Du hast also deine Willenserklärung zu einer vorzeitigen Aufhebung deines Mietvertrages schriftlich deinem Vermieter mitgeteilt.
Ich bin kein Anwalt - aber dieser Punkt ist wichtig.
Auch die weiteren Absprachen (du schlägst vor, und er hat tatsächlich mit einem der Vorgeschlagenen einen Mietvertrag abgeschlossen) basieren ja auf deiner schriftlichen Mitteilung, einen Aufhebungsvertrag zur vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses anzustreben.
Genau. Ich hab das gerade schon ein bisschen sortiert und die entsprechenden Passagen über die Absprachen zur Aufhebung gemarkert. Als er mir den Mietvertrag zugesendet hat, schrieb er noch, dass er der Mietaufhebung vor dem 26.09. noch nicht zustimmen kann, da bis dahin die 14-tägige Widerrufsfrist der Mieterin dauert. Für mich klingt das, als würde der Mietaufhebung ohne Widerspruch bis zum 26.09. nichts mehr im Wege stehen, das ist aber leider auch nicht explizit so formuliert. Wie siehst du das?
Die Bedingungen, die dein Vermieter dir jetzt durch seinen Aufhebungsvertrag aufdiktieren will, sind ja andere als die, die ihr vorher abgesprochen habt.
Evtl. hat er sich damit selber "ins Bein geschossen", weil er durch den Vertrag mit der Nachmieterin das Ende deines Mietvertrages dokumentiert hat - und die nun aufgedrückten Bedingungen sind nachträglich ohne vorherige Rücksprache mit dir vorgenommen worden, und damit nicht rechtens.
Darauf hoffe ich so ein bisschen und das meine ich auch so aus meiner umfassenden Recherche im Internet gestern und heute auch rausgefunden zu haben, aber ganz sicher bin ich eben leider nicht. Zudem habe ich auch die Vereinbarung aus unserem ursprünglichen Mietvertrag mittlerweile erfüllt (Komplettrenovierung der Wohnung, ich war am Wochenende echt fleißig), daher frage ich mich wirklich, mit welchem Argument er mir die Übergabe verwehren möchte.
Zum Abschluss: Frage den Rechtsanwalt, ob es nicht dein Recht ist, als Rechnungsträgerin die (vom Vermieter vorgeschlagene) Maklerin mit der Wohnungsabnahme zu beauftragen, und diese dann auch wie geplant durchzuführen.
Damit wäre deine Pflicht einer dokumentierten Wohnungsabnahme dann erfüllt.
Das finde ich auch noch einen sehr interessanten Punkt und habe mich heute auch schon gefragt, ob es mir nicht möglich ist, bei der Maklerin selbst die Kosten für die Wohnungsübergabe zu erfragen und diese via Rechnung direkt an sie zu bezahlen. Wieso sollte das überhaupt mit meiner Kaution über den Vermieter abgerechnet werden, das hat mit seinem Anliegen, einer Übergabe mit einer selbstgewählten Vertretung, mit der ich ja vollends einverstanden bin, gar nichts weiter zu tun?
Ich danke dir auf jeden Fall sehr für die umfang- und hilfreichen Antworten und bemühe mich sehr darum, das morgen mit dem Anwalt zu klären. Hoffentlich klappt das und ich kann ab Freitagnachmittag endlich mal wieder durchatmen nach dieser wochenlangen Zitterpartie.