Hallo Zusammen,
Die Suche nach ‚Kaufvertrag‘ hat mich unter anderem hierher geführt.
Wir sind kurz davor einen kleinen Welpen bei uns aufzunehmen und freuen uns schon sehr darauf. Bei der ganzen Vorvereitung ist das Thema des Kaufvertrages bisher etwas vernachlässigt worden.
Wir haben einige Punkte bereits bei Dr. Google checken können, aber gerne möchte ich auch nochmal das Schwarmwissen hier bemühen. Fällt euch im folgenden etwas auf, das ich auf jeden Fall anpassen, ändern, streichen lassen oder hinzufügen lassen sollte?
4. Pflichten des Käufers
Tiere sind keine Sachen, sondern empfindungs- und leidensfähige Lebewesen. Ihre Würde ist durch
die Schweizerische Bundesverfassung geschützt (Art. 120 Abs. 2 BV). Der Verkäufer hat zahlreiche
Massnahmen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des verkauften Tieres getroffen. Der Käufer
ist sich seiner hohen Verantwortung gegenüber dem Tier bewusst und übernimmt deshalb die
folgenden Pflichten:
4.1. Der Käufer verpflichtet sich, das Tier artgerecht zu halten, zu füttern und zu pflegen. Er erkundigt sich über seine Pflichten als Tierhalter sowie die artgerechte Haltung seines Tieres beim
Bundesamt für Veterinärwesen (http://www.blv.admin.ch) oder bei der Stiftung für das Tier im Recht
(http://www.tierimrecht.org). Überdies lässt er das Tier ausreichend veterinärmedizinisch versorgen.
Die schriftlichen Anweisungen des Verkäufers über die Haltung, Pflege, Unterkunft und eine
allfällige Weiterzucht des Tieres sind zu befolgen.
4.2. Der Käufer verpflichtet sich ausserdem, das Tier ohne vorgängige Zustimmung des
Verkäufers nicht weiter zu verkaufen oder zu verschenken. Das Tier darf nicht euthanasiert
(eingeschläfert) werden, sofern keine zwingenden tierärztlichen Gründe vorliegen.
4.3. Der Welpe wird mit Zuchtsperre (,,not for breed") als Familienhund abgegeben.
Unerlaubter Einsatz zur Zucht mit fehlender Zuchtzulassungoder Freigabe zur Zucht durch den Züchter, werden mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 3500.- pro Zuchteinsatz geahndet!
4.4. Während eines Jahres ab Unterzeichnung dieses Vertrags gelten folgende besondere
Bestimmungen:
4.4.1. Der Käufer erklärt sich bereit, dass der Verkäufer bei begründetem Verdacht auf
Schwierigkeiten in Haltung und/oder Verhalten des verkauften Tieres zu üblichen
Zeiten unangemeldet die Tierhaltung besichtigen und ungehindert überprüfen darf.
Werden Mängel in der Tierhaltung festgestellt, kann er schriftlich deren Behebung
innert einer angemessenen Frist verlangen. Werden gravierende Missstände
festgestellt, die den Verdacht auf einen Verstoss gegen das Tierschutzrecht nahe
legen, darf der Verkäufer auf Kosten des Käufers einen Tierarzt mit der Untersuchung
des Tieres und der Überprüfung der Tierhaltung beauftragen. Bestätigt sich der
Verdacht, steht dem Verkäufer ein unwiderrufliches Rückkaufsrecht am Tier zum
Betrag eines Fünftels des unter Ziffer 3 vereinbarten Kaufpreises zu. Das
Rückkaufsrecht muss schriftlich geltend gemacht werden. Nach Erhalt der
entsprechenden Erklärung ist das Tier unverzüglich auszuhändigen.
4.4.2. Der Käufer orientiert den Verkäufer innert vier Wochen über das Versterben oder
Entlaufen des Tieres.
