Beiträge von Lea2020

    1. Wie oft kommt es denn vor, dass der Eigentümer auf dem selben Grundstück wohnt? Aber ja, wenn es so ist, kommt man mit dem AGG nur schwer weiter.

    Im Falle der TE und in meinem beschrieben Fall, in dem du das AGG als Antwort angeführt hast vielleicht? :???:

    Im Fall der TE ist es ja irrelevant, weil sie ja bereits in der Wohnung wohnt, und aus Deinem Post war für mich nicht zu entnehmen, dass Deine Eltern Wohnungen auf dem eigenen Grundstück vermieten.


    Aber letztlich ist es ja egal: Es scheint hier einfach nahezu Konsens zu sein, dass sich der Mieter dem Vermieter unterzuordnen hat & den meisten hier scheint es auch abwegig, einfach auf sein Recht zu bestehen und zu prozessieren. Ich sehe das anders und verfahre auch anders, aber das muss ja jeder selbst wissen. Ich lasse die Debatte jetzt einfach mal so stehen :-)

    Ich finde das so seltsam... man hat doch irgendwie ein Gefühl dafür, wie Leute so drauf sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich da so sehr täuschen kann, dass man denkt "oh, sehr zuverlässig, sehr sympathisch, wirkt sehr verbindlich und hat einen okayen Job" und plötzlich frisst der Hund Löcher in die Wände, bellt den ganzen Tag, scheißt ins Treppenhaus, die Mieterin zahlt nicht mehr und hinterlässt das völlige Chaos aus 30kg Silberfischen - passiert so etwas wirklich? Kann man sich da so krass täuschen, dass man rigoros sagt "nie wieder Menschen unter 50 mit Hunden, Kindern oder Blockflöte" weil man das sonst nicht eingrenzen kann

    Schlichte Antwort: ja.

    ... und wenn man sich die Kalkulation vieler fremdfinanzierter Immobilien ansieht, reicht mitunter schon ein einziger solcher Fall, dass die Mietrendite negativ wird.

    Lea2020 es geht doch hier nicht um Allgemeinklauseln, sondern um den individuellen Fall der TE. Und sie sagt, sie möchte das gute Verhältnis zum Vermieter nicht stören.

    Du selbst kannst ja gerne deinen Vermieter, der die einzige andere Partei im Haus ist, rechtlich belehren und auf dein Recht - wenn nötig mit Rechtsstreit - pochen.

    Ich persönlich würde das nie machen, das gibt nur böses Blut und ich hätte weder den Nerv, das durchzufechten, noch die Lust, auf rohen Eiern zu gehen oder dem Hund zuhause Socken anzuziehen, weil der Hund angeblich trampeln würde etc etc. Am Ende kann einem ein Vermieter eine Etage tiefer durch den Hund immer einen Strick drehen. Ein Zuhause soll ein Ort der Ruhe sein und wenn der Vermieter die Haltung nicht erlaubt, dann lohnt es sich mehr, sich etwas anderes zu suchen. In der Regel sind auch dem Vermieter gute Mieter im eigenen Haus oben drüber wichtig und da könnte ein gewisses Entgegenkommen möglich sein.


    Zusätzlich dazu lasse ich beispielsweise mir auch eine schriftliche Einverständnis des Vermieters zeigen, wenn die Leute nicht in Eigentum wohnen. Können andere übertrieben finden, ich selbst kenne aber auch mehrere Fälle, wo der Hund schnell wieder weg musste, weil da geflunkert wurde.

    Du hast Recht, das Thema wird abstrakt. Ich wollte lediglich die hier vielfach vertretene Sichtweise, dass Eigentümer mit der Mietsache nach (mehr oder weniger) Belieben verfahren können, nicht stehen lassen...

    1. Wie oft kommt es denn vor, dass der Eigentümer auf dem selben Grundstück wohnt? Aber ja, wenn es so ist, kommt man mit dem AGG nur schwer weiter.

    Das darfst Du auch lustig finden :-)


    Vllt ist es aber auch einfach so, dass ich das besser beurteilen kann - nur weil man eine Immobilie kauft und eine Auffassung davon hat, "wie Dinge zu laufen haben", heißt es noch lange nicht, dass das rechtlich so auch durchsetzbar ist. (auch nicht böse gemeint)

    Nein, und ich würde auch in Deutschland keine Immobilie kaufen.

