Falls nochmal jemand ein ausgiebiges Beispiel für "Victim Blaming" sucht, kann man ihm wohl guten Gewissens diesen Thread schicken.
Man tut diesem Begriff "Victim blaming" nichts Gutes, wenn man ihn auf alles mögliche ausweitet. Er wird benutzt für gezielte und gewollte Straftaten an einem Menschen, in der Regel in Verbindung mit einem Machtgefälle zwischen Täter und Opfer. Die Schuld des Täters wird dem Opfer zugeschrieben, es wird damit zusätzlich verletzt und bestraft. Und dort sollte der Begriff auch bleiben!
Nach allem, was hier geschrieben wurde, geht es hier um einen Unfall aus grober Fahrlässigkeit. Das ist etwas anderes. Niemand hat den Hund gezielt auf das Kind gehetzt (ein Glück!) Sollte der Schaden angezeigt werden und es kommt zu einem Prozess, würde selbstverständlich nicht nur nach der Schuld der Hundebesitzer sondern auch nach dem Schuldanteil des Kindes bzw. seiner Erziehungsberechtigten gefragt.
Was hier genau passiert ist, wissen wir alle nicht, auch nicht Timmy2019. Es geht nur um die Frage, was sinnvollerweise zu tun ist.
Ich höre raus, dass sie sich wünscht, dass weder ihr Kind noch sonst jemand in Zukunft durch diesen Hund zu Schaden kommt. Und dass ihrem verletzten Kind irgendwie Gerechtigkeit geschieht (z.B. durch eine Entschuldigung). Ich kann sie bei beiden Wünschen absolut verstehen. Ich fürchte aber, dass keiner der vorgeschlagenen Wege - auch nicht der über "die Ämter" - sicher zum Erfolg führt. Nur ihr eigenes Kind kann sie durch Fernbleiben von Familienfeiern schützen, aber auch das hat einen Preis - auch für das Kind.