Beiträge von Kesuki

    Du hast also deine Willenserklärung zu einer vorzeitigen Aufhebung deines Mietvertrages schriftlich deinem Vermieter mitgeteilt.


    Ich bin kein Anwalt - aber dieser Punkt ist wichtig.


    Auch die weiteren Absprachen (du schlägst vor, und er hat tatsächlich mit einem der Vorgeschlagenen einen Mietvertrag abgeschlossen) basieren ja auf deiner schriftlichen Mitteilung, einen Aufhebungsvertrag zur vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses anzustreben.

    Genau. Ich hab das gerade schon ein bisschen sortiert und die entsprechenden Passagen über die Absprachen zur Aufhebung gemarkert. Als er mir den Mietvertrag zugesendet hat, schrieb er noch, dass er der Mietaufhebung vor dem 26.09. noch nicht zustimmen kann, da bis dahin die 14-tägige Widerrufsfrist der Mieterin dauert. Für mich klingt das, als würde der Mietaufhebung ohne Widerspruch bis zum 26.09. nichts mehr im Wege stehen, das ist aber leider auch nicht explizit so formuliert. Wie siehst du das?


    Die Bedingungen, die dein Vermieter dir jetzt durch seinen Aufhebungsvertrag aufdiktieren will, sind ja andere als die, die ihr vorher abgesprochen habt.

    Evtl. hat er sich damit selber "ins Bein geschossen", weil er durch den Vertrag mit der Nachmieterin das Ende deines Mietvertrages dokumentiert hat - und die nun aufgedrückten Bedingungen sind nachträglich ohne vorherige Rücksprache mit dir vorgenommen worden, und damit nicht rechtens.

    Darauf hoffe ich so ein bisschen und das meine ich auch so aus meiner umfassenden Recherche im Internet gestern und heute auch rausgefunden zu haben, aber ganz sicher bin ich eben leider nicht. Zudem habe ich auch die Vereinbarung aus unserem ursprünglichen Mietvertrag mittlerweile erfüllt (Komplettrenovierung der Wohnung, ich war am Wochenende echt fleißig), daher frage ich mich wirklich, mit welchem Argument er mir die Übergabe verwehren möchte.


    Zum Abschluss: Frage den Rechtsanwalt, ob es nicht dein Recht ist, als Rechnungsträgerin die (vom Vermieter vorgeschlagene) Maklerin mit der Wohnungsabnahme zu beauftragen, und diese dann auch wie geplant durchzuführen.

    Damit wäre deine Pflicht einer dokumentierten Wohnungsabnahme dann erfüllt.

    Das finde ich auch noch einen sehr interessanten Punkt und habe mich heute auch schon gefragt, ob es mir nicht möglich ist, bei der Maklerin selbst die Kosten für die Wohnungsübergabe zu erfragen und diese via Rechnung direkt an sie zu bezahlen. Wieso sollte das überhaupt mit meiner Kaution über den Vermieter abgerechnet werden, das hat mit seinem Anliegen, einer Übergabe mit einer selbstgewählten Vertretung, mit der ich ja vollends einverstanden bin, gar nichts weiter zu tun?


    Ich danke dir auf jeden Fall sehr für die umfang- und hilfreichen Antworten und bemühe mich sehr darum, das morgen mit dem Anwalt zu klären. Hoffentlich klappt das und ich kann ab Freitagnachmittag endlich mal wieder durchatmen nach dieser wochenlangen Zitterpartie.

    Ich kann da nichts hilfreiches dazu sagen, muss aber mal loswerden, dass du mir echt leid tust :streichel:


    Danke. Ich bin einfach nur froh, wenn ich diesen Menschen nicht mehr in meinem Leben haben muss, alles was während der Mietdauer passiert ist war einfach nur furchtbar und in jeder einzelnen E-Mail, die er mir geschrieben hat, war so feinselig, das ist echt teilweise absurd gewesen. Anfangs hatte ich sogar mal versucht, das direkt anzusprechen und ihm anzubieten, dass wir das irgendwie aus der Welt schaffen, aber darauf meine er nur, dass er kein Interesse an einem Gespräch hätte und außerdem von mir nicht unnötig kontaktiert werden wolle.


