Beiträge von Lea2020

    Das kann man definitiv alles so sehen. Dass ein Tierschutzbeirat zu dieser Auslegung kommt, kann sicherlich nicht verwundern. Zu bedenken ist aber, dass es eben eine Verordnung und kein Gesetz ist und dass kein Richter daran gebunden ist.

    Vllt können wir uns darauf einigen, dass es kein Gesetz gibt, dass das Einsperren eines Hundes in eine Box verbietet, dass die Tierschutzhundeverordnung dies intentional verbieten möchte und es überlicherweise nicht vorgesehen ist.

    Nebenbei bemerkt: Mit dem Begriff Tierquälerei im Zusammenhang mit dem Sperren von Hunden in eine Box wäre ich vorsichtig. Im realen Leben, also jenseits der Anonymität des Internets, ist man ganz schnell im Bereich der Beleidigung.

    und? Soll man deswegen wegsehen? Na das muß jemand schon aushalten können, wenn er seinen Hund einsperrt, daß er da dennoch eine Anzeige bekommen könnte, da braucht dann niemand auf sensibel zu machen, immerhin quält er grade ein Tier

    Es mag sein, dass Du Dir die Welt so vorstellst. Das wird jetzt super off-topic - aber interessieren würde es mich ja schon, wie schnell Du wegsiehst, wenn Du eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Briefkasten hast.

    Das kommt dann wie immer auf den Einzelfall an. Sicherlich wird es schwierig, wenn ein Hund den ganzen Tag oder einen halben Tag in eine Box gesperrt wird. Das wird wohl nicht mehr artgemäß sein. Andererseits ist es wohl anerkannt, dass ein Hund zumindest viele Stunden am Tag schläft. Sperre ich ihn also aus "guten Gründen" (wie in meinem Beispielfall) für zBsp 6h ein und lasse ihn raus, wenn er dies anzeigt, wird ein gemeiner Verwaltungsrichter wohl nicht zu der Erkenntnis kommen, dass das nicht artgerecht ist.

    Was der Sinn einer Verordnung ist, habe ich versucht zu erklären - und nein, eine Verordnung steht nicht neben einem Gesetz, sondern darunter.

    ich habe nichts anderes behauptet. Lediglich dass man sich auch an Verordnungen halten muss da zuständige Stelle diese als konkrete Arbeitsgrundlage betrachtet.

    ? Zuständige Stelle ?

    Ich gehe auf die einzelnen Punkte nicht ein - sorry, ich kann es nicht netter sagen, aber das ist insgesamt einfach grober Unfug.

    wenn das so wäre könnten man sich die Verordnung doch auch komplett sparen, oder? Tun wir aber nicht und hey die Amtsveterinäre nutzen diese sogar als Arbeitsgrundlage.

    Grober Unfug ist Dein Vermischen von Verbrechen, Ordnungswidirgkeitsverfahren, Gesetzen und Verordnungen.

    Was der Sinn einer Verordnung ist, habe ich versucht zu erklären - und nein, eine Verordnung steht nicht neben einem Gesetz, sondern darunter.

    das Gesetz läßt tatsächlich Spielraum zu aber die Verordnung ist da schon relativ konkret was die Unterbringung angeht. Ja, eine Verordnung ist kein gesetz aber es ist ja im Staßenverkehr auch so das heißt nicht Straßenverkehrsgesetz sondern Straßenverkehrsordnung. Verstößt man gegen diese gibt es halt Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn es ärger wird dann greifen die Gesetze. Zum Beispiel Körperverletzung etc, Bei unseren Hunden funktioniert es ebenso. Das Tierschutzgesetz gibt nur einen groben Rahmen vor, die Tierschutz-Hundeverordnung ist wesentlich konkreter. Man kann und darf beides nicht getrennt betrachten

    Ich gehe auf die einzelnen Punkte nicht ein - sorry, ich kann es nicht netter sagen, aber das ist insgesamt einfach grober Unfug.

    Danke für die kompetente Erläuterung! Ich denke, damit dürfte jegliche Diskussion durch sein. :)

    nein, weil nur weil ein Gesetz das evtl erlaubt, einen Hund auf engem Raum einzubuchten, heißt das noch lange nicht, daß das nicht dennoch Tierquälerei ist.


    Wenn ich mir Bonnie am Anfang vorstelle, die aufgedreht war nachts, weil ihr noch alles zuviel war, das Leben im Allgemeinen, und ich hätte sie eingebuchtet, damit sie "zur Ruhe kommt", dann wäre sie in der Box halt rutejagend rumgerast.

