Ich nehme an Du hast Dich im Ton vergriffen
Dann disqualifizierst Du Dich selbst.
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Dann disqualifizierst Du Dich selbst.
Lea2020 nimm doch bitte mal die Gesetzbücher aus deinem Hintern und begib dich in die Realität…
Das ist dieses “draußen“ wo es zwischen schwarz und weiß auch noch grau gibt
Ich nehme an Du hast Dich im Ton vergriffen. Abgesehen davon - die Gesetzbücher regeln das, was Realität wird.
Alles anzeigenOk, Du kennst offenbar nicht den Unterschied zwischen einer Straftat und einer Anzeige beim OA.
Und genauso fällt dann auch Deine Beurteilung der Sachlage aus. Recht nach "Hausverstand", so ist Recht aber nicht.
Ich sehe da keine Diskussionsgrundlage.
Kurzum ist es so, dass in einem Fall wo jemand sich durch einen Hund bedroht fühlt, ein Prüfungsfall im Sinne der Gefahrenabwehr, also vor einer Tat, entsteht. Zum Beispiel eine Einladung den Hund vorzuführen, eine Belehrung darüber, Rücksicht zu nehmen, Anordnung WT...
Empfehlung: such Dir mal was zur Tiergefahr und zum Tierhalterrisiko raus, die Landeshundeverordnungen der Bundesländer, Präzedenzfälle zum Thema "gefährlicher Hund".
Dann weißt Du wenigstens wovon Du sprichst.
In der Tat, das hat hier keine Diskussionsgrundlage - eine Anzeige wegen rein subjektiver Elemente wird vom OA eingestellt. (Empfehlung: Hobbyjuristerei führt meist ins Abseits.)
Lea2020
In meinem Bundesland genügt es vollkommen aus, dass ich mich durch Deinen Hund bedroht FÜHLE damit die Ordnungsbehörden Dir die Rechtlage näher erläutern.
Bedroht fühlen kann ich mich sogar, wenn ich auf dem öffentlichen Weg vor einem Haus vorbei muss und der dortige Hund auf seinem Grundstück bellt. Da kann es dann schon Auflagen wie Sichtschutz, Abtrennung etc. geben.
Es wird eher schwierig zu beweisen, dass ich mich nicht in irgendeiner Weise bedroht gefühlt habe, Sorge haben musste die Fläche mit meinem Hund auch zu nutzen...
Rechtlich würde ich als HH immer erstmal kleine Brötchen backen, gerade wenn es um sowas geht, das kann sich böse rächen, der Hund bzw. HH ist praktisch immer mitschuld (Tiergefahr, Tierhalterrisiko) und Auflagen zum Greifen nah. Da würde ich mich dann doch eher mal zusammenreißen, meinen Hund einsammeln und den gepflegten Rückzug antreten.
Und was soll da bitte der Tatbestand sein ?
Nötigung ?
Was genau meinst Du werden die Ordnungsbehörden mir denn erklären ?
Ist der Begriff "Ordnungshütergehilfe" ein Synonym für "Zivilcourage"?
Nein.
Alles anzeigenZitatAch so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?
Ehrlich gesagt, ich sorge präventiv für gar nichts, weil mir so ein Kleinscheiß keine theoretische Erwägung vorab wert wäre.
Ich halte spontan einen juvenilen Rüpel fest, und sag ihm ,dass er sich jetzt bitte mal beruhigen soll, weil ich nicht möchte, dass eine sichtbar ängstliche alte Dame stürzt und sich womöglich verletzt/dass er fröhlich auf ihr ebenso altes Minihündchen tritt.
Sobald die Halterin dann endlich rangekommen ist, übergebe ich ihr den Rüpel ganz unbeschädigt und ohne psychisches Trauma, sie bedankt sich kurz, ich gehe weiter und hake das als eine völlig normale Alltagssituation ab. Fertig.
Die theoretische Einordnung und moralische/juristische Bewertung überlasse ich dann gern anderen - das wäre mir doch ein bißchen viel Aufwand um eigentlich garnichts.
Damit sagst Du, dass Du präventiv für Ordnung sorgst. Ich finde es immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen sich selbst für eine Art Ordnungshütergehilfe halten.
