Beiträge von Lea2020

    Wenn herausgekommen wäre, dass Lea mit einer MMK infiziert und damit krank ist - hätte die Versicherung Deiner Meinung nach dann den Test bezahlen müssen?

    Test nicht, da keine Veranlassung.

    Behandlung ja, weil Veranlassung.

    (Ich argumentiere auf Basis der AGB von meiner Versicherung):


    In meinen AGB heißt es: "Wir übernehmen für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall."


    Stellt sich heraus, dass das Tier krank ist, war die Diagnostik medizinisch notwendig - etwa, um den Grad der Infizierung zu bestimmen. Damit wird man die Kostenübernahme nicht ablehnen können. Die AGB geben nicht vor, wie man zu der Erkenntnis kommt, dass der Test medizinisch notwendig war. Aber ja, das geht jetzt in die AGB-Tiefen und ist hier eher OFF-Topic.

    Ich nehme einmal an, es ist so wie Du sagst. (unabhängig davon, dass das die AGB zumindest meiner Versicherung nicht hergeben)

    Wenn herausgekommen wäre, dass Lea mit einer MMK infiziert und damit krank ist - hätte die Versicherung Deiner Meinung nach dann den Test bezahlen müssen?

    Die AGBs geben auch nicht her, dass sie zahlen müssen… Ergo = Auslegungssache. Und da zieht der Versicherte immer den kürzeren.

    Sorry, das ist einfach Unfug.

    Entweder die AGB schließen es wirksam aus, dann ist es gerade keine Auslegungssache. Bestehen dagegen Zweifel, geht es zu Lasten der Versicherung.

    Du hast Recht, es interessiert niemanden, was wir hier denken - ich dachte einfach, dass vllt jemand Erfahrungen in so einem Fall hat. Es geht nicht darum, ob mir Antworten gefallen - nur wenn immer wieder mit dem Vorhandensein von Symptomen argumentiert wird, was sich aber als Bedingung in den AGB der Versicherungen nicht widerfindet, führt das halt nicht weiter.


    Und nein, eine KK "dreht sich nicht wie sie will". Sind Versicherungsbedingungen "schwammig", wie Du das nennst, gehen sie zu Lasten des Verwenders. Easy as that.

    Ich nehme einmal an, es ist so wie Du sagst. (unabhängig davon, dass das die AGB zumindest meiner Versicherung nicht hergeben)

    Wenn herausgekommen wäre, dass Lea mit einer MMK infiziert und damit krank ist - hätte die Versicherung Deiner Meinung nach dann den Test bezahlen müssen?

    Ich denke, dass es eher heißen muss: "Ein Tier, welches eine Krankheit hat, die hinreichend weit fortgeschritten ist, hat zu 95% auch Symptome." Ich habe mich etwa in den letzten Tag viel mit dem Thema Leberkrankheiten (weil Lea eben erhöhte Werte hat und mir die Zeit bis Montag unendlich lang vorkommt...) beschäftigt - viele verlaufen lange ohne Symptome.


    Danke für den Hinweis - aber ich kann die Klage selber schreiben.

    Wer entscheidet denn, was ein "hinreichender" Verdacht ist? Und was nicht hinreichend ist? Das kann nicht die Regel sein.

    Wenn es sich tatsächlich so herausstellen sollte, dass Versicherungen nur bezahlen, wenn das Tier krank ist, braucht generell keine Symptome. Wobei sich dann natürlich die Frage anschließt, was unter "krank" bei Tieren überhaupt zu verstehen ist.

    Es scheint hier im Forum Konsens zu sein, dass Symptome vorliegen müssen.

    Nein ich würde eher mit „medizinische Notwendigkeit für Diagnostik XY“ argumentieren und das nicht (nur) an Symptomen aufhängen.

    In meinen AGB heißt es: "Wir übernehmen für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall."


    Wenn man davon ausgeht, dass "...infolge Krankheit oder Unfall" sich auch auf die "erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik" bezieht (und dies so wirksam ist) würde man zumindest bei meiner Versicherung wieder eine Krankheit "brauchen".

    Was aber bedeuten würde, dass die Versicherung zahlt, wenn Du zum TA gehst und diesem sagst, Du habest gesehen, dass Dein Hund lahmt...möglicherweise hast Du jedoch nur nicht genau hingeguckt, oder schlechte Augen, oder...:-)

    Das kann man so nicht sagen. Ein begründeter Verdacht kann unabhängig von Symptomen bestehen, etwa: Hund war im (entsprechenden) Ausland, es besteht der Verdacht auf Reisekrankheiten.

    Da wird die Krankenkasse aber nur lachen.

    Denn nach der Login kannst du auch sagen:


    „ah ja Hund hat ein Herz, könnt also Herzkrank sein.“ 😅

    Abgesehen davon, dass Dein "Argument" völlig unsachlich ist - ich habe jetzt ein paar AGB von Krankenversicherungen durchgesehen, von "Symptomen" wird dort nicht gesprochen. Das scheint mir eher die hier vertretene Ansicht zu sein, die mit den AGB zumindest einiger Versicherungen nichts zu tun hat. Vielmehr geht es in die Richtung, dass Tierkrankenversicherungen zahlen, wenn das Tier krank ist - völlig unabhängig davon, ob (bereits) Symptome bestehen oder nicht.