    Dein Vermieter ist einfach echt ein Popel.

    Hast du nicht verdient, dass du dich so mit ihm herumärgern musst.


    Ich hatte natürlich irgendwie gehofft, dass du retrospektiv vielleicht sagen kannst: "egal, wie machen's wie sein Aufhebungsvertrag sagt" weil man sich ja in manchen Streitsituationen auch selbst etwas unflexibler gibt als man eigentlich wäre, aber insbesondere, dass du Punkt zwei geändert haben willst, verstehe ich gut. Wenn die Maklerin plötzlich sehr viel höhere Kosten ansetzt, als angenommen, wäre das extrem ärgerlich.

    Das ist auch meine Hauptsorge, die können sich den Betrag ja im Nachhinein einfach ausdenken und ich muss das dann zahlen, weil ich unterschrieben habe. Verdächtig ist auch, dass er dahingehend extrem drängelt, dass es zwei separate Termine geben soll, einen für mich und einen für die Nachmieterin. Die Nachmieterin und ich sind uns aber einig, dass wir gerne einen gemeinsamen Termin oder zumindest direkt aufeinander folgende Termine haben möchten (die Maklerin wäre damit ebenfalls einverstanden, ist für sie ja weniger Arbeit) und mein Anwalt vermutet, dass er das nur will, weil er dann doppelt berechnen kann und hat mir auch dringend geraten, darauf zu bestehen, dass das vorher festgelegt wird.


    Es fragt sich halt - das weiß ich aber nicht - inwiefern er die Kaution länger einbehalten darf als bis zur kommenden Nebenkostenabrechung. Eigentlich kann er dafür doch keine Grundlage haben. Bei der Abnahme wird abgenommen, dass die Wohnung schadfrei ist oder eben, dass dies und das noch gemacht werden muss (und besprochen, ob man das selbst übernimmt oder man den Betrag von der Kaution abtritt. Funny Story: bei mir wurde mal ein Betrag von 13,20 von der Kaution abgezogen wegen einer Lüsterklemme, die nicht mehr so toll aussah und gewechselt werden musste.) und dann wird auf die kommende Abrechnung gewartet - danach hat man ja keine Verpflichtungen mehr und er muss zurückzahlen... Also, wie "gefährlich" ist Punkt 2 wohl wirklich?

    Es ist wohl grundsätzlich möglich, dass auch nach der Übergabe noch Forderungen entstehen können. Inwieweit das wie gefährlich für mich wird, weiß ich leider auch nicht, so wie er sich in unserer kompletten bisherigen Korrespondenz verhalten hat, wird ihm da sicherlich etwas einfallen und ich will da einfach abgesichert sein.


    Puh, ich mach mit dir drei Kreuze, wenn du da raus bist und wünsch dem Menschen, dass er in Hundekacke tritt.

    Danke, das wünsch ich ihm auch und zwar jeden Tag!


    einen Mietaufhebungsvertrag mündlich zu schließen (bzw. in unserem Fall via Mailverkehr)

    Du hast eine schriftliche, per mail dokumentierte, Absprache?


    Da steht nicht zufälligerweise eine Absprache in der Art: "Aufhebungstermin ist der Beginn des Mietvertrages des Nachmieters"?

    Ja, ich hab den Menschen erst ein Mal gesehen, die komplette Kommunikation mit ihm findet per Mail statt und ich habe alles dokumentiert.


