Nein. Notwehr setzt nicht voraus, dass man angegriffen wird. Der Anschein, unmittelbar angegriffen zu werden, reicht aus. Dies wird regelmäßig bejaht, wenn ein Einbrecher in Deinen Räumlichkeiten ,auftaucht‘ – niemand verpflichtet Dich, zuerst den Zweck des (ungebetenen) Besuchs zu eruieren.
Ja, aber wenn der in deinem Garten ist und du bist sicher in deinem Haus, dann hast du keine Rechtfertigung, den Menschen schwer zu verletzen/verletzen zu lassen.
Stimme zu. Aber dann ist es auch kein Einbruch...