Beiträge von Lea2020

    Ich finde die AGB von der Helvetia nicht online, habe ich nur als individualisiertes PDF mit meinem Vertrag.

    Aber ich gebe Dir Recht: Sie halten sich an die AGB (dass ich den Aspekt nicht vor Vertragsschluss geprüft habe, ist meine Sache). Ich sehe es auch so, dass die weitere Diagnostik - Ultraschall, hoffentlich nichts in Richtung Tumor - wegen der Leber bezahlt wird, aber eben nicht der Bluttest, der das Bestehen der Krankheit aufgezeigt hat. Ja, das finde ich merkwürdig, ist aber vertragsgemäß.

    Du hast hier doch gepostet, um Einschätzungen/Tipps zu bekommen?


    Und es haben jetzt auf sieben Seiten alle Leute eigentlich das gleiche gesagt. Das was halt auch die Versicherung sagt.

    Schau mal:

    - Ich bin (siehe oben) von falschen Voraussetzungen ausgegangen und dachte hier hat jemand einen Tipp. Auf die Idee, dass eine Krankenversicherung keine Verdachtsdiagnostik bezahlt, bin ich nicht gekommen.

    - Hier wurde aber im wesentlichen mit ‚gesundem Menschenverstand‘ iSv. ‚natürlich zahlt die Versicherung nicht, es gibt keine Symptome‘ argumentiert

    - Tatsächlich, ich wiederhole mich, brauche ich bei meiner Versicherung eine diagnostizierte Krankheit

    Ist ganz einfach zu verstehen und mein Fehler:


    - Ich habe die Versicherung bisher nur für Kleinkram wie Impfungen in Anspruch genommen und die AGB nicht gelesen.

    - Ich bin einfach davon ausgegangen, dass die Hundekrankenversicherung so ‚funktioniert‘ wie meine eigene

    - Jetzt habe ich die AGB gelesen und erkannt, dass das Merkmal ‚Krankheit‘ für eine Kostenübernahme notwendig ist - kein Verdacht, keine Symbtome oder was auch immer. Der TA muss zu einer Krankheit kommen, sonst wird nicht gezahlt.


    Ob ich damit leben möchte, überlege ich mir.

    Das Problem ist dabei, wer festlegt was begründet ist bzw. ist das in meiner Versicherung wohl anders geregelt. Aber das steht in der Tat auf den vorhergehenden Seiten :-)

    Was ist denn dann Dein Ansatz? Weil es sein kann, dass meine Versicherung kündigt, nehme ich dankbar die Erstattungen an die ich bekomme?

    Ich informiere mich vorher über Dinge die ich kaufe und abschließe. Wenn mir was nicht klar ist, lasse ich mich persönlich beraten.

    Und schließe Verträge ab die für mich passend sind. So das ich bei einer Versicherung bin, wo es nach einer gewissen Zeit keine Kündigung geben kann.

    Ja, das ist ein fairer Punkt. Mir ging es primär darum, eine Versicherung zu haben, die im Fall der Fälle unbegrenzt zahlt, also keine Jahreshöchstleistung hat.

    Den Aspekt, dass es zuerst einer Krankheit bedarf und wie man zu dem Merkmal Krankheit kommt, habe ich nicht bedacht.

    Ach je nachdem wo du bist kannst du sicher klagen. Bekommst vielleicht auch das Blutbild bezahlt. Und direkt die Kündigung :pfeif:

    Ist ja nun auch ein gut bekanntes Geheimnis, dass man fliegt, wenn man zu teuer ist. :tropf:

    Was ist denn dann Dein Ansatz? Weil es sein kann, dass meine Versicherung kündigt, nehme ich dankbar die Erstattungen an die ich bekomme?

    Alles gut. Die einen nehmen hin, was Versicherungen ihnen so glauben machen wollen, und die anderen klagen eben. Ich denke jeder, wie er mag.