Beiträge von Lea2020

    In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)

    Lea2020

    In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.

    Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.

    Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...

    Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.

    Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?

    Nötigung ?

    Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?

    Damit sagst Du, dass Du präventiv für Ordnung sorgst. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sich selbst für eine Art Ordnungshütergehilfe halten.

    Aber bitte. Sowas wird in der Regel so lange gemacht, bis es schief geht.

    Ich frag mich schon, wie das bei "Maßregelungsgegnern" so läuft, wenn ihr Hund von einem anderen Hund gemaßregelt wird. Also so mit Zähnezeigen, Anknurren, Anrempeln, Verbellen, Abschnappen oder gar einem BIss. Bekommen die dann auch alle einen Tritt und müssen sich warm anziehen? Oder ist es nur für Hunde legitim in ihrer Sprache zu kommunizieren und der Mensch, insbesondere der Intellektuelle, hat darüber zu stehen oder darf bestenfalls zum Leckerli greifen?

    Es geht doch hier gerade um fremde Hunde?

    Das eingegriffen wird, wenn der eigene Hund betroffen wird, ist doch denke ich unstrittig.

    Zitat

    Woraus nimmst Du Dein Recht, Dich einzumischen

    In meinem Ridgeback-Beispiel zum Beispiel daraus, dass ich sehe, dass da eine alte, schon ziemlich gebrechliche Dame und ihr ebenfalls alter und unsicherer Bolonka Angst davor haben, von dem netten Tutnix in seiner Spielfreude überrannt zu werden. Gegen das Recht dieser beiden auf körperliche Unversehrtheit gehen mir die Gefühle einer irgendwo weitab in der Prärie stehenden Hundebesitzerin wirklich total am Allerwertesten vorbei - zumal mir der Hund selbst das Festhalten und Maßregeln nicht die Bohne übelgenommen hat. So what?

    Ach so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?

    Ob es "ok" ist oder nicht ist nicht die Frage, jedenfalls ist es nicht Deine Aufgabe und Dein Recht, Abhilfe zu schaffen.


    Die Ordnungsbehörden kannst Du selbstverständlich verständigen, die werden Dir die Rechtslage schon erklären.

    Das Recht, sich in den von Dir beschriebenen Situationen einzumischen, ergibt sich aus der Nothilfe.


    Diese liegt aber in einer Situation, in der Hund A Hund B mobbt, nicht vor. Gehst Du dann aber Hund A an (und sagen wir, Hund A ist mein Hund), greifst Du in mein Eigentum ein. Das rechtfertigt, das ich diesen Eingriff beende.


    Und in welcher Welt Du leben möchtest, ist nun wirklich nicht das Problem anderer.