    Dass es sich um keinen Mord handeln kann, wurde ja bereits gesagt. Vllt hilft Dir aber ein Gedankenexperiment: In §211 heißt es


    (2) Mörder ist, wer


    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet.


    Viele hier im Forum, und ich zähle mich auch dazu, möchten ihre Hunde, soweit möglich, wie einen Menschen behandeln. Analog könnte es daher heißen:


    (2) Tiermörder ist, wer


    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,


    ein Tier tötet.


    Wenn man nun Deine Situation unter meinen "analogen Mordparagraphen" subsumieren möchte, erkennt man:


    In Frage käme also nur ein "Tiermord" aus Heimtücke oder aus sonstigen, niedrigen Beweggründen. Die Diskussion, ob das Einschläfern als heimtückisch anzusehen ist, spare ich hier einmal aus. Bei einem Menschen, dem man eine Spritze gibt, ohne dass er weiß, dass die injizierte Substanz tödlich ist, würde man das bejahen. Ein Tier kann allerdings generell nicht wissen, ob eine Substanz tödlich ist - hier erreichen wir die Grenze meines Gedankenexperiments.

    Es kommt aber in Deinem Fall auf die sonstigen Beweggründe an. Hierunter versteht man allgemein Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert und die Tat daher als solche nicht mehr nachvollziehbar erscheint. Solche Tatantriebe scheiden bei Dir aus, Du ringst nach der richtigen Entscheidung für Deinen Hund.


    Widerum für Menschen hat mittlerweile auch das BVerfG anerkannt, dass zum Recht auf Leben auch das Recht auf selbststimmtes Sterben gehört. Nun kann ein Tier nicht selbstbestimmt sterben, so dass der Mensch hierfür die Verantwortung trägt. Dies sollte nach eigenen Maßstäben, nach dem Versuch, zu erkennen, wie sehr das eigene Tier leidet, geschehen. Den "perfekten" Moment wird vermutlich niemand treffen, vielleicht gibt es ihn auch gar nicht. Wenn die Motiviation darin liegt, das Bestmögliche für sein Tier zu tun, hat man aus meiner Sicht alles getan, was zu tun ist.


    Ich wünsche Dir, dass Du für Duna und Dich zur richtigen Entscheidung kommst.

    Wenn Du mit "weitergeben" verschenken meinst, ist das auch (nahezu) so. Allerdings kann man Eigentum eben nicht vermieten "wie man möchte", insbesondere, wenn es sich um Wohneigentum handelt; die Vertragsfreiheit ist hier sehr eingeschränkt.

    Daher werden wir nach Auszug der jetzigen Mieterin nicht mehr fremd vermieten. Möchte keines unserer Kinder das Haus beziehen, wird es verkauft. Allerdings lässt es sich aktuell zum Mietpreis definitiv nicht finanzieren. Es wird somit an jemand mit mehr finanziellen Möglichkeiten, als die unserer bisherigen Mieter (nach deren Aussagen), gehen.

    Das steht Dir natürlich frei.

    Manche nehmen keine Juristen, Studenten oder junge Leute als Mieter. Andere wollen keine Familien oder keine Haustiere.


    Gerade bei privaten Vermietern, die mit im Haus wohnen, kann ich das total verstehen, dass auch persönliche Gründe bei der Auswahl der Mieter eine große Rolle spielen.


    Bei gewerblichen Anbietern, die ganze Häuserblöcke vermieten, sehe ich das eher kritisch. Die haben aber auch andere Möglichkeiten, eventuelle Schäden durch Einnahmen an anderer Stelle zu kompensieren.

    Ein solcher Vermieter verstößt gegen das AGG; wer offen etwa keine "jungen Leute" als Mieter akzeptiert, wird schadensersatzpflichtig.


    Und es gibt mietrechtlich auch keinen Unterschied zwsichen privaten und gewerblichen Vermietern.

    Finde das nicht übergriffig. Jedem Menschen sollte freigestellt sein wie und an wen er sein Eigentum weitergibt. Wenn jemand schlechte Erfahrungen gemacht hat, darf er das auch einließen lassen.

    Wenn Du mit "weitergeben" verschenken meinst, ist das auch (nahezu) so. Allerdings kann man Eigentum eben nicht vermieten "wie man möchte", insbesondere, wenn es sich um Wohneigentum handelt; die Vertragsfreiheit ist hier sehr eingeschränkt.