Beiträge von Lea2020

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass nur Kleintierhaltung erlaubt ist, dann ist der Hund nicht erlaubt, sondern ausschließlich Kleintiere und ein Hund fällt nicht unter "Kleintiere" bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen, die durch Gerichtsurteile belegbar sind.

    Und genau deswegen meinte ich, dass es ohne den Wortlaut zu kennen nicht zu beurteilten ist.

    Zu Deinen Punkten:

    Es ist ein großer Unterschied, ob der Mietvertrag ,Kleintierhaltung ist erlaubt‘ oder ‚Nur/Lediglich Kleintierhaltung ist erlaubt‘ formuliert.

    Durch existierende Urteile kann man nichts ‚belegen‘.

    Auch wenn es hier wohl der kleinste Aspekt ist: Solange der genaue Wortlaut des Mietvertrages nicht bekannt ist, kann überhaupt nicht beurteilt werden, ob Hundehaltung erlaubt ist. Wenn es tatsächlich so ist, dass nur Kleintierhaltung erwähnt ist, dann wäre die Haltung eines Hundes zunächst einmal erlaubt. Nicht, weil ein Hund ein Kleintier wäre, sondern weil dies dann als gewöhnliche Nutzung der Mietsache anzusehen wäre.

    Vorsichtig wäre ich mit Ideen, die in die Richtung gehen, den Vermieter zu fragen. Gerade im Mietrecht gilt, dass derjenige viel Antwort bekommt, der viel fragt.

    Ja wieso ?

    Weil der TS vom Labrador ja explizit auch abgeraten wurde. Zu schwierig auszulasten, also kein Anfängerhund.

    Es geht ja hier nicht um die Frage, ob ein Schäferhund als Gebrauchshund bei der TS richtig wäre, sondern darum, dass die TS das Gefühl hat, dass ihr von allen Hunden außerhalb der FCI 9 und speziell von JEDEM größeren Hund abgeraten würde, weil sie Anfängerin ist.

    Ich dachte rausgelesen zu haben, dass der Wunschhund ein Schäferhund wäre - sorry, wenn ich das falsch aufgefasst habe.


    Warum vom Labrador abgeraten wurde, kann ich in Bezug auf den Hundetyp nicht nachvollziehen. Allerdings: Auch wenn Lea eher ein kleines Exemplar ist, würde ich keinen Hund auf 36qm halten. Ich weiß, dass die Meinungen dazu auseinandergehen, aber ich würde zu Hause nicht ‚dauernd‘ über meinen Hund ‚stolpern‘ wollen.

    Nehmen wir einmal an, ein Fahranfänger würde Dich nach einer Autoempfehlung fragen. Und nehmen wir weiter an, der Preis spielt keine Rolle. Wozu würdest Du raten? Zu einem Ferrari, auch wenn der Anfänger mit hochmotorisierten Autos vermutlich überfordert wäre? Zu einem großen Kombi, auch wenn der Anfänger sich in der Stadt mit etwas Kleinerem leichter tut?


    Nicht anders liegt es hier. Ich bin froh, dass mein erster Hund ein ‚Anfängerhund‘ ist. Damit ist vor allem gemeint, dass er viel ‚verzeiht‘, was man eben am Anfang falsch macht - verzeihen in dem Sinn, dass es eben keine langfristigen Folgen hat. Zudem rate ich zu ein wenig Demut. Wenn es Dein erster Hund ist - und Du einen gewissen Anspruch hast -, wirst Du Dich mit vielen Themen beschäftigen müssen, die alle ihre Zeit brauchen. Ob der erste Hund dann noch direkt ein Gebrauchshund sein sollte, mag man bezweifeln.

    Das, was in den Richtlinien steht. Ich mach das beruflich. Und in "unseren" Familien wär der Hund lange schon weg, weil nämlich sonst das (in diesen Familien bereits präsente) Jugendamt aktiv würde. Ja, alles schon erlebt und begleitet. (Hund vermittelt, war ansonsten absolut handelbarer Hund, Recht nett sogar) Aber klar, kann man. Auch anders machen. Wo kein Kläger...

    Soso. Nach meinem Verständnis kennt die Norm als Generalklausel überhaupt keine Definition und bedarf daher der Auslegung.

    Und das man auf der Basis der Infos hier zu dem Ergebnis kommen will, dass ‚der Hund schon lange weg wäre“, also ein Grundrechtseingriff gerechtfertigt wäre, bedarf einer sehr kreativen Auslegung.

    Das Kind lebt in einem wohnumfeld, in dem es vor dem eigenen Familienhund permanent Angst haben muss. Ja, das ist Kindeswohlgefährdung. Physisch. Und psychisch. Und wo der Verbleib des Hundes einen Höheren Stellenwert hat, als das Wohlergehen des Kindes.

    -wohlergehen tut's dem Hund dabei ja auch zunehmend weniger.

    ich finde das geht nun langsam zu weit. hast du die neusten postings der threaderstellerin in diesem thread gelesen?

    Und könntest bitte begründen, mit welchem Posting von ihr du den Vorwurf der Kindeswohlgefährdung belegen kannst?

    Was wird hier eigentlich unter Kindeswohlgefährdung verstanden ?

    Guten Morgen,


    Lea wird zum dritten Mal läufig und ist ,etwas‘ früh dran - die ersten beiden Male waren jeweils in der ersten Juliwoche und völlig unproblematisch. Kann das nun auf ein wie auch immer geartetes (medizinisches) Problem hindeuten? Ich habe im Netz nur Infos zu verspäteter Läufigkeit gefunden und bin nun etwas unsicher …


    Vielen Dank für Euren Input!