4.4.3. Ernsthafte Erkrankungen des Tieres sind nach gestellter Diagnose unverzüglich und
unter Beilage der tierärztlichen Berichte dem Verkäufer zu melden. Dieser ist
ermächtigt, auf eigene Kosten beim Tierarzt Auskünfte über Befunde, Behandlungen
oder die allfällige Todesursache des betreffenden Tieres einzuholen.
5. Rechte des Käufers
5.1. Der Käufer kann den vorliegenden Kaufvertrag innert zehn Tagen ab Unterzeichnung durch
schriftliche Erklärung rückgängig machen. Dabei hat er das allenfalls bereits übergebene Tier
zurückzugeben. In diesem Fall schuldet er dem Verkäufer einen Viertel des vereinbarten
Kaufpreises als Umtriebs Entschädigung.
5.2. Dem Käufer ist mit dem Tier ein allenfalls vorliegendes veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis einschliesslich des vollständig nachgeführten Heimtierausweises zu übergeben.
5.3. Der Verkäufer hat sich für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Tieres eingesetzt.
Trotzdem kann es im Nachhinein zu Schwierigkeiten mit der Gesundheit des Tieres kommen.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien die Sachgewährleistungsansprüche wie
folgt:
5.3.1. Stellt ein Tierarzt innert 20 Tagen nach Übergabe des Tieres eine Krankheit oder
einen körperlichen Defekt fest und meldet dies der Käufer dem Verkäufer
unverzüglich, hat er die Wahl, den Kaufvertrag rückgängig zu machen (Wandelung),
einen Preisnachlass (Minderung) oder ein anderes Tier derselben Art zu verlangen.
Bei der Minderung kann der Käufer die tatsächlich angefallenen Behandlungskosten
bis zur Hälfte des vereinbarten Kaufpreises geltend machen.
5.3.2. Nach Ablauf der 20 Tage haftet der Verkäufer dem Käufer nur noch für arglistig
verschwiegene oder grobfahrlässig nicht erkannte Mängel, fehlende schriftlich
zugesicherte Eigenschaften des Tieres oder wenn der Verkäufer den Käufer durch
absichtliche Täuschung zum Vertragsabschluss verleitet hat.
5.3.3. Der Käufer verzichtet darauf, später Ansprüche geltend zu machen, die sich auf die
Gestalt oder Wesensentwicklung des Tieres, Krankheiten oder andere Mängel
beziehen, die erst später in Erscheinung treten oder festgestellt werden.
5.4. Der Verkäufer steht dem Käufer für Fragen zur Tierhaltung und Erziehung zur Verfügung. Der Käufer kanndiese Dienste in beschränktem Umfang unentgeltlich in Anspruch nehmen.
6. Konventionalstrafe
Zur Sicherstellung der Käuferpflichten wird eine Konventionalstrafe in Höhe vom doppelten Kaufpreisvereinbart.
7. Besondere Vereinbarungen; Bemerkungen
7.1. Der vorliegende Kaufvertrag ist von der Stiftung für das Tier im Recht (http://www.tierimrecht.org)
ausgearbeitet worden. Er kann von den Parteien entsprechend ihren Bedürfnissen abgeändert
werden. Die Stiftung für das Tier im Recht übernimmt für den vorliegenden oder für allenfalls
von den Parteien abgeänderte Verträge keinerlei Haftung.
7.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des
Vertrags bedarf der Schriftform.
7.3 Bemerkungen:
….
8. Vertragsexemplare
Der Vertrag wird zweifach ausgefertigt und unterzeichnet. Die Parteien erhalten je ein Exemplar.
9. Anwendbares Recht
Wo nichts anderes vereinbart ist, finden auf diesen Vertrag die Artikel 184-215 des Schweizerischen
Obligationenrechts (OR) über den Fahrniskauf sowie die Schweizerische Tierschutzgesetzgebung
Anwendung.
10. Gerichtsstandsvereinbarung
Klagen aus dem vorliegenden Kaufvertrag können nur am Wohnsitz (bei natürlichen Personen) oder
am Sitz (bei juristischen Personen) des Verkäufers angehoben werden.