Aber bitte. Sowas wird in der Regel so lange gemacht, bis es schief geht.
Ich frag mich schon, wie das bei "Maßregelungsgegnern" so läuft, wenn ihr Hund von einem anderen Hund gemaßregelt wird. Also so mit Zähnezeigen, Anknurren, Anrempeln, Verbellen, Abschnappen oder gar einem BIss. Bekommen die dann auch alle einen Tritt und müssen sich warm anziehen? Oder ist es nur für Hunde legitim in ihrer Sprache zu kommunizieren und der Mensch, insbesondere der Intellektuelle, hat darüber zu stehen oder darf bestenfalls zum Leckerli greifen?
Es geht doch hier gerade um fremde Hunde?
Das eingegriffen wird, wenn der eigene Hund betroffen wird, ist doch denke ich unstrittig.
ZitatWoraus nimmst Du Dein Recht, Dich einzumischen
In meinem Ridgeback-Beispiel zum Beispiel daraus, dass ich sehe, dass da eine alte, schon ziemlich gebrechliche Dame und ihr ebenfalls alter und unsicherer Bolonka Angst davor haben, von dem netten Tutnix in seiner Spielfreude überrannt zu werden. Gegen das Recht dieser beiden auf körperliche Unversehrtheit gehen mir die Gefühle einer irgendwo weitab in der Prärie stehenden Hundebesitzerin wirklich total am Allerwertesten vorbei - zumal mir der Hund selbst das Festhalten und Maßregeln nicht die Bohne übelgenommen hat. So what?
Ach so, das heißt Du sorgst präventiv dafür, dass in Rechte Dritter nicht eingegriffen wird?
Alles anzeigen„Mobben“ ist also ok?
Eigentum verpflichtet halt auch.
Wenn du selbst eingreifen kannst, gehe ich davon aus, dass es nicht zu einer Situation kommen kann, in der dein Hund andere angeht - bzw. dass du das selbst regelst.
Solltest du das nicht können, würde ich mich frei fühlen, Polizei und Ordnungsamt zu verständigen.
Jetzt setz ich mich auf meine Finger, bevor ich noch ausfallend werd.
Ob es "ok" ist oder nicht ist nicht die Frage, jedenfalls ist es nicht Deine Aufgabe und Dein Recht, Abhilfe zu schaffen.
Die Ordnungsbehörden kannst Du selbstverständlich verständigen, die werden Dir die Rechtslage schon erklären.
Alles anzeigenMal ganz unabhängig davon, ob mein Hund tatsächlich andere belästigt oder nicht, was Du wohl auch nicht beurteilen kannst: Nehmen wir es doch mal an. Mein Hund belästigt einen anderen, fremden Hund. Woraus nimmst Du Dein Recht, Dich einzumischen ?-
Woher nimmt sich jemand das Recht, einzugreifen, wenn ein Schwächerer verprügelt wird?
Woher nimmt sich jemand das Recht, ein fremdes Kind am Jackenärmel festzuhalten, das das heranfahrende Auto nicht gesehen hat?
Woher nimmt sich jemand das Recht, sich einzumischen, wenn jemand auf offener Straße geohrfeigt oder im Bus belästigt wird?
Die Liste kannst du ewig weiterführen.
In einer Welt, in der jeder nach dem Motto „Geht mich nichts an“ handelt, möchte ich nicht leben.
Und ich trau mir schon zu, so eine Situation einigermaßen realistisch zu beurteilen.
Hoffen wir mal, dass wir zwei uns im echten Leben nie begegnen. Mit deiner Einstellung werden wir nämlich keine Freunde.
Kümmer dich selbst drum, dass dein Hund nichts anstellt, dann muss es niemand anderes tun.
Das Recht, sich in den von Dir beschriebenen Situationen einzumischen, ergibt sich aus der Nothilfe.
Diese liegt aber in einer Situation, in der Hund A Hund B mobbt, nicht vor. Gehst Du dann aber Hund A an (und sagen wir, Hund A ist mein Hund), greifst Du in mein Eigentum ein. Das rechtfertigt, das ich diesen Eingriff beende.
Und in welcher Welt Du leben möchtest, ist nun wirklich nicht das Problem anderer.