    So explizit steht das da leider nicht, aber ich habe in einem Schreiben ganz klar um Aufhebung des Vertrages gebeten und ihm vorgeschlagen, im Gegenzug dafür, dass er sich darauf einlässt eine geeignete Person für die Nachmiete vorzuschlagen. Dann habe ich ca. 30 Leute gecastet und letztlich über 10 davon vorgeschlagen (einige hätte ich noch in der Hinterhand gehabt) und 2 Wochen später hat er sich dann für eine Person entschieden und den Vertrag unterzeichnet. Alles lief über mich, er hat mit der neuen Mieterin noch nie gesprochen oder geschrieben, ich habe auch den unterschriebenen Vertrag vorliegen, da ich ihn in beide Richtungen weitergeleitet habe.


    Daher aber ja meine Idee und Frage, ob es sich um schlüssiges Verhalten handelt, welches annehmen lässt, dass er meinem Wunsch nach Aufhebung zugestimmt hat.


    Kennt dein Anwalt den Mailverkehr - also richtig den Inhalt? (Sorry dass ich das so unverblümt frage, aber ich habe leider schon zwei mal persönlich erlebt, dass der Anwalt den Inhalt von mir zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen nicht ... "präsent" hatte, dieser Inhalt aber sehr wichtig war, weil er positive Aspekte für mein Anliegen beinhaltete :denker: )


    Ich hab ihm alles geschickt, aber es ist ja nunmal auch "nur" der Mieterschutzbund und ich bin unsicher, wie genau er das alles gelesen hat (es sind viele Mails und es war bereits bis zum Vertragsabschluss mit der Nachmieterin eine sehr lange und kräftezehrende Korrespondenz).

    Das heißt trotz neuem Vertrag bin ich nicht aus meinem entlassen?

    Nein, bist du (leider) nicht.

    Ah, krass, ich hatte das so nachgelesen, dass es auch möglich ist, einen Mietaufhebungsvertrag mündlich zu schließen (bzw. in unserem Fall via Mailverkehr) und dass hierfür reicht, wenn der Vermieter durch schlüssiges Verhalten Grund zur Annahme gibt, dass er mit der Aufhebung einverstanden ist. Schlüssiges Verhalten wäre in diesem Fall dann: Der Vermieter akzeptiert eine Nachmieterin und unterschreibt den Mietvertrag mit ihr.


    Welche Interessen der Vermieter verfolgt, weiß ich leider auch nicht.

    Wenn du Pech hast sind ihm die daraus evtl. für ihn resultierenden Kosten egal, Hauptsache er kann dich ärgern ...

    Der Vermieter übt gerne Macht aus, Kosten sind ihm tatsächlich egal. Er hat das Haus vor einigen Jahren übernommen und seit dem hatte beinahe jede der im Haus wohnenden Parteien schon absurde Streitthemen mit ihm, wo es ihm scheinbar lediglich darum ging, der anderen Person zu zeigen, dass er am längeren Hebel sitzt. Er ist Rassist (alle Menschen mit nicht als deutsch wahrgenommen Namen wurden in den letzten Jahren auf dem ein oder anderen Weg zum Auszug gebracht) und hasst Frauen. Also ja, wenn ich darunter zu leiden habe ist ihm das wichtiger als etwaige Kosten, Geld hat er genug.


    Selbst wenn du über den gerichtlichen Weg (Teil-)Recht bekommst, hast du bis dahin erhebliche Kosten aus eigener Tasche vorzulegen.

    Das wird nicht möglich sein, mit meiner neuen Stelle werde ich einkommensmäßig nur ganz knapp über Existenzminimum liegen. Dass ich eine Stelle in einer anderen Stadt habe und der Umzug daher erfolgen muss gilt auch nicht als "wichtiger Grund" für die Aufhebung?


    Sind die Punkte, die der Vermieter in diesen Aufhebungsvertrag geschrieben hat, für dich wirklich so nicht hinnehmbar, vielleicht weil mit hohen Kosten verbunden?

    Kesuki - was ist denn an dem Aufhebungsvertrag so, dass es dich hindert ihn zu unterschreiben?

