Beiträge von Lea2020

    Na das habe ich doch geschrieben dass man an fahrlässige Körperverletzung denken kann?


    In dem was ich von dir zitiert hatte, hast du geschrieben, eine Straftat würde nicht im Raum stehen..

    Ich habe geschrieben: ,Strafrechtlich: Man könnte an fahrlässige Körperverletzung durch H denken. Eine solche müssten die E strafrechtlich verfolgen lassen, Mitwirkungspflichten für Beschuldigte gibt es im Strafrecht nicht.


    Unabhängig davon, dass es schwer wird, die notwendige Kausalität zu beweisen, ging es darum, ob die Hundebesitzerin verpflichtet wäre, ihre Kontaktdaten anzugeben. Und diese Pflicht gibt es nicht.

    Ausgangspunkt ist Art. 2 GG: Du bist in Deinen Handlungen frei, wenn Du nicht die Rechte anderer unrechtmäßig einschränkst oder gegen geltendes Recht verstößt. Anders gesagt: Du kannst machen was Du willst, aber in Grenzen.


    Jetzt zu unserem Fall: Hundehalterin H geht spazieren, ihr Hund wirft das Kind der Eltern E um, es gibt keine für H sichtbaren Verletzungen. Was kann passieren?


    Strafrechtlich: Man könnte an fahrlässige Körperverletzung durch H denken. Eine solche müssten die E strafrechtlich verfolgen lassen, Mitwirkungspflichten für Beschuldigte gibt es im Strafrecht nicht.


    Zivilrechtlich: Man könnte an Schadensersatz denken. Einen solchen Anspruch müssten die E versuchen durchzusetzen. Da es hier kein besonderes Treueverhältnis gibt, gibt es auch keine Mitwirkungspflichten.


    Schließlich: Man könnte an 127 StPO denken, nach der man ‚Täter‘ auf der Flucht festhalten darf. Hiermit ist aber der Täter einer (vermeintlichen) Straftat gemeint, die hier nicht in Frage steht.


    Kurzum: Du kannst gehen, und wenn Dich jemand festhält macht sich dieser je nachdem wegen Freiheitsberaubung und/oder Körperverletzung strafbar.

    Ich denke die Frage ist doch, was man erreichen möchte.


    Wer sich moralisch vorbildlich verhalten möchte - und dabei in Kauf nimmt, möglicherweise vielerlei Probleme zu bekommen - gibt seine Kontaktdaten an, räumt direkt die eigene Schuld (!) ein und hofft dann, das schon alles nicht so schlimm wird. Kann man machen, kann schief gehen.


    Wer sicher stellen will, dass er diese Probleme nicht bekommt, nimmt seinen Hund und geht. Mir ist klar, dass diese Sichtweise hier massiv kritisiert werden wird. Aber es ist auf Basis des Sachverhalts rechtlich zulässig. Und alle die, die das kritisieren werden, mögen bedenken: Was sagt ihr, wenn, nachdem man seine Kontaktdaten angegeben hat, und nach welchen Verfahren auch immer, der Hund auch ‚nur‘ mit einem Leinen- und/oder Maulkorbzwang endet?

    Es ist nicht das Problem eines vermeintlichen Schädigers, wie ein vermeintlich Geschädigter Ansprüche geltend macht. Und mit Treu und Glauben hat das auch nichts zu zu tun.

    Es ist einfach die Frage was man erreichen möchte. Und wenn man aus so einer Situation möglichst ohne Ärger rauskommen will, führt man weder Diskussionen mit der Gegenseite noch gibt seine Kontaktdaten. Es gibt dazu keinerlei Verpflichtung.

    Höchstens moralisch magst Du Recht haben ...

    Wer war denn bei dem konkreten Anspringen Deines Hundes dabei ?

    Ich, die Mutter, die Schwester, die höchstens 6/7 Jahre alt war und der Vater. Also definitiv mehr Leute auf der anderen Seite.

    Also letztlich nur Personen, die als befangen anzusehen sind. Ich halte die Situation juristisch nicht für aussichtslos; meine Empfehlung ist aber, dass Du Dir einen Anwalt suchst und auf gar keinen Fall selber mit dem Ordnungsamt kommunizierst.