Alles anzeigenKomisch, bei mir wächst der Rasen an den Stellen, an die mein Hund immer pinkelt, besonders saftig und dunkelgrün. Ich kann mir kaum vorstellen, dass von einem Hund allein überhaupt Schaden entstehen kann, für den jemand allein verantwortlich gemacht werden kann.
Rücksicht sollte man aber trotzdem nehmen.
Vorsicht, ein saftiger grüner Fleck ist auch ein Schaden. Denn er verändert das Erscheinungsbild. (Nach meiner Rechtsauffassung, aber nicht nach meinem allgemeinem Weltbild)
Hat mit ,pauschal‘ nichts zu tun und Dein Grafiti-Vergleich passt auch nicht. Wenn Du Schadensersatz geltend machen willst, musst Du beweisen, dass Dir dieser Schaden durch denjenigen, von dem Du SE haben willst, entstanden ist. Du fotografierst jetzt einen Hund, der gegen Deinen Strauch pinkelt. Damit hast Du die Handlung dokumentiert. Und wo ist der Schaden? Du würdest sagen, dass der Strauch, wenn ,dauernd‘ gegen diesen gepinkelt wird, kaputt geht. Mag sein, Du hast aber nicht dokumentiert, dass der Hund ,dauernd‘ pinkelt. Außerdem ist es ja denkbar, dass auch andere Hunde gegen dem Strauch pinkeln, oder Menschen, oder andere Tiere, oder Dein Strauch ist wenig robust oder… Anders formuliert: Du kannst nicht beweisen, dass Dein Strauch wegen des Hundes, den Du da fotografiert hast, eingegangen ist. (Viel interessanter ist juristisch die Frage, ob Du den Hund überhaupt fotografieren darfst, wenn offenkundig erkennbar ist, dass durch seine Handlung kein unmittelbarer Schaden entsteht.)
Bei dem Grafiti ist es anders: Du fotografierst einen Menschen, der etwas an Deine Hauswand malt. Da ist die Sache eindeutig: Dein Eigentum wurde widerrechtlich geschädigt, und zwar durch den, der das Grafiti malt. (Und nur wenn jetzt jemand auf die Idee kommt, dass das kein Schaden sei, weil die Wand mit Grafiti schöner sei als ohne - das zieht nicht, die Verkehrsanschauung jedenfalls in Deutschland sieht das anders).
Strauch wird schon schwieriger, aber Rasen... wie gesagt, der säftige grüne Fleck kann ein Schaden sein.
Aber machen wir das mal Stück für Stück. Erstens: Es ging ja um einen Rasen. Ich gebe zu, dass es bei Dingen wo es mehr Zeit bräuchte, ungemein schweriger würde. Und du hast auch recht das man ein 'dauernd' nicht mit einem Foto belegen kann. Aber mit mehreren wäre das möglich.
Ob es denkbar ist, und denkbar ist mehr als es tatsächlich gibt, spielt für den Kläger überhaupt keine Rolle. Das wäre wenn dann etwas für die Verteidigung um Zweifel entstehen zu lassen, sollte dann aber belegt werden. Warum auch immer es jetzt um einen Strauch geht anstatt um den Rasen ist mir immer noch ein Rätsel, aber seis drum, aber ob der Strauch weniger robust ist oder nicht spielt ja nu überhaupt keine Rolle. Also wenn du vor Gericht jemals durchkriegst als Verteidigungsargument, dass die Sache einfach nicht robust genug war, dann würde ich sagen der Richter sollte in Ruhestand gehen.
Aber eine Frage kann ich dir ganz einfach beantworten. Natürlich darf ich den Hund fotografieren. Unzwar vollkommen unabhängig davon ob ich etwas beweisen möchte. Wir haben in Deutschland (und nur zu diesem Land kann ich etwas sagen) kein Recht am Bild eigener Sachen. Ich kann die Bilder sogar veröffendlich wenn ich das wollte. Aber sooo interressant find ich die Frage eigendlich garnicht, aber ist natürlich dir überlassen. Ich hoffe ich konnte dir da helfen.
Ich finde es Interessant das du das Grafittiding als eindeutig ansiehst, denn da wäre es ja auch denkbar, dass mehrere Grafitikünstler die Wand beschädigt haben könnten und nur einer von vllt 20 fotografiert wurde. Das siehst du als sicher bewiesen an, bei Hunden aber nicht. Das finde ich persönlich spannend. Aber nicht aus juristischer Sicht.
Vorab zur Frage Rasen/Strauch: Ich meine irgendwo im Thread ein Beispiel mit einer Hecke/Strauch gelesen zu haben, daher hatte ich das aufgegriffen. Aber ist für unsere etwas abgedriftete Diskussion auch nebensächlich.
Deine juristischen Würdigungen teile ich nur bedingt. Ja, für den Kläger ist es erstmal (!) egal, ob es andere denkbare Ursachen gibt — Klagen kann man immer. Nur sollte man schon bedenken, was die Gegenseite vortragen könnte – und wenn sie eben vorträgt, dass der Strauch (der Rasen) schon vorher eingegangen (saftig grün :-)) aussah und außerdem das Grundstück derart offen ist, dass permanent Hunde darauf rumlaufen, wird es schon im Erkenntnisverfahren dünn.
So, und nun zur Frage des Fotografierens: Du hast mich wörtlich genommen und sagst, es gäbe kein Recht am Bild eigener Sachen. Geschenkt. Aber was war wohl gemeint? Wenn Du meinen Hund fotografierst, hast Du ein Foto von einem pinkelnden Hund. Nur von dem kannst Du keinen SE fordern. Also wirst Du mich mit Hund, der pinkelt, fotografieren müssen - Du wirst Dich wohl kaum auf 127 StPO berufen wollen, weil mein Hund auf Deinen Rasen… Und genau das ist die Frage: Wiegt mein Persönlichkeitsrecht nicht höher als Dein Strafverfolgungsinteresse wegen maximal geringfügiger Sachbeschädigung?
Und zum Graffiti: Dies sollte ein Beispiel sein, um den Unterschied zwischen einem Schaden, er sofort eintritt und einem Schaden, der verzögert eintritt, zeigen. Und ja, es ist egal, ob noch jemand in der Folge gemalt hat - die fiktive Person, die in meinem Beispiel Graffiti malend fotografiert wurde, ist strafrechtlich zumindest Mittäter, was zivilrechtlich für SE reicht.