Alles anzeigenAlles anzeigenHallo Ihr Lieben ...
mir ist gerade ein Artikel in die Hände gefallen und musste auf den Kalender schauen ob nicht doch schon der 1. April ist.
Hat davon schon jemand was gehört?
https://www.rbb24.de/panorama/…sitzer-halter-finden.html
Leider tue ich mich immer etwas schwer mit dem Verstehen der behördlichen Anordnungen. In der Hoffnung hier eine Antwort für "Dummies" zu bekommen, werfe ich meine Frage mal rein.
Nach dem neuen Berliner Hundegesetzt besteht ja in Berlin generell Leinenpflicht. Wie immer, Ausnahmen bestätigen die Regel. Bis vor kurzem fiel unser Teddy ja nicht darunter, da wir ihn schon lange vor Inkrafttreten des Gesetzes am 22.07,.2016 hatten. Um einen neuen Hund, bzw. allgemein einen Hund in Berlin ohne Leine laufen zu lassen, benötige ich die Sachkundebescheinigung. Nun steht im Hundegesetz unter Punkt 14
.......sowie Personen, die einen Hund in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre beanstandungsfrei gehalten haben, als sachkundig. Diese Personen können eine Sachkundebescheinigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen
https://www.berlin.de/sen/verb…altung/artikel.998324.php.
Nun meine Verständnisfrage. Wir haben seit 28 Jahren einen Hund. Immer brav angemeldet, versichert und unsere Steuer bezahlt. In den gesamten 28 Jahren gab es nicht einen Vorfall. Jetzt liegen zwischen steuerlicher Abmeldung und Neuanmeldung diesmal knapp 8 Wochen. Gelten dabei trotzdem die letzten 3 Jahre und ich kann einfach eine Sachkundebescheinigung beim Ordnungsamt beantragen, oder zählen durch die kurze Unterbrechung die letzten Jahre gar nicht mehr?
Es geht ja um die letzten 5 Jahre. Ich tippe dadurch sollen genau solche Unterbrechungen aufgefangen werden. Also so lese ich das. Sonst hätten sie die 5 Jahre ja weglassen und sich auf die 3 Jahre beschränken können
Jetzt versteh ich nur Bahnhof 🚂