers zu sprechen. Auch diese sei für eine
Schadensregulierung in dem hier vorliegenden Fall nicht zuständig, urteilten die Richter, da eine solche Versicherung ihre Leistung nur dann auszahlen müsse, wenn das Tier den Schaden durch ein sogenanntes "unberechenbares Verhalten" verursacht. Man spricht dabei auch von einer "Verwirklichung der Tiergefahr", welche hier allerdings keineswegs vorgelegen habe. Im Gegenteil: Bei dem durch den Kläger dargelegten Schaden habe es sich um einen solchen Schaden gehandelt, der deutlich vorhersehbar war und auf einer Abnutzung des Parketts basiere. Der Hundebesitzer hätte also mit den Schäden am Parkett rechnen müssen. Die Klage wurde somit abgewiesen, der Hundebesitzer muss den Schaden selbst tragen.
Für Besitzer eines Haustieres ist das hier vorliegende Urteil sehr unbefriedigend. Hier wird wieder einmal deutlich: Man kann noch so viele Versicherungen abschließen, es gibt immer wieder Fälle, bei denen keine von ihnen wirklich greift. Einen Rat für in ähnlicher Weise Betroffene zu geben ist daher sehr schwer. Es wird keine Versicherung geben, die für einen Schaden, der durch die Krallen des Tieres am Parkett oder an anderen festen Einrichtungsgegenständen verursacht wird, aufkommt. Man kann als Hundehalter bzw. Katzenbesitzer also nur äußerste Vorsicht walten lassen und versuchen, seinem Tier die Krallen möglichst immer so kurz wie möglich zu stutzen und eventuell entsprechend abzufeilen, so dass Kratzspuren an harten Fußböden erst gar nicht entstehen. Alternativ sollte man sich eine Wohnung suchen, die nicht mit empfindlichen Böden ausgestattet ist."
Die Versicherungen haften eben auch "nur" für unvorhersehbare Schäden und auch noch wichtig - in einem gewissen zeitlichen Rahmen. Bedeutet ..hat der Hund etwas , ich nenne es mal akut , kaputtgemacht z.b. Türzarge angeknabbert muss man diese seiner Versicherung innerhalb von wenigen Tagen melden um da etwas erstattet zu bekommen. Man kann aber eben nicht hergehen und sagen " wir haben jetzt 10 Jahre in der Wohnung gelebt und die Tür ist dem Welpen in 2015" zu Opfer gefallen. Genauso verhält es sich mit dem Parkett ...neu eingezogen , in der Woche darauf hat der Hund ein Loch ins Parkett geknabbert . Dieses Loch wäre bei direkter Anzeige bei der Schadensabteilung der Versicherung zu melden und würde vermutlich übernommen.
Kratzer aber am Parkett die über viele Jahre entstanden sind eben nicht - es ist eine Haftpflicht und keine Auszugsversicherung.
Dies mal am Rande.