    Welche Punkte wolltest du ändern?

    Das meiste sind tatsächlich nur Formalia, die nicht den Tatsachen entsprechen, dazu sagt er nur, das sei "überflüssig", mir ist aber aufgrund meiner Erfahrungen mit ihm wichtig, dass die Angaben korrekt sind.


    Darüber hinaus geht es im wesentlichen um 2 Punkte:


    1. Schönheitsreparaturen

    Er verlangt eine Komplettrenovierung, weil ich hier mit Hund gelebt habe, eigentlich ist das laut meinem Anwalt so nicht zulässig. Inzwischen ist mir das aber auch schon egal, ich habe bereits alles renoviert und sogar die Schäden des Vormieters beseitigt, die Wohnung ist entsprechend in weit besserem Zustand, als sie war, als ich sie übernommen habe. Das glaubt der Vermieter mir nicht und unterstellt mir, ich wolle die Arbeiten nicht vornehmen. Daraus entstand die Drohung.


    2. Mietsicherheit

    Mein Anwalt geht davon aus, dass die Formulierungen im Vertrag darauf hinauslaufen sollen, mich ewig auf die Kaution warten zu lassen und sie mir nicht vollständig wieder auszuzahlen. Er versucht dabei eventuell die Grundlage zu schaffen, mir allerlei in Rechnung zu stellen, daher haben wir hier klare Zeiträume und Abmachungen eingefügt. Zudem muss ich die Maklerinnenkosten für die Übergabe tragen, was okay ist, allerdings empfiehlt mein Anwalt mir dringend, hier einen Maximalbetrag festzulegen, damit mir keine zu hohe Rechnung gestellt wird.


    Mehr ist es eigentlich nicht, aber er will nicht mal die eindeutig falschen Angaben ändern. So verstehe ich eigentlich keine Einigung, was ein Aufhebungsvertrag ja sein soll.

    Die Kündigung einer Wohnung bedarf immer der Schriftform.


    Da erst jetzt ein Aufhebungsvertrag gemacht werden soll, liegt diese schriftliche Kündigung ja noch gar nicht vor.

    Nein, das stimmt, es gibt keine schriftliche Kündigung. Ich habe Ende August die Zusage für eine Arbeitsstelle in einer anderen Stadt bekommen und dies dem Vermieter direkt mitgeteilt. Da mein Vertag einen Kündigungsausschluss bis 01.04.23 hat, habe ich um Vertragsaufhebung gebeten und 10 potentielle Nachmieter:innen vorgeschlagen. Der Prozess war extrem langwierig und der Vermieter die ganze Zeit über schon sehr feindselig (so wie seit Beginn meiner Mietzeit), dennoch hat er letztlich einer Nachmiete zugestimmt und vor 2 Wochen mit dieser den Vertrag unterschrieben, danach war er angeblich verreist, daher hat alles so lange gedauert. Die Wohnung wurde von mir zwischenzeitlich komplett renoviert und ist bezugsfertig und in weit besseren Zustand, als ich sie übernommen hatte, ich sitze hier auf gepackten Kartons.


    Das heißt trotz neuem Vertrag bin ich nicht aus meinem entlassen? Dann hat der Vermieter die Wohnung aber ja momentan doppelt vermietet? Kann er das einfach machen? Was bedeutet das für mich und die Nachmieterin, was für den Vermieter? Hat er durch den Vertrag nicht auch ein Interesse daran, der Nachmieterin die Wohnung zu beschaffen?


    Also ja, es muss diesen schriftlichen Aufhebungsvertrag geben, damit er die kurzfristig geplanten Schritte (Wohnungsübergabe) überhaupt einleiten darf.

    Von einer bereits stattgefundenen konkludenten Mietvertragsaufhebung ist also nicht auszugehen? :omg:

    Und genau deshalb würde ich mir vom Vermieter auch keinen Druck machen lassen.

