Alles anzeigenErstmal vielen Dank für eure ganzen Antworten, mit so vielen Rückmeldungen hatte ich jetzt gar nicht gerechnet. 😊
Ich gehe jetzt einfach gesammelt mal drauf ein, weil sich einige Beträge ja doch ähneln.
Zuerst mal beruhigt es mich, dass meine Einschätzung, dass das Argument eher vorgeschoben und nicht wirklich stichhaltig ist, durch euch bestätigt wurde. Ich hab mir schon beinahe gedacht, dass das eher ein Scheinargument ist.
Wenn die Vermieter partout dagegen sind, werden wir uns definitiv in dieser Wohnung keinen Hund holen. Wir haben bisher ein wirklich gutes Verhältnis mit ihnen, es ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen bis jetzt, das wollen wir nicht riskieren. Und gegen ihren Willen handeln auf jeden Fall auch nicht.
Platz genug für Hund und Körbchen wäre auf jeden Fall noch, da müssten wir auch nicht drumherum kurven sondern hätten dafür ausreichend Platz trotz nur zwei Zimmern 😊 Stapeln müssten wir unserer Berechnung nach auch nicht
Die Wohnung liegt am Dorfrand im ersten OG, es ist nur eine Treppe mit 15 Stufen (hab eben mal nachgezählt :D). Das würde ich mir auch im Notfall bei ausgewachsenem Hund mit Verletzung auch noch zum Tragen zutrauen. Die Vermieter wohnen unter uns, mehr Parteien sind im Haus direkt auch nicht vorhanden. In der anderen Haushälfte wohnt dann noch die Tochter samt Familie. Die Vermieter hatten früher selbst Hunde, deshalb ist es für mich umso mehr unverständlich, dass die Reaktion jetzt so ist wie sie ist. Der Mann meinte beim Gespräch, dass es ihm egal ist, wegen ihm könnten wir gerne einen Hund holen. Einzig die Frau ist dagegen, obwohl sie laut ihrem Mann wohl die erste wäre, die sich zum Gassigehen und Aufpassen anbieten würde, hätten wir tatsächlich einen Hund…
Wir haben die Wohnung bei Einzug gestrichen und einen neuen Vinyl-Boden verlegt, den die Vermieter gezahlt haben. Der sollte eigentlich ja robust sein. Wir haben ihnen auch schon gesagt, dass wir auf jeden Fall eine Haftplicht abschließen würde, die Wohnungsschäden abdeckt. Und natürlich würden wir für sonstige Schäden auch aufkommen. Hat sie zwar beeindruckt, dass wir so weit gedacht haben, aber bisher nichts an der Situation geändern ☹
Noch zum Mietvertrag: Dort ist die (nach Recherche) ungültige Regelung drin, dass Haustiere pauschal verboten sind. Ist so ein altes Standardformular. Gerichtlich dagegen vorgehen wollen wir auf keinen Fall, da wäre die Wohnsituation danach wahrscheinlich wirklich nicht mehr so toll und das gute Verhältnis definitiv zerstört.
Zum Thema kleinere Rasse: Hatten wir dann auch vorgeschlagen, macht für die Vermieter aber keinen Unterschied. Zum Bellen hatten sie tatsächlich bisher noch keine Bedenken geäußert.
Vielleicht versuchen wir es tatsächlich nochmal, wie einige von euch vorgeschlagen haben, mit einem Gespräch oder schreiben einen Brief, in dem wir für alle möglichen Bedenken eine Lösung aufzeigen und sie zu entkräften.
Vielen Dank nochmal für eure Rückmeldungen, sie helfen uns wirklich schon weiter!
Wenn Haustiere in Deinem Mietvertrag pauschal verboten sind, musst Du gegen gar nichts vorgehen. Du kannst Dir einen Hund oder auch jedes andere Haustier kaufen, wogegen Dein Vermieter nichts wird machen können. Und er dürfte sich darüber auch nicht echauffieren - wer Verträge mit unwirksamen Klauseln schließt, ist selber Schuld.
Ob man aber ein ‚gutes Mieter-Vermieterverhältnis‘ riskiert (was meiner Erfahrung nach ganz schnell nicht mehr gut ist, wenn es ums Geld geht …) oder lieber eine neue Wohnung sucht, die damit verbundenen Kosten trägt und am Ende auch nicht weiß, wie sich das Thema Hund dort entwickelt, muss jeder selbst bewerten.