Phonhaus Das Bundesland ist Sachsen - da stehen nur drei Rassen auf der Liste sowie deren Kreuzungen untereinander. Von daher erstmal unkritisch, denn was Reinrassiges oder listenintern Gemischtes ist das nicht. Dafür ist sie viel zu groß.
Unsere Stadt bezieht sich allerdings bei der Hundesteuer auf die gleiche Verordnung ("Laut der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern"), ergänzt deren Text aber interessanterweise um die Formulierung "einschließlich ihre Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunderassen" und das ist der Knackpunkt. Dazu kommen noch Schwierigkeiten bei der Einreise in bestimmte Länder, z.B. Dänemark. Klar, wenn wir ganz sicher gehen wollen, kommen wir um ein Gutachten nicht herum. Ich wollte bloß gern mal von anderen hören, was sie auf den ersten Blick in der alten Dame sehen :)