    Teil dem Vermieter mit (bestenfalls schriftlich) dass Du seinen Vorschlag nicht binnen weniger Stunden durch einen Anwalt prüfen lassen kannst und dass die Frist für Dich deshalb zu kurz ist.

    Meinst du, es ist klug, dem Vermieter das direkt so mitzuteilen? Ich gebe mir echt unheimlich Mühe, die ganze Zeit freundlich und kooperativ zu bleiben, denn im Zweifel hat er mit Sicherheit die besseren Anwälte und diese werden auch direkt verfügbar sein, wenn er sich an sie wendet.


    Er hat die Frist ja sicherlich bewusst so gesetzt (wegen der Widerrufsmöglichkeit der Nachmieterin bis zu diesem Tag) und die Nachmieterin möchte ja auch am Freitag hier einziehen. Grundsätzlich wäre es vermutlich nicht mein Problem, wenn er den Vertrag mit ihr nicht erfüllt, die Frage ist eben nur, ob meiner dann trotzdem beendet ist?


    Dann schreibst Du eine Mail an den Mieterschutzbund mit dem Vermerk, dass es sich um eine wichtige Fristsache handelt, und dass Du um schnelle Rückmeldung bittest.


    Ich würde mich weder unter Druck setzen lassen, noch kopflos reagieren. Dann muss der Vermieter eben mal einen Tag warten, bis er eine Antwort bekommt.

    Das ist eine gute Idee, ich wollte eh direkt morgen Früh dort anrufen und um Unterstützung bitten, habe nur Sorge, dass das schwierig werden wird (die sind wegen der ganzen Nebenkostenerhöhungen gerade extrem gefordert und haben kaum Beratungsressourcen).


    Aber du hast Recht, unter Druck setzen lassen sollte ich mich nicht (das ist nur echt schwer, ich kann deswegen nur noch sehr schlecht schlafen und bin wirklich schon lange belastet) und ich habe nach einem halben Tag des Durchatmens sehr freundlich auf seine Nachricht geantwortet.


    Blöd ist halt nur, dass seine Maklerin sich nun auch weigert, die Übergabe durchzuführen. Sollte das so bleiben: Kann ich die Wohnung trotzdem an die Nachmieterin übergeben (natürlich mit Protokoll, Zeugen, Fotodokumentation), oder gilt diese dann nicht als zurückgegeben?

    Schon wieder mein Vermieter, ich kann langsam echt nicht mehr. :(


    Beim Mieterschutzbund bin ich bereits, da erreiche ich am WE aber natürlich niemanden, werde auch so schnell keinen Beratungstermin bekommen und der Vermieter macht extremen Druck, deshalb kann ja vielleicht nochmal hier jemand was dazu sagen, ihr hattet bisher immer so kompetente Antworten.


    Ich möchte frühzeitig aus meinem Mietvertrag und habe eine Nachmieterin gestellt, der Vermieter hat mit dieser einen Mietvertrag geschlossen, beide Seiten haben bereits unterschrieben, der Vertrag kann allerdings theoretisch noch bis zum 26.09. (Montag) seitens der Nachmieterin widerrufen werden (Fernabsatz).


    Er hat mir einen Aufhebungsvertrag zugeschickt, dieser ist für mich jedoch so nicht akzeptabel und ich habe einen Gegenvorschlag gemacht, den mein Anwalt beim Mieterschutzbund für mich formuliert hat. Der Vermieter hat mir daraufhin die Pistole auf die Brust gesetzt: Wenn ich seinen Vertrag nicht bis Montag unterschreibe, wird er der Nachmieterin mitteilen, dass die für Freitag geplante Übergabe der Wohnung nicht stattfinden wird. Auch die Maklerin, die die Übergabe durchführen soll (und die ich dafür bezahlen muss und auch würde), weigert sich, den Termin fest zu vereinbaren, so lange kein Aufhebungsvertrag existiert.