    Da muß man schon wo anders ansetzen als an der Spitze des Eisberges. Aber oh halt - dafür müßte der Mensch ja was machen (und das ist heutzutage dann wohl zuviel verlangt)

    Irgendwie habe ich mir gedacht, dass solche Reaktionen kommen werden. Mir geht es nicht darum zu sagen, dass ich das Einsperren in eine Box gut finde (meine persönliche Sicht habe ich vor ein paar Seiten kurz erwähnt), sondern juristisch zulässig ist. Wir alle, die wir extrem viel Aufwand, Zeit, Liebe, Geld "in" unsere Hunde stecken, müssen trotzdem akzeptieren, dass in Deutschland Hunde Sachen im iSd des Sachenrechts sind und unsere Tierschutzgesetze letztlich einen Witz darstellen. Jeder einigermaßen talentierte Jura-Student findet einen Weg, da drumherum zu kommen. Das kann man Scheiße finden, es ist aber trotzdem so.


    Nebenbei bemerkt: Mit dem Begriff Tierquälerei im Zusammenhang mit dem Sperren von Hunden in eine Box wäre ich vorsichtig. Im realen Leben, also jenseits der Anonymität des Internets, ist man ganz schnell im Bereich der Beleidigung.

    Da ich den Eindruck habe, dass hier nicht so viele Juristen unterwegs sind, vllt zur Erklärung: Für die Unterbringung eines Hundes gilt § 2 Nr. 1 TierSchG:


    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,


    1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

    3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.


    Erster Take-Away: Es steht NICHT im Gesetz, dass man Hunde nicht in eine Box sperren darf; genauso wie nicht im Gesetz steht, dass man sie nicht in die Küche, den Garten,...sperren darf. Dies liegt einfach daran, dass das deutsche Recht abstrakt ist und idR keine Einzelfälle auflistet.


    Die Frage ist nun also, was denn "seiner Art und Bedürfnissen verhaltensgerecht" bedeutet. Dies ist nun zunächst eine Frage der Auslegung. Der Gesetzgeber kann, wie er dies in tausenden Fällen tut, Gesetze über Verordnungen konkretisieren. Das bedeutet nun aber nicht, dass "es so ist wie in der Verordnung steht und nicht anders"; und es bedeutet schon mal gar nicht, dass man Verordnungen auslegen kann wie Gesetze, indem man Analogien bildet ("Was für einen Zwinger gilt, gilt auch für eine Box"). Der Sinn einer Verordnung ist letztlich, dass sie dem Rechtsanwender einen Rahmen an die Hand gibt, was auf jeden Fall erlaubt ist und was nicht, man kann es als Interpretationshilfe des Gesetzes verstehen.


    Nun zur konkreten Frage: Das entscheidende Wort ist "angemessen". Angemessen meint juristisch nicht nur oder unbedingt "schön, angenehm, toll" sondern vor allem verhältnissmäßig. Der nächste abstrakte Begriff. Wen das genauer interessiert, sei auf Wikipedia verwiesen: https://de.wikipedia.org/wiki/…keitsprinzip_(Deutschland)

    Vereinfacht formuliert geht es darum, dass verschiedene Interessen, die miteinander kollidieren, in ausgleichender Weise unter Berücksichtigung von Zweck, Mittel und Geeignetheit in Einklang zu bringen sind.


    Denken wir uns nun folgenden Fall: Hundehalter H hat einen Welpen W. W schläft nachts im Wohnzimmer, kommt jedoch schlecht zur Ruhe und wandert permanent umher. Folglich bekommt W nicht das Pensum an Schlaf, dass er in seinem jungen Alter benötigt. Daher stellt H eine Box neben sein Bett, damit W nicht mehr wandern kann und besser durchschläft. Dabei hört H, der einen leichten Schlaf hat, sofort, wenn W nachts austreten muss. Morgens ist W deutlich entspannter.


    Auch wenn man auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand ist, ist es mehr als wahrscheinlich, dass in einem solchen Fall das Einsperren des Hundes in eine Box zulässig ist. Es ist in dem Sinn angemessen, als dass es zu der Erfüllung der Bedürfnisse des Hundes beiträgt und das Einsperren über Nacht wiegt wohl leichter als die Folgen für die Gesundheit des W, wenn er dauerhaft wenig schläft.


    Und bevor jemand auf die Idee kommt, dass das "ja wohl auch anders geht", zBsp indem unser H einfach neben dem Welpen auf der Coach schläft, diesen mit ins Bett nimmt oder was auch immer: Das stimmt. Es gibt aber kein Gesetz, dass H dazu zwingt :-)