    Ich bin der Meinung, dass er durch den Vertragsabschluss mit der Nachmieterin bereits "zugestimmt" hat, mich aus dem Vertrag zu entlassen (konkludente Aufhebung des Mietvertrags?) und der Aufhebungsvertrag nicht zwingend nötig ist (obwohl der natürlich für beide Seiten von Vorteil sein könnte), er allerdings gleichzeitig verpflichtet ist, der Nachmieterin die Wohnung zum Mietbeginn zu beschaffen. Stimmt das, oder könnte ich Probleme bekommen? Die Nachmieterin wird den Vertrag sicherlich nicht widerrufen, ihr Umzug ist genauso bereits geplant. Ich habe dennoch Angst, dass er vielleicht am Montag dann anfangen wird, sie ebenfalls unter Druck zu setzen. Sollte sie vom Vertrag zurücktreten: Bin ich trotzdem raus?


    Ich würde mich über Rückmeldung sehr freuen!

    Nicht jeder Hund zeigt das eindeutig. Manche fressen einfach alles gern. Hast Käse und Co schon ausprobiert?

    Ja, Käse und Wurst waren natürlich dabei, aber auch ein paar innovativere Dinge wie z.B. Haselnüsse, Brot, Gurke. Fazit: Alles ultralecker und im Bruchteil einer Sekunde aufgesaugt. Ich hab mich dann gefragt, ob sie eine Lieblingsseite hat und immer das zuerst frisst, was dort liegt (stimmt wohl auch, leichte Tendenz zu rechts aber auch nicht konsequent. Auch wenn ich sie vorher schnüffeln lasse erkenne ich keine Tendenz. Hmm.


    Wenn das Sitz auf mein Zwinkern erfolgt, dann hab ich etwas Gutes in der Tasche xD

    Entschuldige, den Satz müsstest du mir vielleicht erklären, den versteh ich grad nicht. :tropf:


    Machst du die Übung mit offen liegenden Leckerli?

    Ich hab das neulich mit Keksen in der geschlossenen Faust gemacht und so herausgefunden, dass einer meiner Hunde normal gestrickt ist und Wurst und Käse auf Platz eins wählt, während beim Zweiten irgendwas nicht ganz stimmen kann, da er um ein Haar rohe Möhren vor Fetakäse auf Platz 1 gewählt hätte. :headbash:

    Ja genau, die liegen offen, Ich wollte es nicht aus der Hand machen, weil ich da eben auch gedacht habe, dass Suki dann vielleicht stark zu meiner linken Hand tendiert, weil da immer der Leckerlibeutel hängt und ich deshalb schon häufiger mit links füttere...Aber vielleicht probier ichs doch nochmal so, danke! :)


    (Auf so ein leicht zufrieden zu machendes Mörlitierchen hoffe ich ja auch insgeheim, aber da werde ich wohl eher kein Glück haben, rohes Gemüse wird inzwischen recht konsequent ausgespuckt, leider.)

    Es gibt doch diese Übung zum Herausfinden von Leckerlipräferenzen und ich bin grade auf der Suche nach einem neuen Superleckerli. Ich glaube, ich mach da irgendwas falsch, ich kann bei Suki bisher gar keinen Unterschied erkennen, sie staubsaugt einfach einmal über alles drüber und die Reihenfolge, in der sie "wählt" scheint völlig willkürlich. :ops:


    Könnte mir vielleicht eine Person hier nochmal erklären, wie genau ich das machen muss, damit es klappt?

    Limo klingt vom Typ und den Eigenschaften her ziemlich wie mein letzter Sittinghund und ich hätte echt Lust gehabt, euch mal kennenzulernen, allerdings wohnen wir ab Oktober nicht in Halle sondern in Leipzig und dann außerdem mit Kindern...Schade!


    Ich drücke dir ganz fest die Daumen, dass du eine tolle Person für euch findest!